Die ganze Welt schaut auf eine Möwe

Oder haben Sie auf den Schornstein der Sixtinischen Kapelle geblickt, auf dem sich die Möwe zum Vergnügen der Zuschauer gesetzt hatte und Spuren hinterließ?

Ansonsten bin ich wieder frustriert von der Berichterstattung in den Medien, die sich durch dummes Geschwätz und Unwissenheit auszeichnet. Den Journalisten ist das A & O unbekannt, selbst im auf ihr Metier übertragenen Sinne. Sollte ein Journalist nicht wissen: „Wer „a“ sagt, muß auch „b“ sagen!“? Stundenlang wurde man von den Schlagzeilen „Franziskus I.“ belästigt, bis sich sogar der Vatikan am späten Abend zur Nachhilfe veranlaßt sah und darauf verwies, daß es in Ermangelung eines Franziskus II. noch keinen „I.“ gäbe.

Die ganze Welt geht davon aus, daß der Papst den Namen Franziskus mit Bezug auf Franz von Assisi wählte – so jedenfalls die ununterbrochene Nachrichtenschwemme. Das deutschsprachige Heiligenlexikon weist 15 Einträge des Namens „Franziskus“ nach. Franziskus selbst gab keinen Hinweis auf die Gründe seiner Namenswahl:

Annuntio vobis gaudium magnum;
habemus Papam:

Eminentissimum ac Reverendissimum Dominum,
Dominum Georgium Marium
Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalem Bergoglio
qui sibi nomen imposuit Franciscum
Quelle:Vatican.va

Am nächsten Tag kommt über alle Sender, auch die Tagesschau, die Nachricht, daß sich der Papst bei Maria, wie bereits auf der Benediktionslogia angekündigt, für seine Wahl bedankt habe und zeigt ein Video. Der Katholik reibt sich die Augen: Der Papst bedankt sich für seine Wahl? Ich habe doch den Segen und die kurze Ansprache aufmerksam am Bildschirm verfolgt, und erinnere mich noch über mein Erstaunen anläßlich der auf das Bistum Rom fokussierten Worte des Papstes:

Fratelli e sorelle, vi lascio. Grazie tante dell’accoglienza. Pregate per me e a presto! Ci vediamo presto: domani voglio andare a pregare la Madonna, perché custodisca tutta Roma. Buona notte e buon riposo!
Quelle: Vatican.va

und in der amtlichen Übersetzung liest sich das so:

Brüder und Schwestern, ich verabschiede mich von euch. Vielen Dank für den Empfang. Betet für mich und bis bald! Wir sehen uns bald: Morgen möchte ich die Mutter Gottes aufsuchen und sie bitten, ganz Rom zu beschützen. Gute Nacht und angenehme Ruhe.

Nix Dank für die Wahl.

Interessanter sind schon die mitgeteilten Glückwünsche, beispielsweise

„Herzlichen Glückwunsch an Jorge Mario Bergoglio zur überraschenden Wahl als Papst. Wir wünschen dem neuen Oberhaupt der Katholischen Kirche Kraft, Glück und Gesundheit für sein neues Amt“, schreiben die Vorsitzenden der Grünen, Cem Özdemir und Claudia Roth. „Die Hoffnungen der Katholikinnen und Katholiken und vieler anderer Menschen in aller Welt ruhen auf ihm. Mit seinem Amt trägt der neue Papst aus Argentinien große Verantwortung für soziale Gerechtigkeit, für den Erhalt der Schöpfung und für Frieden und Dialog zwischen den Religionen, Kulturen und Staaten.“
Quelle: Welt.de

Dem 265. Nachfolger des Heiligen Petrus, der nach katholischem Verständnis der Stellvertreter Christi ist, wird Glück gewünscht! Und genau genommen auch das nicht. Die Glückwünsche sind nicht an den ehemaligen Erzbischof und Kardinal oder dem Papst Franziskus adressiert, sondern gelten dem Jorge Mario Bergoglio.

Wenn die Presse wenigstens mitgeteilt hätte, welcher Art die Möwe angehört.

Wenn ich das richtig sehe, war es eine Mittelmeemöwe, Larus michahellis.

Vorstandswahlen RAK Berlin

I want You!Es kommt für die Berliner Anwälte immer überraschend: Jedes Jahr am ersten Mittwoch des Monats März findet die Kammerversammlung der Rechtsanwälte statt. Dieses Jahr fällt der Termin auf den 06.03.2013.

Dieses Jahr ist einiges anders als sonst. Etliche Vorstandsmitglieder kandidieren nicht erneut, bisher stellen sich 31 Rechtsanwälte zur Wahl, jedenfalls haben sich 31 Kollegen auf der Seite der Kammer vorgestellt: Selbstdarstellung der Kandidaten zur Kammerwahl der RAK Berlin am 06.03.2013.

Das wird eine sehr lange Sitzung werden.

