Krieger schläft

Ich liebe Baden

Es geht mir hier nicht um Hygiene.

Ich wurde in Baden sozialisiert. Ich weiß: Es gibt Badische und Unsymbadische.

Und manchmal gehen mir die Badener [1] furchtbar auf den Keks. Beispielsweise, wenn sie Entscheidungen treffen, die mich mit dem Gefühl der Ohnmacht zurücklassen. Da gibt es so eine Kammer eines badischen Landgerichtes; Sie wollen eine Durchsuchung Live erleben?

Aber jetzt sind sie definitiv zu weit gegangen und untergraben meine Autorität in der Lehrlingsausbildung.

Insubordination!

Was bilden die sich eigentlich ein. Diese, diese, diese … Aargh!

Paginieren und foliieren – was ist der Unterschied?

Ich muß weiter ausholen, damit Sie mich verstehen:

Herr Jede, ich habe die Amtsakte kontrolliert und gescannt. Sie ist auch ordnungsgemäß paginiert!

Das letzte Wort sprach die Auszubildende mit einem unglaublichen Triumph in der Stimme aus. Sie kennt mich mittlerweile gut und wußte, was passieren wird:

Frau Brewer! Akten werden nicht paginiert, sondern foliiert!.

Mit einer unglaublichen Geste legte sie mir die unsymbadische Ermittlungsakte aus Baden auf den Tisch und zeigt mit dem Finger auf die Zahl „1“ in der oberen rechten Ecke des ersten Blattes.

 

 

Na und? Blatt 1!

Nein, Seite 1!

und blättert um zu Blatt 2 der Akte, dort findet sich die Zahl „3“ rechts oben am Blattrand. Und so fort, „5“, „7“, „9“ …

Tatsächlich. In der Akte sind nicht die Blätter numeriert, sondern die Seiten. Man war aber sparsam (auch die in Baden können sparen) und hat nur die Vorderseiten der Blätter numeriert.

Ich habe mich dann doch noch rausreden können und darauf verwiesen, daß dies ja nur meine Aussage bestätige: Man könne das Blatt (lateinisch: folium) markieren oder die Seite (lateinisch: pagina). Paginieren und Foliieren sei halt ein Unterschied.

Badischer Aktenknoten

Das Beste kommt zum Schluß:

 

Badischer Aktenknoten

Sie sehen den Badischen Aktenknoten auf der Rückseite der Akte.

In Baden werden die Akten nicht wie wohl sonst überall in der Mitte des Blattes gelocht [2], sondern am oberen Rand.

Mit dem Badischen Aktenlocher, zu beziehen über den Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen (VAW), werden zwei Löcher mit einem Durchmesser von ca. 2,5 mm und einen Abstand von 43 mm zueinander und einem Abstand zum linken Rand von ca. 15 mm und zur Oberkante von 20 mm gelocht. Also ganz weit oben links (klicken Sie oben auf den Akt des Grauens).

Mit Hilfe des Aktenstechers als Fädelhilfe wird die Badische Aktenschnur durch die Löcher geführt und auf der Rückseite der Akten mittels des Badischen Aktenknotens verbunden.

Das Ganze nennt sich Badische Aktenheftung und ist eine sehr praktische Angelegenheit und sollte dringend bundesweit, ach was, europaweit eingeführt werden. Wie der Knoten gemacht wird? Auch dafür gibt es im Internet Anleitungen: Hier

Die freundliche Mitarbeiterin auf der Geschäftsstelle hat mir zugesagt, mich den Knoten beim nächsten Besuch zu lehren. Bis dahin soll ich einfach eine Schleife machen, sie bringe das schon in Ordnung für mich.

Ich liebe Baden! [3]

Jedenfalls verteidigen wir auch erfolgreich in Baden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, gerne in badischer Mundart: Kontakt

  1. [1]Es heißt ja auch nicht Frankfurtser.
  2. [2]Selbstverständlich gibt es dafür eine ISO-Norm: ISO 838
  3. [3]Vorzugsweise im warmen Wasser – (Bodensee – aber nur die badischen Strandabschnitte)

ReFa-Azubi gesucht

Wir suchen zum 01.08.2016 eine pfiffige Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten[1] – gerne auch Wechsler.

Wir bieten einen technisch sehr gut ausgestatteten Arbeitsplatz, ein vielseitiges Aufgabengebiet und ein tolles Team mit freundlicher Arbeitsatmosphäre.

Motivation, Zuverlässigkeit und perfektes Deutsch in Wort und Schrift zählen zu Ihren Stärken?

Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Diese senden Sie bitte als .pdf an

Frau Isabel Hoffmann

 

Urkunde_Ausbildung_RAK_k

Tipps für die Bewerbung – oder auch nicht – Hier!

