Wollten Sie schon immer Zöllner werden?

Dann bietet Ihnen die Bastelecke des Deutschen Zolls die passenden Utensilien.

Nachdem Sie Ihre Einsatzfahrzeuge, Ihren Hut und die obligatorische Kelle zusammengebastelt haben, können Sie nach Herzenslust die Zigaretten und anderen zollpflichtigen Gegenstände Ihrer Lieben „beschlagnahmen“.

Frage an die Pflichtverteidigerin

Sie bekommen die Abschrift eines Schreibens Ihrer Pflichtverteidigerin an das Gericht. Das Schreiben beginnt mit den Worten:

bedanke ich mich für die Beiordnung …

Nun ist es spätestens an der Zeit, Ihre Verteidigerin zu fragen, was sie damit meint!

  • Danke, liebes Gericht, daß Du Recht angewandt hast?
  • Danke, liebes Gericht, daß Du mich zur Verteidigerin bestellt hast; ich bin auf Pflichtverteidigungen angewiesen?
  • Danke, liebes Gericht, ich werde mich erkenntlich zeigen und die Verurteilung meines Mandanten treu begleiten?

Das ist es natürlich nicht, sondern eine reine Höflichkeitsfloskel, wird Ihre Verteidigerin berichten. Um den Regeln des Anstandes, den geltenden Umgangsformen Genüge zu tun.

Sie wird Ihnen – vielleicht – auch ein Schreiben an die Bußgeldbehörde in eigener Sache zeigen:

bedanke ich mich für die Übersendung des Bußgeldbescheides und lege Einspruch ein …

fata morgana

32 °C im Büro und ich fange an zu phantasieren:

Justitia

Justitia

Phantasieren? [1]

Justitia scheint uns im Moment ein wenig spröde!

Das Bild gibt ein Lünettenrelief Andreas Schlüters am Berliner Schloß wieder. Allegorie der Justitia

  1. [1]ich stürmte sonst durch fluren und gefilde …
    jetzt (im alter) sind mir die nur phantasiegebilde. (W. V. HUMBOLDT sonette 42.)

Pfingstmontag ist auch nur Montag…

…zumindest wenn es um Verkehrsschilder geht.

Egal welches Verkehrszeichen mit dem

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Zusatzzeichen 1042-33

ausgestattet ist, es sind immer die gesetzlichen Feiertage, die auf die genannten Wochentage fallen, mit eingeschlossen.

Zwar wurde in der juristischen Literatur schon Gegenteiliges vertreten. Jedoch sehen es die Gerichte, die als einzige über die Rechtmäßigkeit von Verwarn-, Bussgeldern oder der Umsetzung des Fahrzeugs (Abschleppen) urteilen, so. Deshalb sollte man sich daran halten.

Hier eine kleine Übersicht zu der diesbezüglichen Rechtssprechung:

Bei den Zeichen

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Zeichen 314

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Zusatzzeichen 1044-10

sah es das VG Düsseldorf (Urteil vom 11.03.2014, 14 K 7129/13) so.

Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung

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Zeichen 274-56

entschied es das OLG Brandenburg (Beschluss vom 28.05.2013 – (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13) gleichfalls.

Aber wenn wir gerade bei gängigen Irrtümern über Verkehrsschilder sind, weisen wir gleichfalls darauf hin, dass Samstag ein Werktag ist (§ 3 II BUrlG).

Dementsprechend ist bei diesem Zusatzzeichen gleichwohl Vorsicht angeraten:

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Zusatzzeichen 1042-31

Dies sahen auch das OLG Hamm (Beschluß vom 7. März 2001, 2 Ss OWi 127/01) bei Geschwindigkeitsbegrenzungen, das OLG Düsseldorf (Beschluß vom 5. Dezember 1990, 2 Ss (OWi) 332/90 – 83/90)) bei einer Parkenuhr und das Hanseatisches Oberlandesgericht (Beschluß vom 16. Februar 1984, Az: 1 Ss 14/84 OWi) bei einem Halteverbot so.

Zu guter Letzt möchten wir bei dem folgendem Zusatzschild, zumindest in Verbindung mit dem Zeichen 314, vom Parken abraten:

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Zusatzzeichen 1049-12

Das könnte nämlich ins Auge gehen, wenn das geparkte Auto „übersehen“ wird.

