Achtung: Alemanne am Telefon

Seit über dreißig Jahren bin ich nun wieder in Berlin, habe mir aber das auch im Alemannischen Sprachraum übliche „Grüß Gott“ erhalten. Am Telefon entsteht dann manchesmal so oder so ähnlich ein Gespräch:

 

  • Rechtsanwalt Andreas Jede, Grüß Gott.
  • Wenn ich ihn treff!
  • Oh! … Pause … Hatten Sie Deutsch als Leistungskurs?
  • Nee, wieso?
  • Das ist kein Imperativ, sondern ein Optativ[1]]
  • Wie bitte?[2]
  • Es ist eine Wunschform, grammatisch im Konjuktiv Präsens – im Sinne von „Gott möge Dich segnen“
  • Dann müßte es doch aber „Gott Grüß“ heißen?“[3]
  • Da ist sich die Sprachforschung wohl nicht ganz sicher. Man vermutet, daß es mit der Mission irischer Mönche in Süddeutschland zu tun hat, da der Gruß nur in deren früherem Missionsgebiet üblich ist. Im Irischen wird das Subjekt grundsätzlich hinter das Verb gesetzt, also „Grüß Gott“ [4].
  • Es gibt dazu auch interessante Karten[5], welcher Gruß in Deutschland wo gebräuchlich ist, südlich der Linie Stuttgart – Würzburg – Hof  ist das „Grüß Gott“ und seine Abwandlungen wie „Gruezi“, „Grüß Euch“, etc., üblich.
  • Na ja, gut. Aber wie soll „Er“ mich denn grüßen?
  • Das ist einfach eine sehr alte Segensformel, die wohl auf Aarons Segen 4. Mose 6, 22ff zurückgeht:
    24 Der Herr segne dich und behüte dich.
    25 Der Herr lasse sein Angesicht über dich leuchten und sei dir gnädig.
    26 Der Herr wende sein Angesicht dir zu und schenke dir Heil.
  • In Grimms Wörterbuch heißt es dazu  „gott als die menschen grüszend erscheint dem lat. dominus tecum entsprechend in der heute in Süddeutschland weit verbreiteten gruszformel: gott grüsze dich, grüsz gott usw., d. h. gott sei dir wohl, helfe dir“[6]
  • Damit will ich aber nichts am Hut haben!
  • Das muß man auch nicht. „Wenn in Bayern auch der hartgesottenste Atheist seinen Mitmenschen mit einem “ Grüß Gott “ begegnet, kann man dies unter Brauchtum jenseits von Bekenntniszwang buchen, ähnlich wie das Kreuz um den Hals mancher ungläubigen Schönen. „[7]
  • Andere Länder, andere Sitten.
  • Ja, da wo ich sozialisiert wurde, feiert man die alte Fasnet (oder auch Burefasnet = Bauernfastnacht) Samschtig und Sundig (am Samstag und Sonntag) nach Aschermitwoch, dieses Jahr am 25. und 26. Februar und verhöhnt den neuen Fasnet- Termin[8] als Pfaffen-Fasnet.
  • Worum gings eigentlich?
  • Ja, ich hab‘ da ‚mal ne Frage!
  • Sobald Sie unser Mandant sind, habe ich mit der Beantwortung von Fragen am Telefon keine Probleme. Falls Sie nicht vorbeikommen möchten, bietet sich unsere gebührenpflichtige Rufnummer 09001/ RA 4 YOU = 09001/ 72 4 968 (2,99€/Min aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen) für Auskünfte an.
  • Ach, so wichtig ist es doch nicht. Wiedersehen!
  • Ich danke Ihnen für die Idee zu einem Beitrag auf unseren Blog, Helau!

