Taschenmesser

Irrsinn: Taschenmesser verboten

TaschenmesserDie Hysterie treibt eigenartige Blüten und der auf das Waffenrecht spezialisierte Strafverteidiger kann nur noch lachen.

Haben Sie so ein Messer bei sich? Oder wissen es gar nicht, da sich das Messer immer in Ihrem Reisegepäck befindet? Dann sollten Sie auf keinen Fall die Sperrbezirke Reeperbahn oder Hansaplatz in Hamburg mit diesem Messer betreten.

Dort gilt seit Dezember 2007 ein absolutes Waffenverbot, das auch jegliche Messer umfaßt.

Irgendjemandem ist dann doch aufgefallen, daß es so nicht geht und eine Ausnahme zugelassen:

Für die Außengastronomie ist die Benutzung von Speisemessern[1] zulässig.

Sonst hätte man dort nochnicht’mal mit den Plastikmessern aus der Holzklasse essen können.

Hält sich irgendjemand an das Verbot? Jegliche Messer sind verboten

Welche Waffen sind im Einzelnen verboten?

  • jede Art von Schreckschußwaffen
  • Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
  • Messer aller Art, auch Taschenmesser
  • Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Prüfzeichen
  • Tierabwehrsprays, Elektroschockgeräte
  • Armbrüste,
  • Knüppel aller Art (Baseballschläger u.ä.)
  • Handschuhe mit harten Füllungen (wie Stahl, Bleistaub, Blei- und Eisengranulat u.ä)

Die Polizei hat eigens einen Flyer in Umflauf gebracht:

Flyer Waffenverbot

Und, hat’s geholfen?

Interessant ist das Ganze doch blos durch eine Änderung des Polizeigesetzes, die eine Durchsuchungsbefugnis erteilt:

Die Polizei darf an einem Ort, für den durch Rechtsverordnung nach § 42 des Waffengesetzes … das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Waffengesetzes und gefährlichen Gegenständen verboten oder beschränkt worden ist, Personen kurzfristig anhalten, befragen, ihre Identität feststellen und sie sowie die von ihnen mitgeführten Sachen durchsuchen, soweit auf Grund von konkreten Lageerkenntnissen anzunehmen ist, dass diese Personen verbotene Waffen oder gefährliche Gegenstände mit sich führen.
Quelle: §4 Abs. 2 PolDVG

Was sagt die Evaluation dazu?

Für das Gebiet Hansaplatz:

In 29 Fällen wurden Personen und deren Sachen nach der neuen Ermächtigungsnorm durchsucht. Bei diesen Durchsuchungen wurden keine Waffen und gefährlichen Gegenstände gefunden.[2]

Für das Gebiet Reeperbahn:

So ist im Waffenverbotsgebiet Reeperbahn trotz eines leichten Rückgangs der Straftaten insgesamt die Zahl der mittels Waffen oder sonstiger gefährlicher Gegenstände begangenen Taten in den vergangenen Halbjahren weiter gestiegen. Das Waffenverbotsgebiet mittels bloßer Ausweisung führt somit bislang augenscheinlich nicht dazu, dass weniger tatgeneigte Personen sogenannte Tatmittel mit sich führen.
Quelle: Antrag SPD-Fraktion der Bürgerschaft

Und die Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft:

Die deutliche Zunahme der Kontrollen im Bereich Reeperbahn dürfte ursächlich für den Anstieg der Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen waffenrechtliche Bestimmungen sein. Es wurden deutlich mehr Waffen und gefährliche Gegenstände aufgefunden, wobei die betroffenen Personen zum Teil mehrere Gegenstände dieser Art bei sich trugen. Dementsprechend steigt die Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen mit etwa 10 % geringfügiger an als die Anzahl aufgefundener Waffen und gefährlicher Gegenstände.
Positive Auswirkungen eines generalpräventiven Effektes aufgrund der verstärkten Kontrollen sind bisher noch nicht zu erkennen. Im ersten Halbjahr 2013 weisen die Statistiken sogar einen leichten Anstieg der Straftaten mit Tatmitteln aus. Hier ist eine weitere und längerfristige Beobachtung der Lageentwicklung erforderlich. Die hierfür notwendigen Erhebungen werden fortgeführt.

Der Bericht im Volltext

  1. [1]wahrscheinlich ist Tafelmesser synonym?
  2. [2]Bericht, Quelle unten a.E.
7 Kommentare
  1. Peter
    Peter sagte:

    Nach meinem Wissen wurde das Verbot in den Hamburger Sperrbezirken in der Form nur als „Aktionismus“ etabliert / umgesetzt, da ein Kind eines Lokal-Politikers im Vorfeld zu Schaden kam. Wenn die Berichte richtig waren, auf Grund einer Messerstecherei.

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  2. Anonymous
    Anonymous sagte:

    @RA Jede: Sehr genau! Das wäre jetzt eine Chance gewesen, die unsäglichen Verbotszonen aufzuheben.
    Neben Hamburg haben auch Bremen und Kiel entsprechende Zonen eingerichtet. In diesen Städte werde ich mein Geld nicht lassen, solange dieser Unsinn weiterhin besteht.

    Antworten
  3. Anonymous
    Anonymous sagte:

    Das liegt vermutlich an dem „Cache“ im Link, so dass der Link nur auf Ihrem Rechner funktioniert. Da waren mal wahre „Meister“ am Werk, wenn man nicht mal persistente Links aus dem System erstellen kann.
    Der komplette Vorgang lässt sich aber auch in der Parlamentsdatenbank unter der Vorgangsnummer 20/11268 nachlesen.
    http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/

    Dumm nur, dass man sowas immer erst mitbekommt, wenn es schon zu spät ist. :-(
    Die Änderung wurde am 22.04.2014 verkündet.

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  4. Furor Teutonicus
    Furor Teutonicus sagte:

    Jetzt haben wir Probleme.

    Unterwegs zu Re-enactments, mussen wir mehrmals pro Jahr nach Hamburg mit dem Zug fahren. Naturlich mit Umsteigung.

    Meine Frau trägt, im Gepäck, ein grosses Fleischmesser, und ich mein Säbel, genauso im Gepäck.

    Nun, dann Nordwest Deutschland ist uns jetzt verboten, NUR weil wir kein Auto haben! (Oder ist es auch im Auto verboten??)

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