Aber schon die Selbstdarstellungen sind interessant. Einer der Kollegen berühmt sich beispielsweise:

Der Vorschlag der Rechtsanwaltskammer, mich für eine Kandidatur zur diesjährigen Vorstandswahl zur Verfügung zu stellen, hat mich sehr gefreut.

Nun, die Rechtsanwaltskammer ist, wie man unschwer dem Gesetz, der BRAO, entnehmen kann, eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Wer mag ihn da vorgeschlagen haben? Das Gesetz bestimmt drei Organe der Rechtsanwaltskammer: Den Vorstand, das Präsidium und die Versammlung der Kammer. Ich kann Ihnen versichern, daß keines der Organe ihn vorgeschlagen hat. Eine Bitte zur Stellungnahme hat der Kollege bisher nicht beantwortet.

Ich will aber gerne mitteilen, welche Kandidaten ich sicherlich unterstützen werde:

Und damit dieser Beitrag nicht ein reiner Insider bleibt: Ich unterstütze demgemäß nicht die Wiederwahl aller Vorstandsmitglieder oder ehemaliger Vorstandsmitglieder.

Bild © Jorma-Bork/pixelio

Es werden noch Wetten angenommen

Bild neugieriger Kinder

Pure Neugier!
Wie wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden?

Ihre Meinung können Sie in die Umfrage einbringen und etwas zu gewinnen gibt es auch: Meyer-Goßner, StPO, Auflage 2013. Einzelheiten: Wetten!.

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Bild © RainerSturm/pixelio.de

Wetten?

Abraham Solomon Waiting for the verdictAm 19. März 2013, 10.00 Uhr, wird der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts

im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Amtssitz „Waldstadt“,
Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe

sein Urteil in Sachen „Absprachen im Strafprozess“ verkünden.

Kaum ein Thema hat auch die Strafverteidiger in den letzten Jahren derart beschäftigt. Schon die Verhandlungsgliederung des Gerichtes für die Mündliche Verhandlung am 07.11.2012 liest sich für den Strafrechtler wie ein Krimi.

Nachstehend die Umfrage. Wer die richtige(n) Antwort(en) per eMail einreicht[1], nimmt an der Verlosung der neuesten Auflage des Meyer-Goßner teil, hierfür einen herzlichen Dank an SOLON Buch Service.

Für die Meinungsbildung bitten wir aber auf jeden Fall um Beteiligung an der Umfrage, die keinen Einfluß auf die Verlosung hat.

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Das Photo (© Matt Minetzke) gibt das Bild des britischen Malers Abraham Salomon „Waiting for the verdict“, 1859, wieder. Wer genau durch die halb geöffnete Tür späht (ein Klick auf das Bild vergrößert es), bemerkt hoch erhoben eine Person in roter Robe. Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind wie immer rein zufällig.

  1. [1]Die eMail mit den richtigen Antworten muß bei uns vor 2013-03-19-10:00h auf dem Server eingegangen sein. Die Verlosung erfolgt unter Ausschluß des Rechtsweges unter den richtigen Einsendern.

Behörden

Wir hatten bereits den Webauftritt des Vollstreckungsportals kritisiert.

Per Post bekamen wir (ich) die Daten zur endgültigen Anmeldung:

Vollstreckungsportal

Update 19.02.2013 10:42 Uhr
Immer noch dasselbe Bild. Keine weiteren Hinweise.
Update 19.02.2013 13:51 Uhr
Zugang funktioniert
Es wird darauf verwiesen, daß jede Auskunft Geld kostet. Wieviel ergäbe sich aus den Landesgesetzen.
Als Zentrales Vollstreckungsgericht für Berlin wird das Amtsgericht Berlin-Mitte angeboten.
Immerhin schon Ende des letzten Jahres hat der Senat Berlin sich darum Gedanken gemacht, daß für die Auskünfte Kosten erhoben werden sollen und eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht:

Pressemitteilung
Berlin, den 06.11.2012
Aus der Sitzung des Senats am 6. November 2012:

Die Gebühren für die Nutzung des Schuldnerverzeichnisses werden den neuen Gegebenheiten ab 1. Januar 2013 angepasst. Ab diesem Zeitpunkt werden die Schuldnerverzeichnisse der Länder in elektronischer Form geführt und auf einem zentralen Internetportal zugänglich gemacht. Der Senat hat dazu die von Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann vorgelegte Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun ins Abgeordnetenhaus eingebracht.

Der Gesetzentwurf sieht folgende Gebühren vor:

• für die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis je
übermitteltem Datensatz 4,50 € – auch für die Information, dass für den Schuldner kein Eintrag verzeichnet ist (Negativauskunft); die Gebühr entsteht nicht bei einer Selbstauskunft,
• für den Abdruck 0,50 € je Eintragung, mindestens 17 €
(bisher 0,51 € je Eintrag, mindestens 10,23 €), …
Quelle: Pressemitteilung v. 06.11.2013