Wir wünschen allen Lesern der Hauspostille frohe Pfingsten!

Die Angeschuldigten haben keine Angaben gemacht

Justizia„Die Angeschuldigten haben keine Angaben gemacht“, so liest sich das in der Anklage.

Man kann dazu auch sagen: Verletzung des rechtlichen Gehörs.

  1. Mit Schreiben vom 31.03.2014 wird der Beschuldigte zur Vernehmung durch die Ermittlungspersonen geladen. [1].
  2. Mit Schreiben vom 03.04.2014 beantrage ich, mir die Akteneinsicht zu vermitteln.
  3. Am 04.04.2014 erhalte diese Mitteilung:

    für Ihre Mitteilung danke ich. Ich werde Ihren Antrag auf Akteneinsicht zusammen mit meinem Abschlussbericht voraussichtlich nächste Woche der Staatsanwaltschaft XYZ zur Entscheidung vorlegen.

  4. Ich reagiere am nächsten Arbeitstag:

    ich rege an, zunächst die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über meinen Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht einzuholen und den Abschlussbericht im Anschluss an unsere ggf. erfolgende Einlassung und sich daraus ggf. ergebender Ermittlungen zu fertigen.

    Dem Beschuldigten ist so früh wie möglich rechtliches Gehör zu gewähren. Mit ihrer Ladung sind Sie dem gesetzlichen Auftrag nachgekommen. Nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der „Waffengleichheit“ kann der Beschuldigte dieses Recht jedoch effektiv nur in Kenntnis des Ermittlungsstandes wahrnehmen.

  5. Am 15.05.2014 trifft bei uns die am 13.05.2014 versandte Akte ein.
  6. 15.05.2014 steht auf der Anklageschrift als Datum der Verfügung (aber das wissen wir erst seit heute).
  7. Am 23.05.2014 reichen wir die umfangreichen Akten zurück:

    Eine Stellungnahme zu den Tatvorwürfen wird bis zum 30.06.2014 erfolgen.

    Ich bitte um Klarstellung, ob es sich bei den zur Verfügung gestellten Akten um diejenigen handelt, die dem Gericht im Falle einer Anklage vorzulegen sind.

    Die überlassenen Akten weisen weder eine aktenführende Behörde aus, noch ist ein formeller Einleitungsvermerk ersichtlich.

  8. Mit Schreiben vom 02.06.2014 übersendet die Staatsanwaltschaft dem zweiten Verteidiger die Akten zur Einsicht, die hier am 05.06.2014 eingehen. Die Akten enthalten – selbstverständlich – nicht die Anklage vom 15.05.2014
  9. Am 06.05.2014 gehen hier die Anklagen ein.

In der Anklage findet sich neben der irreführenden Bemerkung, daß die Angeschuldigten keine Angaben gemacht haben, die Aussage:

IV. Sonstiges:
1.
Die Verteidiger der Angeschuldigten hatten von hier aus Akteneinsicht.

Wohlgemerkt: Keine Standard-Sache, sondern ein hochkomplexer Sachverhalt aus Waffenrecht, Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Außenwirtschaftsrecht.

Dem Verteidiger ist der Umgang mit Kriminellen nicht ungewohnt. Welchen Umgang wählt man mit einer Staatsanwaltschaft, die derart mit verfahrensrechtlichen Grundrechten des Beschuldigten umgeht? Dann wird die Arbeit wohl die Strafkammer für die Staatsanwaltschaft erledigen müssen.

Für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung der notwendigen Verteidigungsmaßnahmen führen, loben wir einen Monat Caffè aus (1 kg Hausbrandt[2]).

Wenn dann noch Caffè da ist, denn jetzt ist Nachtarbeit über Pfingsten angesagt. Der Staatsanwaltschaft wünsche ich die Pfingsterfahrung:

Als der Pfingsttag gekommen war, befanden sich alle am gleichen Ort. Da kam plötzlich vom Himmel her ein Brausen, wie wenn ein heftiger Sturm daherfährt, und erfüllte das ganze Haus, in dem sie waren.[3]

  1. [1]Früher hieß das Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft
  2. [2]hast Du das gehört, CRH? :-)
  3. [3]Apg 2,1-2, EU