Die erneute Zusammenführung des Gepäcks mit dem Fluggast würde den gesamten Abfertigungsablauf negativ beeinflussen

VierAugen

 

Die erneute Zusammenführung des Gepäcks mit dem Fluggast würde den gesamten Abfertigungsablauf negativ beeinflussen und für viele Fluggäste – ggf. also auch für Sie – und den Flughafen eine erhebliche Belastung darstellen. Um die Abfertigungsprozesse in Ihrem Interesse so reibungslos wie möglich zu gestalten und eine höchstmögliche Flugpünktlichkeit zu gewährleisten, werden diese weiteren Gepäcküberprüfungen am Flughafen Tegel weitgehend ohne Beisein des Passagiers durchgeführt. In diesem Fall normiert das Gesetz den Flughafen, die Gepäckstücke zu öffnen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 LuftSiG). Dazu öffnen speziell qualifizierte Mitarbeiter die Gepäckstücke in Anwesenheit des Mitarbeiters der Luftsicherheitsbehörde, der die Kontrolle durchführt. Das Prüfergebnis wird auf umliegendem Öffnungsprotokoll schriftlich festgehalten (Vier-Augen-Prinzip). Da die Durchführung des Verfahrens in unmittelbarer Nähe der Gepäckverladung stattfindet, kann eine hohe Flugpünktlichkeit sichergestellt werden.

Dieses am Flughafen Berlin-Tegel angewandte Verfahren wird auch an anderen deutschen Verkehrsflughäfen erfolgreich praktiziert.

In den Hosentaschen findet man dann auch zwei Einwegfeuerzeuge, die der Einfachheit halber an Ort und Stelle entsorgt werden.

Jetzt fühle ich mich wirklich sicher. Man behelligt mich nicht einmal, sondern filzt mein Gepäck in meiner Abwesenheit, ich kann in der Lounge beruhigt meinen Tee schlürfen. Und wegen des Vier-Augen-Prinzips muß ich auch keine Angst haben, daß mir was untergeschoben wird. Alles dient nur unserer Sicherheit. Und es sind nicht nur qualifizierte Mitarbeiter, sondern speziell qualifizierte Mitarbeiter.

Ein Mitarbeiter einer Behörde filzt das Gepäck. Da war doch ‚mal was? Eigenwillige Assoziationen.

Das LuftSiG verweist auf die EU VO 2320/2002 [1]

  1. [1]VERORDNUNG (EG) Nr. 2320/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt
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