Kommentarliteratur

Joh 11, 57:

Die Hohenpriester und die Pharisäer hatten nämlich, um ihn festnehmen zu können, angeordnet: Wenn jemand weiß, wo er sich aufhält, soll er es melden.

Kommentar im Kalender 2010 – 365 MAL GOTTES WORT der action 365:

Die Aufforderung zur Denunziation ist das letzte Mittel derer, die schon verloren haben.

Wolf und Recht

[singlepic id=60 w=250 h=200 float=left]“Der Wolf ist zur Ikone gegen den Artenschwund geworden“

schreibt der Chefredakteur der Jagdzeitschrift Wild und Hund, Heiko Hornung, im Editorial der Ausgabe 05/2010. Das Heft befaßt sich schwerpunktmäßig mit der Wiederansiedlung des Wolfes und gibt die Ansicht des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) wieder, wonach Deutschland genügend Platz für 440 Wolfsrudel (ca. 3.000 Wölfe) bietet.

Das ist eine ganze Menge. In Finnland, dem mit knapp 16 Einwohnern je Quadratkilometer (km2) am dünnsten besiedelten Land Europas und einer annähernd so großen Fläche wie Deutschland lebten in der Mitte des 19. Jahrhunderts etwa 1000 Wölfe.
Quelle: Wild und Hund 05/2010, 22

In Lüneburg ist einem Jäger diese Ideologie zum Verhängnis geworden. Er schoß auf einen bereits tödlich verwundeten Wolf und wurde dafür mit 50 Tagessätzen und dem Einzug der Waffe bestraft. Rechtsanwalt Dr. Benjamin Munte beleuchtet die rechtlichen Aspekte im Heft unter der Überschrift „Im Namen des Volkes?“ und zitiert Rechtsanwalt Andreas Jede mit den Worten:

Ein Urteil, dass dem Täter nicht in Übereinstimmung mit der Rechtsordnung erläutert, wie er sich im Konfliktfall hätte entscheiden sollen, wird den Anforderungen an ein Urteil „Im Namen des Volkes“ nicht gerecht. Vom Angeklagten zu verlangen, er „hätte zuwarten müssen, um zum Beispiel einen Tierarzt hier das Einschreiten zu ermöglichen“, lässt sich mit ethischen Grundsätzen nicht vereinbaren.“

Kammerverammlung Berlin 2010

Knapp 13.000 Berliner Rechtsanwälte erhielten vor Wochen im DIN A 4-Umschlag die Unterlagen für die diesjährige Kammerversammlung.

Die Zahl der über die „Zwangsmitgliedschaft“ und die Beiträge lamentierenden Kollegen ist Legion. Heute ist u.a. die Herabsetzung der Beiträge auf der Tagesordnung.

Ich schätze keine 300 Teilnehmer.

Ja, wo sind sie denn?

Hinter den Kulissen

Bundesweit tummeln sich mehr als 1.000 Anwälte auf der Mailingliste Anwalt-Liste. Ziemlich viel Traffic. Und es sind nicht immer nur fachliche Dinge, die besprochen werden. Manches Mal entwickeln sich Themen, die auf amüsante Art von der Arbeit ablenken. Sei es vor Jahren der berühmte Thread über Hunderezepte oder vor ein paar Tagen Fundstücke aus dem beruflichen Alltag, die ein bezeichnendes Licht auf manche der bundesweit über 150.000 Anwälte werfen.

Ich hatte in die Diskussion ein paar meiner Fundstücke eingebracht und der Kollege Hänsch hat sie gesammelt: Fundstücke

Nee, wat sind manche Anwälte doch garstig ;-)

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages zu Beweisverwertungsverbot Liechtenstein-CD

Fazit:

Ein Beweisverwertungsverbot besteht nicht
Rechtsprechung zur Beweisverwertung bei „Datendiebstahl“ im „Fall
Liechtenstein“
Quelle:Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag WD 7 – 3000 – 041/10

Wer allerdings neue Erkenntnisse oder Ansätze erwartet, wird enttäuscht sein. Der Verfasser referiert die beiden bekannten Entscheidungen des Landgerichtes Bochum. Darüber hinaus werden keine weiteren Entscheidungen zitiert, was nicht verwundert – es gibt keine. Der Verfasser verweist lediglich darauf, daß das BVerfG noch nicht über die Verfassungsbeschwerde entschieden habe.

LG Bochum 2 Qs 10/08 – Beschluß vom 22.04.2008 und
LG Bochum 2 Qs 2/09 – Beschluß vom 7.08.2009

BTW: Ein schöner Erfolg für den Kollegen Dr. Strate aus Hamburg mit seiner mittlerweile unverzichtbaren Online-Zeitschrift HRRS & Rechtsprechungsdatenbank, nun wird sie auch vom Wissenschaftlichen Dienst als 1. Quelle genutzt.