DRV mißtraut Rechtsanwälten

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Ich fasse es nicht. Wir führen für den Mandanten einen Prozeß gegen die DRV in einer ZRBG-Sache vor einem deutschen Gericht in Tel Aviv – und gewinnen. Die DRV schuldet nun die Anwaltskosten und schreibt an unseren Mandanten in Israel:

Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr
aufgrund der vorliegenden Vollmacht haben wir die Ihnen gesetzlich zustehenden Verfahrenskosten in Höhe von XXX EUR an Ihre Bevollmächtigte / Ihren Bevollmächtigten überwiesen. Soweit Ihre Bevollmächtigte / Ihr Bevollmächtigter aus der Ihnen zustehenden Nachzahlung aus dem Rentenbescheid vom 12.01.2010 in Höhe von YYY EUR bereits Honorarforderungen in Abzug gebracht hat, stellen wir Ihnen anheim, sich insoweit bezüglich eines abschließenden Kostenausgleichs unmittelbar mit Ihrer Bevollmächtigte / Ihrem Bevollmächtigten in Verbindung zu setzen.

Offensichtlich sind sie der Ansicht wir betrügen unsere Mandanten und berechnen die Prozeßkosten doppelt. Man unterstellt auch, wir leiten die Post nicht an unsere Mandanten weiter, denn das Schreiben geht direkt an den Versicherten. Damit ist die Schmerzgrenze überschritten. Dem Schrieb ist zu entnehmen, daß er formularmäßig erstellt wurde. Wir werden überlegen, wie wir uns gegen diese Unverschämtheit zur Wehr setzen und verwahren uns gegen diese Frechheit.

8 Kommentare
  1. malnefrage
    malnefrage sagte:

    1) „vor einem deutschen Gericht in Tel Aviv“ ???Ist mir da etwas entgangen?

    2) Ehe man von Unverschämtheit schäumt und @Stefan:
    Vielleicht kam bei der DRV deshalb jemand auf die Idee, weil es einschlägige negative Erfahrungen mit einem bundesweit als „Sammelklägeranwalt“ bekannten RA gibt, der dann gerade wegen der Veruntreuung von Zahlungen aus „Ghetto-Renten“ auch ein Strafverfahren am Hals hatte (mal nach Michael Witti und Strafbefehl googeln).

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    • RA Jede
      RA Jede sagte:

      Das LSG NRW verhandelte in Tel Aviv, da den Zeugen und der Partei die Reise nach Deutschland nicht zuzumuten war (Ladung)
      Wo ist Ihr Argument? Witti ist nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen, im übrigen würde dies Schreiben an seine Mandanten vielleicht rechtfertigen. Dieses Schreiben unterstellt uns kriminelle Handlungen. Es ist auch in sich unlogisch und entsprechend sprachlich verunglückt. „Soweit … (Abzüge erfolgt sind) … stellen wir anheim…“
      Von einer Behörde ist zu erwarten, daß sie differenziert, sich rechtstreu verhält und sich nicht in das Mandatsverhältnis einmischt.
      Im übrigen ist die unerfragt erteilte Rechtsauskunft auch schlicht falsch. Die Mandantin war in dem Fall nicht in der Lage, die Flug- und Übernachtungskosten für ihre Prozeßbevollmächtigten vorzuschießen, so daß wir diese ausgelegt haben.

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  2. klabauter
    klabauter sagte:

    @RA Jede:
    Ich glaube, Sie steigern sich da etwas hinein.
    Das Schreiben unterstellt überhaupt keine kriminellen Handlungen. „Soweit“ = „in der Höhe, in der“. Wenn Höhe = 0 also kein Abzug.
    Ansonsten weist das Schreiben nur auf die Rechtslage hin. Erst wenn der RA, der bereits „Honorar“ entnommen hat, jetzt den vollen weiteren Auszahlungsbetrag nicht weiterleitet und noch dazu die Gelder anderweitig oder auf ein debitorisches (Nichtander)konto einzahlt, beginnt das weite Feld der Untreue. Von Unterstellen krimineller Handlungen ist man da noch ganz schön weit weg.

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    • RA Jede
      RA Jede sagte:

      Wie würden Sie es denn nehmen, wenn nach einem Verkehrsunfall die gegnerische Versicherung Ihnen rät, sich mit Ihrem Anwalt wegen der Abrechnung in Verbindung zu setzen?

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  3. klabauter
    klabauter sagte:

    Wenn sie mir mitteilt, dass sie die 100.000 € Schadenersatz und Schmerzensgeld an meinen RA überwiesen hat und dass er mir die weiterleiten muß, soweit er nicht noch Honoraransprüche hat, mit denen er aufrechnen kann, ist das eine nette Information, zu der sie nicht verpflichtet ist, wenn ich dem RA eine Vertretungs- und Empfangsvollmacht gegeben habe. Und wenn ich des Deutschen nicht mächtig bin, freu ich mich, wenn diese Info sogar in übersetzter Form mitgeteilt wird. Als Mandant ist mir dabei grundsätzlich wurst, ob sich der RA, den ich für seine Dienstleistung bezahle, persönlich beleidigt fühlt.

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  4. Burschi
    Burschi sagte:

    „klabauter“ hat recht. Den Klägern wird in der Regel nicht klar sein, dass sie auch eine Geldempfangsvollmacht unterschrieben haben, so dass das Geld nicht direkt fließt, sondern via Anwalt. Den Klägern wird in der Regel auch nicht klar sein, dass der Anwalt hiervon völlig rechtmäßig sein Honorar in Abzug bringt. Alles völlig harmlos.

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