Einstweilige Verfügung

Es empfiehlt sich m.E. folgender Antrag:

es wird beantragt im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen besonderer Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, gemäߧ§ 935 ff., 91 ZPO anzuordnen:

1. Dem Antragsgegner bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu untersagen,

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