Adventsonntage kommerzfrei

Das BVerfG hat soeben seine Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit der Ladenöffnung an allen vier Andventssonntagen in Berlin veröffentlicht. Nicht nur, daß es den Kirchen das Recht eingeräumt hat, eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, es hat auf die Bedeutung der Sonntagsruhe verwiesen. „Sonntags gehört Papi mir!“ war nicht nur ein Schlachtruf der Gewerkschaften. Die Entscheidung ist wieder einmal lesenswert und wird noch zu erheblichen Kontroversen führen.

Die Sonn- und Feiertagsgarantie fördert und schützt daher nicht nur die Ausübung der Religionsfreiheit. Die Gewährleistung der Arbeitsruhe sichert eine wesentliche Grundlage für die Rekreationsmöglichkeiten des Menschen und zugleich für ein soziales Zusammenleben und ist damit auch Garant für die Wahrnehmung von anderen Grundrechten, die der Persönlichkeitsentfaltung dienen. Die Sonn- und Feiertagsgarantie kommt etwa dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) ebenso zugute wie der Erholung und Erhaltung der Gesundheit (vgl. Art. 2 Abs. 2 GG). Ihre Bedeutung resultiert wesentlich auch aus dem zeitlichen Gleichklang der Arbeitsruhe. Art. 139 WRV erweist sich so als verfassungsverankertes Grundelement sozialen Zusammenlebens und staatlicher Ordnung und ist als Konnexgarantie zu verschiedenen Grundrechten zu begreifen.
Quelle: Pressemitteilung BVerfG

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