Was erlauben Gericht?

Ich bin es leid, mich bei Terminskollisionen oder anderen Verhinderungen immer häufiger als Bittsteller fühlen zu müssen, wenn ein Richter es nicht für notwendig erachtet, Termine für eine Hauptverhandlung mit mir abzusprechen und ich somit gezwungen bin, einen Verlegungsantrag zu stellen.

Manchmal trifft es zwar einen Kollegen, aber ich ärgere mich trotzdem:

In einem Strafbefehlsverfahren, in dem ohne jeden Zweifel ein Fall der notwendigen Verteidigung gegeben ist, stellt er den folgenden Verlegungsantrag:

„In der Strafsache

teile ich mit, dass ich am Terminstag, den 5.11.2014, wegen einer einwöchigen Fortbildungsveranstaltung vom 3. bis 7. 11. 2014 verhindert bin.

Ich rege an, Termine mit mir abzustimmen.

gez. Rechtsanwalt „

Das Gericht antwortet prompt:

„…werden Sie höflichst um Glaubhaftmachung der Verhinderung gebeten.“

 

Was soll das?

Muß die Akte denn wirklich noch um eine Kopie der Anmeldebestätigung angereichert werden?

Oder wird dem Kollegen einfach nicht geglaubt, obwohl die anwaltliche Wahrheitspflicht für ihn streitet?

 

Die Bekanntgabe

„Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung“

ist nichts anderes als eine Glaubhaftmachung der Verhinderung!

Denn auch wir Strafverteidiger sind Organe der Rechtspflege, sind pflichtbewusst und lügen nicht mehr als Richter und Staatsanwälte.

Wenn der Kollege also in einem laufenden Strafverfahren schreibt – und als Rechtsanwalt unterschreibt, verhindert zu sein, dann versichert er diese Tatsache damit anwaltlich.

Das hat dem Gericht zu reichen, mehr von dem Kollegen zu verlangen, empfinde ich als Demütigung.

Gottlob gilt die anwaltliche Versicherung noch als taugliches Mittel zur Glaubhaftmachung.

Insbesondere bei Ablehnungsgesuchen!

Sie sind wieder da!

Allegorie der Mäßigung Andreas Schlüter

Allegorie Mäßigung

Achtung! Die am Anfang in diesem Beitrag behaupteten Tatsachen sind teilweise unwahr! Finden Sie heraus, welche Zitatteile verfälscht sind, und fragen Sie sich bitte, ob das für die Beurteilung des Sachverhaltes relevant ist!

Wahr sind die Links am Ende des Beitrages auf die Homepage des NDR, auf die mich ein vor vielen Jahren in die USA ausgewanderter Schulfreund mosaischen Glaubens voller Entsetzen aufmerksam gemacht hat!

Ein Unternehmer steht am Internet-Pranger. Ein Familienbetrieb seit 1865. Mehr als 100 Mitarbeiter.

Die Nachricht erreicht den Nauheimer Unternehmer Rudi Ratlos Anfang März im Österreich-Urlaub: Am Telefon ist ein hörbar aufgeregter Mitarbeiter: „In unserer Firma arbeiten Kommunisten!“ Für den 50-Jährigen ist das eine Horrorbotschaft: „Du siehst plötzlich dein Lebenswerk und das der Familie in Gefahr.“ … Das Unternehmen gehört zu den großen der Branche – auch im internationalen Geschäft. „Wir beschäftigen Menschen aus vielen Nationen mit unterschiedlichen Religionen. Menschen mit kommunistischer Gesinnung im Betrieb – das ist für uns rein menschlich und als Unternehmen vollkommen untragbar„, betont der Firmenchef. …

„Keine Ruhe für Rote am Arbeitsplatz“

Doch die Information ist zutreffend: Die Nauheimer Firma steht seit dem 33. März 2014 im Internet am Pranger. Auf einer rechten Internetseite ist beschrieben, dass insgesamt fünf Angehörige aus der linksextremen Szene Hessens in der Spedition arbeiten. In sozialen Netzwerken hätten sie mit ihrem Arbeitgeber geprahlt. Einige hätten neben dem Firmenlogo menschenverachtende Sprüche gepostet. Fünf Namen werden auf der Seite genannt – einige von ihnen sind Szenekennern schon länger bekannt. Die rechte Internetseite verfolgt ein klares Ziel: „Keine Ruhe für Rote am Arbeitsplatz“ lautet der selbstgefällige Slogan der Initiative, die Unternehmen an den Pranger stellt, wenn sie Linkssextremisten in der Belegschaft ausgemacht hat – ohne Rücksicht darauf, ob die betreffende Firma davon informiert ist. … Vier der Linksextremisten stehen zum Glück nicht unmittelbar bei der Firma auf der Lohnliste, sondern sind bei einem Subunternehmer beschäftigt. Der Vertrag wird sofort aufgelöst. Der einzige Ratlos-Beschäftigte wird beurlaubt, erhält eine fristgemäße Kündigung und eine Abfindung, für die das Unternehmen tief in die Tasche greift. „Es ist für mich nicht hinnehmbar, dass wir mit solchen Menschen in Verbindung gebracht werden. Ich habe deshalb keine Kosten und Mühen gescheut, um von dieser Pest befreit zu werden„, sagt Ratlos.