  1. [1]Hinweis AGG:
    Nein, wir diskriminieren nicht nach Geschlechtern! Selbstverständlich ist es für unsere Einstellungsentscheidung völlig egal, ob es ein Bewerber oder eine Bewerberin ist. Wir wollen uns vom Gesetz (§§ 11, 7 I AGG).) nicht zu sprachlichen Ungeheuern im Text verleiten lassen. Die in unseren Texten ggfl. verwandten Genera sind nicht zur Diskriminierung des jeweils anderen Geschlechtes bestimmt.

Rechtsanwälte für Werbung mißbraucht

Honorar

Der Mieter fragte, ob die vom Vermieter geforderte Mieterhöhung in Ordnung sei.

Nein, ist sie nicht!

Bereits jetzt ist die Miete höher als der Mietspiegel hergibt. Die vom Mandanten zu bezahlende Vergütung beträgt 176,12 €

Diese Rechnung schicken wir der Rechtschutzversicherung und bitten gleich um eine Deckungszusage für das erwartete gerichtliche Verfahren.

Zurück kommt die oben im Auszug wiedergegebene Deckungszusage. Sehen Sie irgendeinen Zusammenhang mit unserer Forderung?

Sie haben recht! 176,12 € ist weniger als 154.000 €

Da haben wir ja nochmal Glück gehabt. Wir müssen natürlich diesen Dreckszettel auch noch an den Mandanten weiterleiten, der sich freuen wird, daß die Versicherung nicht nur unsere Rechnung zahlt, sondern sogar bis zu 154.000 € zahlen würde, ja wenn. Von der Zahlung unserer 176,12 € schreiben die ja nichts, aber …

RSV_Bla-bla

Wir sollen ganz viel für die Versicherung erledigen. Das soll natürlich nicht gezahlt werden. Der Mandant will es nicht zahlen und die Versicherung auch nicht. Wir sollen aber deren Arbeit erledigen.

Kein Wort zu unserer Rechnung.

176,12 €

Na ja, schauen Sie doch mal beim RSV-Blog vorbei! Über den wächst mittlerweile Gras. Schade!

Herr(ch)enlos

Aus der Werbung der Senatsverwaltung  für das neue Berliner Hundegesetz:

Hundehalter und Hundeführer werden verpflichtet, zur Beseitigung von Hundekot Beutel oder andere geeignete Utensilien wie beispielsweise eine Plastiktüte bei sich zu führen. Der Verstoß gegen die Mitführpflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

 

Haufen

 

 

Und nu?

 

 

Bundesverfassungsgericht watscht dreiste Kfz-Versicherung und Amtsrichter ohne Augenmaß ab

744569_web_R_B_by_Tim Reckmann_pixelio.deDas Bundesverfassungsgericht musste ‚mal wieder eine völlig abstruse Entscheidung aufheben. Die Entscheidung konnten die Rotberobten werfen, das Amtsgerichtes Bretten liegt nur 23 km von Karlsruhe entfernt.

Die Entscheidung beruht auf einem Verkehrsunfall:

Ein minderjähriger Rollstuhlfahrer überquerte auf dem Weg zur Schule – ordnungsgemäß – einen Zebrastreifen, wurde von einem Auto angefahren, fiel aus dem Rollstuhl und verletzte sich.

Die regulierende Haftpflichtversicherung war der Meinung, dass ihn eine Mitschuld (1/3) treffe.

Und jetzt kommt`s: Er hat sich nicht angeschnallt!

Hierzu muss noch erwähnt werden, dass der Elektrorollstuhl tatsächlich einen Gurt hat. Der ist aber dafür bestimmt, dass sich der Rollstuhlfahrer beim Autofahren ordnungsgemäß sichern kann. Der Rollstuhl wird nämlich in einem Fahrzeug separat gesichert und der Gurt dient zum Anschnallen während der Fahrt.

Der gesunde Menschenverstand sagt einenm sofort, dass dieser Vorhalt bei einem Fußgänger dem Vorwurf entsprechen würde, er habe bei einem Unfall keinen Helm getragen.

Liebe Versicherer, dass ist ein Beispiel für Dummheit! Nicht, dass ein Versicherer jetzt auf die Idee kommt, die Helmpflicht für Fußgänger einzuwenden.

Wegen dieses Einwands der Haftpflichtversicherung wandte sich der Geschädigte an das Amtsgericht Bretten. Leider befand sich der gesunde Menschenverstand bei der Entscheidung des Gerichtes verschlossen im Gurkenglas im Regal, so dass das Ansinnen der Versicherung bestätigt wurde.

Es folgte eine Verfassungsbeschwerde gegen das – nicht berufungsfähige – Urteil.

Das Bundesverfassungsgericht hob auf Grundlage des Art. 3 GG (Gleichheitssatz) das Urteil des Amtsgerichts Bretten auf und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung unter Beachtung des gesundes Menschenverstandes seiner Entscheidung an das Amtsgericht zurück.

Die lesenswerte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 10. Juni 2016 – 1 BvR 742/16 –) hier abgerufen werden.

Photo Grundgesetz © Tim Reckmann  / pixelio.de