DEKRA Zertifizierung für Juristen irreführend

Das Landgericht Berlin hat der DEKRA die Werbung mit dem DEKRA-Zertifikat mit einer einstweiligen Verfügung vom 19.11.2009 -16 O 479/09- untersagt:

Durch die Verwendung des Logos im Zusammenhang mit dem Hinweis, von der DEKRA zertifizierter Anwalt in einem bestimmten Rechtsgebiet zu sein, werden die betroffenen rechtssuchenden Verkehrskreise in die Irre geführt, weil diese davon ausgehen, dass die Zertifizierung aufgrund der Prüfung durch einen neutralen Dritten aufgrund eines staatlichen Verfahrens verliehen wird und daher einem staatlicherseits vorgegebenen Standard entspricht. Denn dem Verkehr ist die DEKRA aus ihrer Verleihung von Kfz-Prüfsiegeln bekannt, wo sie als staatliche Beliehene prüft, ob bestimmte staatlicherseits vorgegebene Prüfkriterien erfüllt sind (vgl. insoweit auch LG Köln, Urteil vom 03.02.2009, Az. 33 O 353/08)

Daraus folgt: Die gleiche Werbung wäre einem Unternehmen gestattet, das nicht staatliche Aufgaben wahrnimmt. Wenn sich ein paar vernünftige Rechtsanwälte zusammentun, die Qualitätssicherung betreiben und diese zertifizieren, wäre dies nicht irreführend?

Ob das wohl Bestand haben wird?
Die Fachanwälte und die von ihnen dominierten Verbände wollen jedenfalls keine weiteren Qualifizierungen zulassen. Die RAK Berlin hat deutlich Stellung bezogen, die dort genannten Gründe finden sich im Beschluß des LG Berlin jedoch nicht.

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