Pflichtangaben Rechnung

Rechnungsanforderungen:

  1. vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
  2. vollständiger Name und vollständige Anschrift des Kunden (Leistungsempfänger)
  3. die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers
  4. das Ausstellungsdatum
  5. eine einmalig von dem Unternehmer vergebene Rechnungsnummer
  6. die Menge der gelieferten Artikel / Dienstleistungen
  7. die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Artikel / Dienstleistungen
  8. Zeitpunkt der Lieferung und Vereinnahmung des Entgelts, wenn diese nicht identisch sind
  9. das Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen bzw. mit einem Hinweis auf Steuerbefreiung
  10. Aufschlüsselung von Entgeltminderungen
  11. angewandter Steuersatz und der auf das Entgelt entfallende Betrag
  12. ein Hinweis über die Aufbewahrungspflicht, wenn der Unternehmer eine Werkslieferung oder sonstige Leistung in Zusammenhang mit einen Grundstück ausführt

 

Für Rechnungen deren Betrag nicht größer als 150,- € ist, Kleinbetrags – Rechnungen, gelten Vereinfachungsregelungen. In diesem Fall muss eine Rechnung gemäß §33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung nur folgende Punkte enthalten.

  1. vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers (jedoch nicht des Leistungsempfängers)
  2. das Ausstellungsdatum
  3. die Menge der gelieferte Artikel / Dienstleistungen
  4. die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Artikel / Dienstleistungen
  5. angewandter Steuersatz und der auf das Entgelt entfallende Betrag

 

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