Damoklesschwert über dem Rechtsstaat

Es war zu erwarten, dass die Masse toben würde, wenn dem Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler eine Entschädigung für die ihm angedrohte Folter zugesprochen wird. Wenn man sich heute aber die Kommentare der Menschen, beispielsweise zum entsprechenden Artikel der FAZ , anschaut, dann hat man allen Grund daran zu zweifeln, dass die Zivilisation in Deutschland durch mehr gestützt wird als die Gewöhnung und den staatlichen Zwang. Barbarische Rachegelüste kennzeichnen gut die Hälfte aller Stellungnahmen, kaum jemand vermag zwischen persönlich gelebter Menschlichkeit und prinzipiell unantastbarer Menschenwürde zu unterscheiden, bestenfalls fünf Prozent der Kommentatoren verteidigen das Urteil des Landgerichts Frankfurt.

In diesem Urteil wird das Vorgehen der Polizeibeamten als „rechtswidrig und verwerflich“ bezeichnet. Ich danke den verantwortlichen Richtern persönlich für diese Formulierung. Jedem muss klar sein, dass die Androhung der Folter rechtswidrig ist (Art. 104 GG). Das fadenscheinige Argument einer Abwägung im Sinne der Notwehr ist absurd, denn über die Menschenwürde kann es keine Abwägung geben– am allerwenigsten vonseiten des Staates. Von vielen hört man jetzt aber, dass die Tat zwar rechtswidrig aber doch moralisch gerechtfertigt, also gerade nicht „verwerflich“ sei. Doch genau da liegt der Denkfehler: Wer einem Menschen Folter androht, verletzt dessen Würde. Diese Würde besitzt jeder Mensch universal und sie ist bei jedem Menschen unantastbar, völlig unabhängig von seinen Taten. Und eben diese Universalität der Menschenwürde ist die Grundlage aller Moral. Wer sie bei einem einzigen Menschen– und sei es das ekelerregendste Monster– in Frage stellt, erlaubt Willkür in der Ethik und führt sie damit ad absurdum. Dadurch wird seine Handlung verwerflich. Das gilt ganz allgemein für jeden Menschen, in besonderer Schärfe aber für die Vertreter des Staates. Denn kein Verbrechen einer Privatperson kann den Rechtsstaat in Gefahr bringen; der Rechtsstaat kann sich immer nur selbst dem Untergang weihen. Dieser Untergang wurde heute glücklicherweise noch einmal aufgeschoben. Über dem Haupte einer Demokratie schwebt er aber als immerwährendes Damoklesschwert, solange die Bevölkerung glaubt, Menschen die Würde absprechen zu können.

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  1. […] Tage, nämlich die 3.000 € Schadenersatz für M. Gäfgen wegen der Folter, vgl. u.a. hier, hier, hier, hier, hier, und hier, zum Teil […]

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