Der kann die Tinte nicht halten

Aus einem dreiseitigen Schreiben wegen Erstattung des Kaufpreises von ca. 90€ aus einem Fernabsatzvertrag:

Ordnungsgemäße Vollmacht wird anwaltlich versichert. Sie mögen Sie aber auch der im Original beigefügten Vollmacht entnehmen.

Ich habe nachgeguckt. Er ist tatsächlich Anwalt. Kanzleistil und dann noch Probleme mit der Groß-/Kleinschreibung.

5 Kommentare
  1. RA HP
    RA HP sagte:

    Herr Kollege, da reiten Sie aber ganz schön lange auf nichtigem Anlass herum. Haben Sie vielleicht selbst 1-3 Mandate zu wenig und daher entsprechende Kapazität?

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    • RA Jede
      RA Jede sagte:

      @ RA HP: Ach, Herr Kollege! Das ist es ja. Ich habe zu wenig Zeit. Und diese wenige Zeit raubt mir ein „Kollege“, der auf drei Seiten, eng bedruckt in 12pt-Schrift, einen Anspruch aus einem Internet-Kauf geltend macht. Nebenbei sind seine rechtlichen Ausführungen im entscheidenden Punkt auch noch unzutreffend. Hätte er die Ansprüche auf einer Seite geltend gemacht, wäre er immer noch ein Schwätzer.
      Moin!

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  2. Werner
    Werner sagte:

    1) Hier kann man mit etwas Wohlwollen auch im zweiten „sie“ das Subjekt des Satzes erblicken. Dann ist Großschreibung richtig.

    2) Haben Sie mal die Rechtschreibfehler in Ihrem vorangegangenen Blogbeitrag (dem zum Neuwagenkauf) gezählt oder durch einen Kundigen zählen lassen? Ich komme auf sieben.

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  3. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Ich habe mich mißverständlich ausgedrückt.

    Ich fand es einfach berichtenswert, daß es nunmehr auch einen Kollegen gibt, der eine ordnungsgemäße Vollmacht versichert, gar anwaltlich versichert, und der Kollege fügt dann absurderweise die Vollmacht im Original bei.

    Ich brauche wohl nicht mehr zu erwähnen, daß das Schreiben (und damit auch die Vollmacht) per Telefax versandt wurde?

    Vierzehntausend Anwälte in Berlin. Warum muß ich denn nun gerade an den geraten? Ich könnte ihm eine Liste von Kollegen vorlegen, die gut zu ihm passen. Bei uns heißt sie „A-Liste“.

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