Ich werde alt

bureaucracy-1016169_640seit so vielen Jahren verteidige ich in Steuerstrafsachen aber es scheint immer schlimmer zu werden. Kistenweise hat die SteuFa Unterlagen mitgenommen.

Mir flattert der dazugehörige Durchsuchungsbefehl auf den Tisch. Die Anforderungen an die Begründung derartiger Beschlüsse sind sehr hoch, das Bundesverfassungsgericht versteht da relativ wenig Spaß.

Was mögen die Karlsruher wohl zu dieser mehr als knappen Begründung sagen?

Der Beschuldigte ist der Hinterziehung von Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer für die Zeiträume 2012 bis 2014 zu Gunsten der XY durch Unterlassung der entsprechenden Erklärungsabgabe verdächtig.

Im Hinblick auf § 30 AO entfällt eine weitere Begründung.

Welche künftigen Arbeitserleichterungen bieten sich da:

  • Im Hinblick auf das Sozialgeheimnis entfällt eine weitere Begründung.
  • Im Hinblick auf das Bankgeheimnis[1] entfällt eine weitere Begründung.
  • Im Hinblick auf die ärztliche Schweigepflicht entfällt eine weitere Begründung.
  • Im Hinblick auf die anwaltliche Schweigepflicht entfällt eine weitere Begründung.
  • Vielleicht auch im Hinblick auf das richterliche Beratungsgeheimnis?

Da fehlen nicht ein paar Gründe, da wird überhaupt nichts Nachvollziehbares dargestellt, kein Lebenssachverhalt geschildert. Wie kann sowas einen Richtertisch verlassen?

Wenn ich die Akte bekomme werde ich bestimmt feststellen, daß der Beschluß 1:1 dem Antrag des Finanzamtes entspricht.

Wissen Sie was ein Kompositum ist? Erklärungsabgabe ist wohl ein Determinativkompositum, bei dem das erste Substantiv das zweite bestimmt. Es handelt sich also um eine Abgabe, genauer: Erklärungsabgabe. Vgl. Tisch + Decke = Tischdecke. Das Erstglied bestimmt das Zweitglied. Erklärung bestimmt Abgabe.

Was ist eine Abgabe? Abgabe (steuer-rechtlich) ist eine kraft öffentlichen Rechts begründete Geldzahlungspflicht an den Staat zur Erzielung von Einnahmen. Zu den Abgaben zählen Steuern, Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben.[2].

Eine Abgabe auf Erklärungen, so wünschenswert sie auch sein mag, kennt das geltende Recht aber nicht. Ihr Unterlassen kann also keine Strafbarkeit begründen.

Aber ist ja egal, nicht wahr? Wir alle wissen ja schließlich was gemeint ist. In ein paar Jahren braucht es nichtmal diesen semantischen Schwachsinn, ein allgemeines Grunzen wird die Begründungserfordernisse erfüllen, suum cuique – Sau quiekt.

Vom Unterschied zwischen der Unterlassung und dem Unterlassen will ich hier nicht berichten. Der eine oder andere wird mich verstehen.

  1. [1]gibt es nicht
  2. [2]http://www.juraforum.de/lexikon/abgabe

Terminsbericht Anwaltsgerichtshof Berlin Wahlanfechtung

hahn-1307980_640Heute fand die Verhandlung der Klage zweier Berliner Anwälte vor dem Anwaltsgerichtshof Berlin statt. Beklagter ist die Rechtsanwaltskammer Berlin und die betroffenen Klammeranwälte wurden beigeladen.

Die Rechtsanwälte hatten die Wahlen 2015 angefochten. Heute fand die Verhandlung vor dem 1. Senat statt. Die neue Präsidentin des AGH führte in den Prozeßstoff ein und die Beteiligten hatten die Gelegenheit zu ausschweifenden Erläuterungen.

Am besten gefiel mir das Argument, daß alle Kammern so verfahren würden. Diese Behauptung wurde auch mit einem Beweisantrag untermauert.

Den Klägern wurde eine Schriftsatzfrist gewährt und Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde anberaumt.

Wir haben einen Terminsbericht erstellt und werden ausnahmsweise auch den Verkündungstermin besuchen.

Den Terminsbericht finden Sie: Hier

Berliner Polizei wird in Zukunft die Berliner tasern…

Blackhahn down…anstatt sie im Fall der Fälle anzuschießen.

Dies ist sinngemäß der Pressemitteilung des Polizeipräsidenten in Berlin vom 31.08.2016 zu entnehmen.

Die Beamten der Abschnitte 32 und 53 – zuständig u.a. in Mitte und Kreuzberg – sollen versuchsweise mit Tasern ausgerüstet werden. Der Gebrauch der sog. Distanz-Elektroimpulsgeräte darf nur unter den Vorraussetzungen erfolgen, die für den Gebrauch einer Schusswaffe erforderlich wären.