Auch einen Kommentar eines NDR-Redakteurs gibt es dazu:

Auf der anderen Seite der Medaille steht der wackere Unternehmer aus Nauheim, der trotz hohen Risikos Zivilcourage an der Tag gelegt hat. Hier wurde nichts vertuscht oder versteckt – hier wurde gehandelt. Bemerkenswert, wie offen und transparent Firmeninhaber Rudi Ratlos sowohl gegenüber seinen Kunden als auch gegenüber der Öffentlichkeit die Probleme auf den Tisch gelegt hat. Probleme, die er nicht verschuldet hat. Woher sollte er wissen, dass sich Linkssextremisten auf seiner Lohnliste befinden? Dass er sich mit einer eidesstattlichen Versicherung – die ist immerhin strafbewehrt – für die Korrektheit seiner Darstellung der Dinge verbürgt hat, verdient Respekt. Das hat man anderswo schon ganz anders erlebt. Unter diesem Aspekt könnte man den Mittelständler aus Nauheim glatt als „Unternehmer des Jahres“ vorschlagen.

Der Redakteur hat ein abgeschlossenes Jurastudium, daher etwas Nachhilfe:

1. Ein falsche eidesstattliche Versicherung ist nur dann strafbewehrt, wenn sie zur Vorlage bei einer Behörde (die zur Abnahme derartiger Versicherungen gesetzlich berechtigt ist) bestimmt ist. Fazit: Die Versicherung ist, wie meist derartige Versicherungen, strafrechtlich völlig risikolos.

2. Ist Ihnen das AGG[1] bekannt?

Die Geschichte hatte das Zeug zu einer klassischen griechischen Tragödie. Rudi Ratlos hätte sich rechtstreu verhalten und untergehen können. Er hat sich, sein Unternehmen und die Arbeitsplätze retten können, aber klares Unrecht begangen. Ich kann es ihm nicht vorwerfen – aber – als solches brandmarken.

Nocheinmal zum Mitdenken die Fakten:

  1. Es wird publik gemacht, daß in einem Unternehmen Menschen mit einer bestimmten politischen Vorstellung beschäftigt sind.
  2. Der Unternehmer muß um die Existenz seines Unternehmens fürchten und distanziert sich sofort.
  3. Er bricht das Recht, um sich von diesen Angestellten zu trennen.
  4. Ein Öffentlich-rechtlicher Sender berichtet darüber und bemängelt, daß das An-den-Pranger-stellen unabhängig davon erfolgt, ob die betreffende Firma davon informiert ist.
  5. Der Kommentar lobt das Verhalten des Unternehmers.„Zivilcourage von Rudi Ratlos verdient Respekt“

Die oben versprochenen Links:

Vielleicht interessiert Sie noch:

  1. [1]§ 1 – Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Wollten Sie schon immer Zöllner werden?

Dann bietet Ihnen die Bastelecke des Deutschen Zolls die passenden Utensilien.

Nachdem Sie Ihre Einsatzfahrzeuge, Ihren Hut und die obligatorische Kelle zusammengebastelt haben, können Sie nach Herzenslust die Zigaretten und anderen zollpflichtigen Gegenstände Ihrer Lieben „beschlagnahmen“.

Frage an die Pflichtverteidigerin

Sie bekommen die Abschrift eines Schreibens Ihrer Pflichtverteidigerin an das Gericht. Das Schreiben beginnt mit den Worten:

bedanke ich mich für die Beiordnung …

Nun ist es spätestens an der Zeit, Ihre Verteidigerin zu fragen, was sie damit meint!

  • Danke, liebes Gericht, daß Du Recht angewandt hast?
  • Danke, liebes Gericht, daß Du mich zur Verteidigerin bestellt hast; ich bin auf Pflichtverteidigungen angewiesen?
  • Danke, liebes Gericht, ich werde mich erkenntlich zeigen und die Verurteilung meines Mandanten treu begleiten?

Das ist es natürlich nicht, sondern eine reine Höflichkeitsfloskel, wird Ihre Verteidigerin berichten. Um den Regeln des Anstandes, den geltenden Umgangsformen Genüge zu tun.

Sie wird Ihnen – vielleicht – auch ein Schreiben an die Bußgeldbehörde in eigener Sache zeigen:

bedanke ich mich für die Übersendung des Bußgeldbescheides und lege Einspruch ein …

fata morgana

32 °C im Büro und ich fange an zu phantasieren:

Justitia

Justitia

Phantasieren? [1]

Justitia scheint uns im Moment ein wenig spröde!

Das Bild gibt ein Lünettenrelief Andreas Schlüters am Berliner Schloß wieder. Allegorie der Justitia

  1. [1]ich stürmte sonst durch fluren und gefilde …
    jetzt (im alter) sind mir die nur phantasiegebilde. (W. V. HUMBOLDT sonette 42.)