Beitrag zum Karneval Fasching Fasnet

  1. [1]O.K. manchmal will ich einfach ein A… sein :-)
  2. [2]Na bitte, es geht doch!
  3. [3]Au, der Mann kann doch Grammatik ;-)
  4. [4]Wiki Grüß Gott
  5. [5]Atlas zur deutschen Alltagssprache
  6. [6]Das Deutsche Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm
  7. [7]Lutz Lemhöfer, Zeit 1995
  8. [8]Konzil von Benevent 1091

Mandanten

Mandanten

Wünschen Anonymität

Unsere Mandanten legen Wert darauf, dass sie anonym bleiben. Die Anwälte der Kanzlei bemühen sich intensiv darum, dass die Mandaten eben möglichst nicht im Fernsehen zu erkennen sind, es sei denn auf ausdrücklichen Wunsch hin. Hierzu ein Blogbeitrag von Rechtsanwalt Andreas Jede.

Wünschen keine Richter

… sondern Anwälte. Wir urteilen nicht über Mandanten oder deren Taten. Wir sorgen dafür, dass unsere Mandanten das ihnen zustehende Recht erhalten! Das ist es, was unsere Mandanten schätzen.

Wünschen Loyalität

Wir wissen, was wir können. Und wie wir Ihnen am besten weiterhelfen können. Wir scheuen nicht davor zurück ggf. ein Problem an einen exzellenten Kollegen – mit Ihrem Einverständnis – weiterzuleiten. Das nennt man Teamarbeit.

Wünschen Flexibilität

Über die Hälfte unserer Mandantschaft sitzt ausserhalb Berlins und Deutschlands. Wir sind personell und logistisch in der Lage auf spezielle Anforderungen einzugehen.

 

Was wünschen Sie?

 

Pflichtangaben Rechnung

Rechnungsanforderungen:

  1. vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
  2. vollständiger Name und vollständige Anschrift des Kunden (Leistungsempfänger)
  3. die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers
  4. das Ausstellungsdatum
  5. eine einmalig von dem Unternehmer vergebene Rechnungsnummer
  6. die Menge der gelieferten Artikel / Dienstleistungen
  7. die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Artikel / Dienstleistungen
  8. Zeitpunkt der Lieferung und Vereinnahmung des Entgelts, wenn diese nicht identisch sind
  9. das Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen bzw. mit einem Hinweis auf Steuerbefreiung
  10. Aufschlüsselung von Entgeltminderungen
  11. angewandter Steuersatz und der auf das Entgelt entfallende Betrag
  12. ein Hinweis über die Aufbewahrungspflicht, wenn der Unternehmer eine Werkslieferung oder sonstige Leistung in Zusammenhang mit einen Grundstück ausführt

 

Für Rechnungen deren Betrag nicht größer als 150,- € ist, Kleinbetrags – Rechnungen, gelten Vereinfachungsregelungen. In diesem Fall muss eine Rechnung gemäß §33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung nur folgende Punkte enthalten.

  1. vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers (jedoch nicht des Leistungsempfängers)
  2. das Ausstellungsdatum
  3. die Menge der gelieferte Artikel / Dienstleistungen
  4. die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Artikel / Dienstleistungen
  5. angewandter Steuersatz und der auf das Entgelt entfallende Betrag

 

BKA will nicht für Katzen zahlen

Intererssant, welche Themen von der Presse für veröffentlichungswürdig befunden werden. Die Bild-Zeitung beispielsweise am 16. Februar:

BKA will nicht für Katzen von Nazi-Braut … zahlen.

Weder in der Bild-Berlin, noch der Berliner Zeitung und auch nicht in der Berliner Morgenpost fand ich jedoch eine Erklärung dafür. Ob die Nachricht wohl stimmt? Wieso soll derjenige, der einen Auftrag vergibt, nicht für die Kosten aufkommen? Sicherlich kommt die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht in Betracht. Wenn kein anderer haftet, bleibt die Landeskasse. Das entschied für Lagerkosten schon fast auf den Tag genau vor vier Jahren der BGH: Staat haftet für Lagerkosten

Post aus Niederbayern

Zitat

Noch in Kraft?

Ich bin nicht besonders geschichtsfest. Die Post des Leitenden OStA erinnert mich aber an das Preußische Allgemeine Landrecht. Gilt das dort immer noch?