Die Funktion der neuen Waffen ist leicht erklärt: Sie schießt an zwei isolierten Drähten befestigte Projektile mit Widerhaken auf den Angreifer. Die Projektile verhaken sich in der Kleidung bzw. Haut des Betroffenen. Dadurch ist dann ein elektrischer Kreis geschlossen. Es fließt dann ein elektrischer Strom, der den Betroffenen außer Gefecht setzt.

Bzzzzzz…Brutzel…

PartGmbB – Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Da flattert mir die Klage einer größeren deutschen Stadt auf den Tisch. Vertreten durch den Oberbürgermeister.

Extrem schlecht gemachte Klage. Ich bin aber über den Streitwert begeistert: 1,5 Mio.

Kann mir jemand erklären, warum eine Stadt eine Kanzlei beauftragt, die stolz im Briefkopf die Bezeichnung

X, Y & Partner PartGmbB

trägt? Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

Na klar, werden jetzt einige sagen. Mindestens 2,5 Mio € Versicherungssumme pro Partner.

Das kann man aber auch versichern, wenn man trotzdem mit Kopf und Kragen haftet.

Ich bin dafür zu altmodisch. Wir haften hier mit Kopf und Kragen. Versichert sind wir auch. Wir haften unseren Mandanten unbeschränkt.

Vielleicht motiviert uns das zu besonderen Leistungen? Eine Klage wie diese, wäre bei uns nicht aus dem Haus gegangen.

Am 01.01.2015[1] gab es bundesweit 3.716 Partnerschaftsgesellschaften mit Beteiligung von Rechtsanwälten, darunter 843 PartGmbB.

In Berlin 392 Partnerschaftsgesellschaften und 88 erklären ihren Mandanten auf dem Briefpapier, daß sie für ihre Fehler nicht haften wollen.

Man muß sich das doch auf der Zunge zergehen lassen: Da kommt ein Mandant und zahlt Geld dafür, daß der Rechtsanwalt für ihn eine Leistung erbringt. Der sagt aber:

Das Geld nehme ich gerne. Wenn ich aber etwas falsch mache und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht, dann zahle ich nicht dafür.

Lassen Sie jemanden Ihr Auto fahren, der nicht für einen eventuellen Schaden aufkommen will? Aber Sie geben ihm Ihren Rechtsfall? 1,5 Mio?

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  1. [1]Große Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer

Die erneute Zusammenführung des Gepäcks mit dem Fluggast würde den gesamten Abfertigungsablauf negativ beeinflussen

VierAugen

 

Die erneute Zusammenführung des Gepäcks mit dem Fluggast würde den gesamten Abfertigungsablauf negativ beeinflussen und für viele Fluggäste – ggf. also auch für Sie – und den Flughafen eine erhebliche Belastung darstellen. Um die Abfertigungsprozesse in Ihrem Interesse so reibungslos wie möglich zu gestalten und eine höchstmögliche Flugpünktlichkeit zu gewährleisten, werden diese weiteren Gepäcküberprüfungen am Flughafen Tegel weitgehend ohne Beisein des Passagiers durchgeführt. In diesem Fall normiert das Gesetz den Flughafen, die Gepäckstücke zu öffnen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 LuftSiG). Dazu öffnen speziell qualifizierte Mitarbeiter die Gepäckstücke in Anwesenheit des Mitarbeiters der Luftsicherheitsbehörde, der die Kontrolle durchführt. Das Prüfergebnis wird auf umliegendem Öffnungsprotokoll schriftlich festgehalten (Vier-Augen-Prinzip). Da die Durchführung des Verfahrens in unmittelbarer Nähe der Gepäckverladung stattfindet, kann eine hohe Flugpünktlichkeit sichergestellt werden.

Dieses am Flughafen Berlin-Tegel angewandte Verfahren wird auch an anderen deutschen Verkehrsflughäfen erfolgreich praktiziert.

In den Hosentaschen findet man dann auch zwei Einwegfeuerzeuge, die der Einfachheit halber an Ort und Stelle entsorgt werden.

Jetzt fühle ich mich wirklich sicher. Man behelligt mich nicht einmal, sondern filzt mein Gepäck in meiner Abwesenheit, ich kann in der Lounge beruhigt meinen Tee schlürfen. Und wegen des Vier-Augen-Prinzips muß ich auch keine Angst haben, daß mir was untergeschoben wird. Alles dient nur unserer Sicherheit. Und es sind nicht nur qualifizierte Mitarbeiter, sondern speziell qualifizierte Mitarbeiter.

Ein Mitarbeiter einer Behörde filzt das Gepäck. Da war doch ‚mal was? Eigenwillige Assoziationen.

Das LuftSiG verweist auf die EU VO 2320/2002 [1]

  1. [1]VERORDNUNG (EG) Nr. 2320/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt