Es kann nicht sein …

Diese Formulierung wird häufig als Begründung einer eigenen Meinung verwandt und treibt mich schon seit Jahren um.

Es kann nicht sein, dass Menschen, die anderen schaden wollen, so leicht an Waffen kommen

sagte Obama im Weißen Haus als Reaktion auf den Amoklauf von Oregon. Mittlerweile wissen wir vom FBI, daß der Verkauf der Waffe nicht hätte erfolgen dürfen, da der Täter als Tatverdächtiger eines Betäubungsmitteldeliktes in einer Sperrliste hätte geführt werden müssen.

Die Wirklichkeit zeigt, es kann sein.

Die Wirklichkeit zeigt, daß es viel einfacher ist eine Schußwaffe illegal zu erwerben, als sie legal zu erwerben.

Werden aus diesen Erkenntnissen Schlußfolgerungen von der Politik gezogen?

Es gibt keine Erkenntnisse über Straftaten mit einhändig festellbaren Klingen (Einhandmesser). Das Führen dieser Messer ist praktisch verboten.

Es gibt keine Erkenntnisse über Straftaten mit Nunchakus. Sie gehören nach deutschem Recht zu den verbotenen Waffen und selbst der Besitz eine solchen Teils aus Schaumstoff führt zu einer empfindlichen Strafe mit Eintragung im Bundeszentralregister.

Das kann nicht sein, das ist so.

Hat es einen Gewinn an Sicherheit gebracht? Keiner weiß es. Keiner wird es jemals wissen.

Es ist so: Menschen, die anderen schaden wollen, kommen leicht an Gegenstände, die als Waffen verwendet werden können.

Wieso kommt eigentlich keiner auf die Idee, das Denken zu verbieten?

Nicht notwendig.

Ich frage mich immer wieder, ob Politiker, die sich mit dieser Formulierung hervortun, eigentlich bei Abstimmungen im Bundestag die richtige Wahlurne finden. Also wenigstens die ihrer Meinung nach richtige …

1 Antwort
  1. Thorsten Retzlaff
    Thorsten Retzlaff sagte:

    Beim Deutschen Waffenrecht muss man sich wirklich an den Kopf fassen! Ob die ganzen Waffenhysteriker eigentlich wissen, dass das Verbot zum Tragen einer Schußwaffe für Privatpersonen von den Nazis stammt? Und zwar aus dem Jahr 1938? Wir alle wissen, was 39 passierte.
    Wenn also ein Salafist mit Stumgewehr die U-Bahn betritt, dann darf ein Deutscher nicht zurück feuern, sondern muss 110 wählen. In der Hoffnung, dass gerade ein Polizeiauto frei ist, und die Beamten vor 90 Minuten (wie bei Breivik) am Tatort sind. Kranke Welt!

    Antworten

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