Rechtsanwälte für Werbung mißbraucht

Honorar

Der Mieter fragte, ob die vom Vermieter geforderte Mieterhöhung in Ordnung sei.

Nein, ist sie nicht!

Bereits jetzt ist die Miete höher als der Mietspiegel hergibt. Die vom Mandanten zu bezahlende Vergütung beträgt 176,12 €

Diese Rechnung schicken wir der Rechtschutzversicherung und bitten gleich um eine Deckungszusage für das erwartete gerichtliche Verfahren.

Zurück kommt die oben im Auszug wiedergegebene Deckungszusage. Sehen Sie irgendeinen Zusammenhang mit unserer Forderung?

Sie haben recht! 176,12 € ist weniger als 154.000 €

Da haben wir ja nochmal Glück gehabt. Wir müssen natürlich diesen Dreckszettel auch noch an den Mandanten weiterleiten, der sich freuen wird, daß die Versicherung nicht nur unsere Rechnung zahlt, sondern sogar bis zu 154.000 € zahlen würde, ja wenn. Von der Zahlung unserer 176,12 € schreiben die ja nichts, aber …

RSV_Bla-bla

Wir sollen ganz viel für die Versicherung erledigen. Das soll natürlich nicht gezahlt werden. Der Mandant will es nicht zahlen und die Versicherung auch nicht. Wir sollen aber deren Arbeit erledigen.

Kein Wort zu unserer Rechnung.

176,12 €

Na ja, schauen Sie doch mal beim RSV-Blog vorbei! Über den wächst mittlerweile Gras. Schade!

Herr(ch)enlos

Aus der Werbung der Senatsverwaltung  für das neue Berliner Hundegesetz:

Hundehalter und Hundeführer werden verpflichtet, zur Beseitigung von Hundekot Beutel oder andere geeignete Utensilien wie beispielsweise eine Plastiktüte bei sich zu führen. Der Verstoß gegen die Mitführpflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

 

Haufen

 

 

Und nu?

 

 

Bundesverfassungsgericht watscht dreiste Kfz-Versicherung und Amtsrichter ohne Augenmaß ab

744569_web_R_B_by_Tim Reckmann_pixelio.deDas Bundesverfassungsgericht musste ‚mal wieder eine völlig abstruse Entscheidung aufheben. Die Entscheidung konnten die Rotberobten werfen, das Amtsgerichtes Bretten liegt nur 23 km von Karlsruhe entfernt.

Die Entscheidung beruht auf einem Verkehrsunfall:

Ein minderjähriger Rollstuhlfahrer überquerte auf dem Weg zur Schule – ordnungsgemäß – einen Zebrastreifen, wurde von einem Auto angefahren, fiel aus dem Rollstuhl und verletzte sich.

Die regulierende Haftpflichtversicherung war der Meinung, dass ihn eine Mitschuld (1/3) treffe.

Und jetzt kommt`s: Er hat sich nicht angeschnallt!

Hierzu muss noch erwähnt werden, dass der Elektrorollstuhl tatsächlich einen Gurt hat. Der ist aber dafür bestimmt, dass sich der Rollstuhlfahrer beim Autofahren ordnungsgemäß sichern kann. Der Rollstuhl wird nämlich in einem Fahrzeug separat gesichert und der Gurt dient zum Anschnallen während der Fahrt.

Der gesunde Menschenverstand sagt einenm sofort, dass dieser Vorhalt bei einem Fußgänger dem Vorwurf entsprechen würde, er habe bei einem Unfall keinen Helm getragen.

Liebe Versicherer, dass ist ein Beispiel für Dummheit! Nicht, dass ein Versicherer jetzt auf die Idee kommt, die Helmpflicht für Fußgänger einzuwenden.

Wegen dieses Einwands der Haftpflichtversicherung wandte sich der Geschädigte an das Amtsgericht Bretten. Leider befand sich der gesunde Menschenverstand bei der Entscheidung des Gerichtes verschlossen im Gurkenglas im Regal, so dass das Ansinnen der Versicherung bestätigt wurde.

Es folgte eine Verfassungsbeschwerde gegen das – nicht berufungsfähige – Urteil.

Das Bundesverfassungsgericht hob auf Grundlage des Art. 3 GG (Gleichheitssatz) das Urteil des Amtsgerichts Bretten auf und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung unter Beachtung des gesundes Menschenverstandes seiner Entscheidung an das Amtsgericht zurück.

Die lesenswerte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 10. Juni 2016 – 1 BvR 742/16 –) hier abgerufen werden.

Photo Grundgesetz © Tim Reckmann  / pixelio.de

Weichei

Das Thema Rigaer Str. interessiert nun auch auf Bundesebene, Kanzlerin [1] und Bundesinnenminister[2] beziehen Stellung.

Dann will auch ich Stellung beziehen; aus berufsrechtlicher Sicht, denn damit kenne ich mich ganz gut aus. Weiterlesen

  1. [1]„Es gibt ein Gewaltmonopol des Staates“
  2. [2]Mit Gewalttätern gebe es nichts zu verhandeln, so der Bundesinnenminister