Kommunikationsdesaster
Wenn Ihre Frau sie wütend fragt
Weißt Du, was mir überhaupt nicht paßt?
ist
Größe 36
definitiv die falsche Antwort.
Wir wünschen Ihnen ein kommunikatives Wochenende
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Die WELT berichtet
Der Richter kritisierte außerdem den Anwalt eines Kölner NSU-Opfers scharf und fragte wiederholt nach, ob und wann dieser zuletzt Kontakt zu seiner Mandantin hatte. Sie sei mehrmals als Zeugin geladen gewesen, aber nicht erschienen. Götzl drohte ein Ermittlungsverfahren an, falls er nicht bis diesen Mittwoch die gewünschten Auskünfte erhält.
Der Anwalt als Auskunftei? Drohung mit einem Ermittlungsverfahren?
Wenn der Anwalt die erpressten Auskünfte erteilt kann er sich gleich gegen ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren der für ihn zuständigen Generalstaatsanwaltschaft verteidigen.
Bin ich schon wieder der Einzige, der sich darüber aufregt?
Three witches watch three swatch watches. Which witch watches which swatch watch?
Bitte ein wenig schneller!
Wer kennt sie nicht, die Auseinandersetzung um das Urinieren im Stehen. Wunderlicherweise war nun auch das AG Düsseldorf mit dem Thema befaßt.
Der Vermieter verlangte Schadensersatz für die Beschädigung des Marmors rund um die Toiletten. Der Richter schreibt ins Urteil:
Es bedarf vorliegend keiner näheren Erörterung, ob in der heutigen Zeit das Urinieren im Stehen als solches eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache darstellt. Selbst wenn man dies zugunsten der Beklagten verneinen würde, würde es jedenfalls an einem Verschulden der Kläger fehlen. Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.
Quelle: AG Düsseldorf vom 20. Januar 2015 – 42 C 10583/14
Seit Februar 2013 ist Stefan Wenzel (Grüne/Bündnis 90) Niedersächsischer Umweltminister.
Reinhold Beckmann führte mit ihm für seinen Film
ein Interview.
Beckmann stellte die Frage nach der Sicherheit, wenn – wie im Film geschildert – Wölfe in der Nähe eines Waldkindergartens gesichtet werden.
Die Antwort des Ministers ist zumindest dokumentationswürdig:
Wir haben komischerweise in der Gesellschaft ’ne Akzeptanz für dreitausend Verkehrstote jedes Jahr. Die Gefahr ist also im urbanen Bereich um ein Vielfaches höher. Die Zahl der Menschen, die durch den Wolf zu Schaden gekommen sind, die läßt sich an zwei Händen abzählen.
Eltern sorgen sich um ihre Kinder, da in der Nähe ein Wolf gesichtet wurde, und der Minister sagt ihnen, daß die Gefahr für die Kinder im Verkehr statistisch größer ist.
Also, ich kann mit Sicherheit behaupten, ich habe die nicht gewählt.
Der Wolf war auf unserem Blog immer ‚mal wieder ein Thema:
Wolf im Westen – Wolf im Osten
Wolf und Recht
Dr. Schmitz & Partner
Baraschstraße 3a
14193 Berlin-Grunewald
Telefon: (030) 329 00 4 – 0
Anwalt@DrSchmitz.de
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01805 / 72 5333
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max. 42 Cent/Min Mobilfunk