„Wie die Alten sungen …

Nicht nur für Rechtsreferendare zur Vorbereitung auf das Plädoyer lohnt ein Blick auf die Schriften des vor über 2000 Jahren ermordeten Meisters der Rede:

Die ganze Stärke und Geschicklichkeit des Redners lassen sich in folgende fünf Teile zerlegen:

  1. Zuerst müsse er erfinden, was er sagen wolle;
  2. zweitens, das Erfundene nicht allein nach einer äußerlichen Reihenfolge, sondern nach dem inneren Gewicht und nach richtiger Abschätzung verteilen und zusammenstellen:
  3. drittens, dieses vermittelst der Rede einkleiden und ausschmücken;
  4. hierauf es im Gedächtnis aufbewahren;
  5. zuletzt es mit Würde und Anmut vortragen.

Auch das habe ich erkannt und gelernt:

  • Bevor wir von der Sache selbst redeten, müßten wir die Gemüter der Zuhörer uns geneigt machen;
  • sodann die Sache erzählen;
  • hierauf die Streitfragen feststellen;
  • dann das, was wir bezweckten, mit Gründen beweisen;
  • hernach die Einwürfe widerlegen;
  • am Schluß der Rede über das, was für unsere Sache spreche, in ein helles Licht stellen und erheben, sowie das, was für die Sache unserer Gegner spreche, schwächen und entkräften.
  • Cicero, De oratore, Erstes Buch, XXXI 142f

Es wäre schön, wenn hier das Sprichwort fortgesetzt werden könnte … so zwitschern die Jungen.“

Ein Rat an die jungen Kollegen: Es gibt bei den Schwurgerichtskammern wahre Meister unter den Vorsitzenden, denen bei der Urteilsverkündung zuzuhören wahrhaft lehrreich ist.

Leerstelle 2011

natürlich nicht! Es ist auch nicht mehr die Lehrstelle.

Wir suchen wieder einen Auszubildenden!

Die Ausbildung zum Rechtsanswaltsfachangestellten beginnt wieder im August, und wir suchen einen weiblichen oder männlichen Auszubildenden (vgl. §§ 11 I, 7 AGG), der schon jetzt die deutsche Sprache beherrscht.

Bewerbungen richten Sie bitte an Frau Rechtsanwältin Sabine Jede. Ein Blick auf unsere Kanzleidarstellung und dort insbesondere auf die Erläuterungen zur Bewerbung ist sicherlich hilfreich oder schreckt Sie von einer Bewerbung ab.

Im letzteren Fall verweisen wir auf die Ausschreibungen anderer Berliner Kanzleien auf den Seiten der Rechtsanwaltskammer – falls Sie einen Ausbildungsplatz für die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten suchen.

WTF: Palmfett ungehärtet aus Orang-Utan freundlichem Anbau

Berufsbedingt interessiere ich mich für das Kleingedruckte, auch am Frühstückstisch mit dem Bio-Müsli. Man kann Fett anbauen?

Bisomüsli aus den Zutaten:
Crunchy and Oat (Haferflocken, Weizenflocken, Vollrohrzucker, Palmfett ungehärtet (aus Orang-Utan freundlichem Anbau), Gerstenflocken, Puffreis, Honig, Zimt), Mandeln, Apfelstücke, Cranberries (mit Apfeldicksaft gesüßt, Sonnenblumenöl), Sesam, Buchweizenflocken, Erdbeeren, viel Liebe.

Was hat der Beitrag im Blog der Kanzlei zu suchen? Nun, in dieser Welt ist alles juristisch verquast. Die Jungunternehmer sollten einen Anwalt beauftragen. Einschlägig ist die Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung – LMKV), die bestimmt, daß die Zutaten in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles aufzuführen sind. „viel Liebe“ gehört also nach gaaanz vorne. :-)

Und über § 3 Abs. 3 könnten die Mädels auch mal nachdenken:

Die Angaben nach Absatz 1 sind auf der Fertigpackung oder einem mit ihr verbundenen Etikett an gut sichtbarer Stelle in deutscher Sprache, leicht verständlich, deutlich lesbar und unverwischbar anzubringen. Die Angaben nach Absatz 1 können auch in einer anderen leicht verständlichen Sprache angegeben werden, wenn dadurch die Information des Verbrauchers nicht beeinträchtigt wird.

Ooops, Zu spät im Büro!

Origineller Drittwiderspruch

Der Gerichtsvollzieher pfändet eine sehr teure Rolex. Der Arbeitgeber des Schuldners wendet ein, diese Uhr gehöre ihm, der employee of the month seines Unternehmens dürfe sie kostenlos einen Monat tragen, aus diesem Grunde sei sie beim Schuldner aufgefunden worden.
Man sieht mich selten sprachlos :-)

Waffenbehörde ist unzuverlässig

[singlepic id=159 w=320 h=240 float=left]Schweißtropfen auf der Stirn des Erben und Jägers. Eine kostbare Waffe ist ihm als Erinnerungsstück an den Verblichenen geblieben. Es kommt gar nicht auf das Erbenprivileg des § 20 WaffG an. Er erfüllt die Voraussetzungen zum Erwerb der Waffe. Er kann sie aber nur erwerben, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer der Waffe war.

In der Waffenbesitzkarte des Erblassers ist zwar eine Waffe eingetragen, deren Kaliber- und Herstellerangabe auf die Prachtwaffe passen – aber mit einer ganz anderen Nummer! Sofort kreisen die Gedanken um den eigenwilligen Verstorbenen. Ob er sie wohl mit einem Jagdfreund getauscht hat? Wo ist die richtige Waffe hin und woher stammt die Waffe aus dem Schrank?

Immer wieder werden alle eingeschlagenen Zeichen verglichen. Es bleibt dabei! Eintragung in der Waffenbesitzkarte und Waffennummer auf der Waffe sind nicht identisch. Das ist aber auch eine eigenartige Waffennummer in der WBK.

Der Blick fällt auf das Zielfernrohr. Da wird doch nicht etwa? Doch. Die Waffenbehörde hat die Nummer des Zielfernrohrs als Waffennummer in die Waffenbesitzkarte eingetragen.

Fehler passieren!