Schwätzer

Der Kostenfestsetzungsbeamte hat meiner Meinung nach unseren Vergütungsanspruch, den die Staatskasse zu erstatten hat, zu niedrig festgesetzt.

Ein häufig auftretendes Problem.

Auf die Beschwerde erfolgt eine siebenseitige Entscheidung der drei Richter der 2. Strafkammer des Landgerichtes, die Bemessung der Rahmengebühr sei unbillig hoch und damit nicht verbindlich.

Mit was für Argumenten man sich da auseinandersetzen muß, will ich Ihnen nicht vorenthalten:

Die Schriftsätze des Anwalts des Beschwerdeführers lassen auch nicht ersichtlich werden, dass zwei Beiakten gesichtet werden mussten. Vielmehr erschöpfen sich seine kurzen Ausführungen aus der Hauptakte zu entnehmendes Vorbringen.

Liebe Herren Richter, ich habe leider nicht Ihre wohl vorhandene Fähigkeit, den Akten vor der Lektüre anzusehen, daß sie irrelevant sind und bin bisher nicht auf die Idee gekommen, daß für den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit nur der Umfang der Schriftsätze relevant ist.

Aber wirklich im Innersten hat mich dieser Vorwurf getroffen:

Angesichts der Kürze der Ausführungen, die im Wesentlichen inhaltlich jeweils nur zwei kurze Sätze enthalten, ist jedoch von einem geringen Zeitaufwand für deren Anfertigung auszugehen.

Zeilenhonorar? Die jeweils nur zwei kurzen Sätze haben mich Stunden gekostet.

Bei diesem Stil werden wir bleiben. Zig-seitige Schriftsätze sollen auch weiterhin den Schwätzern vorbehalten bleiben.

Vorgeschobener Eigenbedarf ist strafbar

Vorgeschobener Eigenbedarf ist vorgetäuschter Eigenbedarf. Oder glauben Sie wirklich, die Tochter Ihres Vermieters will hier einziehen?

Ausgangslage

Es rollt eine Lawine von Eigenbedarfskündigungen von Wohnraum über Berlin. Immer mehr Mietwohnungen werden von Privatpersonen vermietet. Da kommt es schon mal vor, dass der Sohn oder die Tochter auszieht und in eigene, noch vermietete, vier Wände strebt. Das ist dann echter Eigenbedarf.

Betroffene stellen aber immer öfter im Nachhinein fest, dass der Vermieter kinderlos ist, oder die Tochter in Amerika studiert, oder die von ihnen gerade geräumte Wohnung schon kurze Zeit später zu dem doppelten Mietzins, vielleicht jetzt möbliert oder zum Verkauf auf einem der einschlägigen Portale angeboten wird.

Zivilrechtlich löst diese Vorgehensweise eine Schadensersatzpflicht des unredlichen Ex-Vermieters aus. Hierzu gibt es ausreichend Rechtsprechung und bei Bedarf meine auf das Mietrecht spezialisierte Kollegin Sabine Jede.

Das Problem des Zivilprozesses ist, der Ex-Mieter wird seinen Schaden einklagen müssen, ihn trifft für die Unehrlichkeit seines damaligen Vermieters die volle Beweislast und er muss die Gerichtskosten vorschießen. Mal ganz abgesehen von der komplizierten Schadensberechnung.

Vorgeschobener Eigenbedarf – § 263 StGB

Vorgeschobener Eigenbedarf kann aber auch eine Straftat darstellen. Er erfüllt sämtliche Merkmale des Betruges; § 263 StGB.

Reicht eine Strafanzeige auf der Internetwache?

Ganz so einfach ist es dann doch nicht!

Die vorgeschobene Eigenbedarfskündigung fristet als Straftat noch ein Mauerblümchendasein.

Staatsanwaltschaften und Strafgerichte haben sich ihrer bisher nur selten annehmen müssen. Noch finden Sie bei Dr. Google nur wenig darüber. In ein paar Jahren wird sich das geändert haben.

Es ist also durch einen wohlbegründeten Strafantrag zunächst Überzeugungsarbeit zu leisten, damit der Staatsanwalt (m/w/d), der mit diesem Problem bisher noch nichts am Hut hatte, einen begründeten Anfangsverdacht teilt und die Ermittlungen gegen ihren Ex-Vermieter aufnimmt. Insbesondere die für die Annahme eines Betruges erforderliche Stoffgleichheit zwischen Vermögensvorteil des unredlichen Ex-Vermieters und dem durch die Eigenbedarfskündigung eingetretenen Vermögensnachteil beim Ex-Mieter ist sorgfältig darzustellen. Noch höhere Anforderungen an den Vortrag können dann gestellt sein, wenn der Ex-Vermieter keine Mitteilung über den zwischenzeitlichen Wegfall des Eigenbedarfes tätigt, ihm also Betrug durch Unterlassen vorzuwerfen ist.

