Werbung mit einem Telelefonanruf

Es ist Montag. Montag! Voller Elan gehe ich die neue Woche an und erfreue mich an unserem Gestzgeber:

  • Die Kanzlei Sewoma verweist auf eine eine Mitteilung des BMJ zum Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung…
  • Das Ministerium verweist auf ein Inkraftteten am 04.09.2009
  • Es verweist nicht auf das Gesetz, sondern auf den Gesetzentwurf mit Beschlußvorlage
  • Artikel 6 des Gesetzes bestimmt (so der Entwurf), daß es am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. Also heute verkündet? Die Mitteilung des BMJ trägt kein Datum, nach den Metadaten stammt die Datei vom 03.08.2009, 11:14h. Der Kollege Sevriens war aber schnell!
  • Das Bundesgesetzblatt von heute ist noch nicht bei uns eingetroffen. Heute kam Nr. 48 vom 31.07.2009. So schnell sind wir das gar nicht gewohnt.
  • Unter Juris findet sich das neue Gesetz noch nicht. Kein Wunder, es soll ja auch erst morgen in Kraft treten.
  • Der Server Bundesgestzblatt ist überlastet.  Nachem er endlich erreicht werden kann folgende Nachricht:“ Keine Session verfügbar Die maximale Anzahl von gleichzeitigen Nutzern ist ausgeschöpft. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.“ Aaahhhh!

Ich erinnere mich an einen Referentenentwurf, der sehr rigoros war. Also nachgeguckt im Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlußempfehlung, der ja Gesetz geworden sein soll.  Dort finden sich die Änderungen des Gesetzes gegen den ulauteren Wettbewerb und des TKG. Dort heißt es zu § 102 TKG:

Abweichend von Absatz 1 Satz 1 dürfen Anrufende bei einer Werbung mit einem Telefonanruf ihre Rufnunmmernanzeige nicht unterdrücken oder bei dem Diensteanbieter veranlassen, dass diese unterdrückt wird.

Was ist eine Werbung mit einem Telefonanruf? Wer wird ernshaft damit werben, daß er anruft? Mit Boni wird geworben, damit daß die Leute doof sind und dergleichen. Aber mit Telefonanrufen?

1 Antwort
  1. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Heute ist wohl tatsächlich um 0:00 Uhr das Gesetz in Kraft getreten, das mit sofortiger Wirkung Anwendung findet. Jeder hat sich danach zu richten.

    Aber wer ist in der Lage es zu lesen oder auch nur zu finden? In Juris ist es auch heute nicht aktualisiert, dort wird noch auf den Stand vom 01.07.2009 des TKG verwiesen.

    Das Gesetz ändert das BGB, das UWG, das TKG und die BGB-Informationspflichten-VO. Rein faktisch ist die Änderung keinem bekannt. Das ist nicht nur nicht bürgerfreundlich, das ist bürgerfeindlich.
    :-(

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