Gelingt eine fundierte Strafanzeige, dann erhebt der Staatsanwalt die Beweise, die Sie im Zivilprozess mühsam hätten beschaffen müssen.

Wir beraten Sie auch zu diesem Thema umfangreich, rufen Sie uns einfach an: Kontakt

Eigenbedarf künstlich herbeigeführt

Eigenbedarf und Umgehung des Mieterschutzes

Man merkt der ZK 66 des LG Berlin an, daß ihr bei dieser Begründung einer Eigenbedarf-Kündigung „der Hut hochging“ (66 S 170/22 v. 02.06.2023):

  • Der Kläger kündigt die von seinem Ehemann bewohnte Wohnung, um einen optimalen Verkaufswert für eine leere Wohnung erzielen zu können.
  • Der Kläger kündigt sodann dem Beklagten unter Hinweis auf den nunmehr bestehenden Eigenbedarf für seinen Ehemann. Die Wohnung des Beklagten verfügt über keinerlei zusätzliche, ausgeprägtere oder „bessere“ Eigenschaften, als diejenige Wohnung, die der Kläger seinem Ehemann bereits überlassen aber gekündigt hatte.

Die 66. findet deutliche Worte:

Der darin [in der Eigenbedarfskündigung] geltend gemachte Wohnbedarf ist durch die Umgehung der Kündigungsbeschränkungen aus § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB vom Kläger und seinem Ehemann geschaffen worden. Gegenüber dem Wohnraummieter, dessen Schutz die Beschränkung der Befugnisse des Eigentümers in § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB dient, ist eine solche Umgehung rechtsmissbräuchlich.

Der Kläger und sein Ehemann haben den Bedarf selbst herbeigeführt. Sich nunmehr auf diesen Bedarf zu berufen ist rechtsmißbräuchlich.

Orientierungssätze LG Berlin 66 S 170/22

1. Hat im Vorfeld einer Eigenbedarfskündigung die Bedarfsperson eine von ihr genutzte Wohnung an den kündigenden Vermieter zurückgegeben, damit dieser die Wohnung leer stehend zu einem besseren Kaufpreis veräußern kann, und kündigt der Vermieter daraufhin eine andere vermietete Wohnung, um die Bedarfsperson nunmehr dort unterzubringen, so ist die Eigenbedarfskündigung wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam.
2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die veräußerte und die gekündigte Wohnung im wesentlichen vergleichbare Eigenschaften aufweisen, und wenn die Voraussetzungen einer Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB im Verhältnis zum gekündigten Mieter nicht vorgelegen hätten.

Im Mietrecht berät und vertritt Sie Frau Rechtsanwältin Sabine Jede auch zum Themenbereich Eigenbedarfskündigung.

 

Verteidiger Anwaltsgericht

Verteidiger vor dem Anwaltsgericht

„Wer sich selbst verteidigt, hat einen Narren zum Mandanten“ behauptet ein altes Sprichwort. Im anwaltsgerichtlichen Verfahren fehlt zum einen die umfassende Kenntnis des Berufsrechts, zum anderen die professionelle Distanz zum Fall.

Das Berufsrecht der Rechtsanwälte – früher sprach man vom Standesrecht – ist nicht so ganz einfach und die zugehörige Rechtsprechung sehr verstreut veröffentlicht.

Aber was tun, wenn einem plötzlich die Anschuldigungsschrift der Generalstaatsanwaltschaft vom Anwaltsgericht zugestellt wird?

Moment! Generalstaatsanwaltschaft? Tatsächlich nimmt die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht, die Generalstaatsanwaltschaft, die Aufgaben der Staatsanwaltschaft im anwaltsgerichtlichen Verfahren wahr. Die Rechtsanwaltskammer und die Generalstaatsanwaltschaft unterrichten sich gegenseitig, sobald sie den Verdacht ahndungswürdigen Verhaltens hegen.

Sobald der Rechtsanwalt Kenntnis von Ermittlungen des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer oder der Generalstaatsanwaltschaft erhält, sollte er einen berufsrechtlich versierten Verteidiger einschalten. Noch besteht hier so manches Mal die Möglichkeit, das Verfahren zur Einstellung zu bringen und sei es durch Zahlung einer Geldauflage.

Anwaltsgerichtliches Verfahren

Sofern die Schuld des Rechtsanwaltes gering ist und ein Antrag auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens nicht erforderlich erscheint, kann der Vorstand der Rechtsanwaltskammer das Verhalten des Rechtsanwaltes rügen. Die Rüge also nur bei geringer Schuld; alles andere landet bei der Generalstaatsanwaltschaft

Mit Einreichung der Anschuldigungsschrift beim Anwaltsgericht wird das anwaltsgerichtliche Verfahren eingeleitet und das Anwaltsgericht muß über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anschuldigungsschrift entscheiden. Jetzt ist spätestens der Zeitpunkt erreicht, in dem ein Verteidiger vor dem Anwaltsgericht gefordert ist.

Der Kanon der Entscheidungsmöglichkeiten des Anwaltsgerichtes nach Eröffnung des Hauptverfahrens ist beschränkt. Das Urteil lautet auf

  • Freisprechung,
  • Verurteilung oder
  • Einstellung des Verfahrens.

Die möglichen anwaltsgerichtlichen Maßnahmen gegen den Rechtsanwalt haben es in sich, § 114 BRAO:

  1. Verwarnung,
  2. Verweis,
  3. Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro,
  4. Verbot, auf bestimmten Rechtsgebieten als Vertreter oder Beistand für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren tätig zu werden,
  5. Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft.

Da geht es unter Umständen um die berufliche Existenz.

Es gibt auch gute Besonderheiten des Verfahrens: eine Verhaftung des Rechtsanwaltes im anwaltsgerichtlichen Verfahren ist ausgeschlossen.

Die oben unter 1. – 4. beschriebenen Maßnahmen werden verhängt, wenn er schuldhaft gegen Pflichten verstößt, die in der Bundesrechtsanwaltsordnung oder der Berufsordnung für Rechtsanwälte genannt sind.

Außerhalb des Berufs liegendes Verhalten

Darüber hinaus drohen Rechtsanwälten weitere Gefahren:

Auch ein außerhalb des Berufs liegendes Verhalten eines Rechtsanwalts, das eine rechtswidrige Tat oder eine mit Geldbuße bedrohte Handlung darstellt, ist eine anwaltsgerichtlich zu ahndende Pflichtverletzung, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen der Rechtsuchenden in einer für die Ausübung der Anwaltstätigkeit bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen, § 113 Abs. 2 BRAO.

Das Anwaltsgericht Köln hat beispielweise eine zusätzliche berufsrechtliche Ahndung nach strafrechtlicher Verurteilung wegen Verkehrsunfallflucht verhängt, Anwaltsgericht Köln, Urteil vom 20. März 2017 – 1 AnwG 40/16 –.  Eine fragliche Entscheidung. Zu Recht verweist der Kollege Burhoff darauf, daß es nicht nachvollziehbar ist, warum die Unfallflucht nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet gewesen sein soll, Achtung und Vertrauen der Rechtsuchenden in einer für die Ausübung der Anwaltstätigkeit bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.

Der Verteidiger vor dem Anwaltsgericht kennt die speziellen Vorschriften für das anwaltsgerichtliche Verfahren (§§ 116 – 161a BRAO) und als Strafverteidiger natürlich die ergänzend sinngemäß heranzuziehenden Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung.

 

Tragfläche eines Flugzeuges über den Wolken

Klimaaktivisten und Haftung

Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ beschädigen ein Flugzeug und brüsten sich damit, bereit zu sein, ihr restliches Leben unterhalb der Pfändungsfreigrenze von rund 1.300 Euro zu bestreiten.

Wer denen das erzählt hat, gehört sicherlich nicht zu den hellsten Kerzen auf der Torte.

M/w/d kennt offenbar die Vorschrift § 850f Abs. 2 Halbsatz 1 ZPO nicht:

Wird die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung betrieben, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens ohne Rücksicht auf die in § 850c vorgesehenen Beschränkungen bestimmen;

Dem Schuldner ist jedoch so viel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf. (§ 850f Abs. 2 Halbsatz 2 ZPO)

Damit kann eine Pfändung bis zum individuellen Sozialhilfebedarf erfolgen. Derzeit 502 € der Regelbedarfsstufe 1. Da spielen junge Menschen unverantwortlich mit ihrer Zukunft.

Und auch das Insolvenzverfahren rettet die Klimaaktivisten nicht. Forderungen aus unerlaubter Handlung sind gemäß § 302 InsO von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen, sofern ein Gläubiger diese gemäß § 174 InsO anmeldet und begründet.

Falls Geschädigte einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung die Gelegenheit zum Adäsionsverfahren haben, sollte diese preiswerte Alternative gewählt werden. Ansonsten stellen wir den entsprechenden Antrag in der Klageschrift. Dort sollte unbedingt die Feststellung beantragt werden, daß die Forderung (auch) aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung entstanden ist.