Geldwäsche

Nur damit keiner sagen kann, er habe es nicht gewußt. Aus einem Durchsuchungsbeschluß des Amtsgerichtes Tiergarten:

Der Beschuldigte steht im Verdacht eines Vergehens nach § 261 StGB. Ihm wird vorgeworfen, 1 kg Gold im Wert von 30.112.– € bei der XY GmbH & Co. KG angekauft zu haben. Diese Transaktion erscheint wirtschaftlich nicht nachvollziehbar, da die Herkunft der zum Ankauf aufgebrachten Gelder unklar ist. Aufgrund dieser Auffälligkeiten bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die tatsächliche Herkunft der Gelder verschleiert werden sollte.

Die Hervorhebungen stammen von mir, weiteren Sachverhalt enthält der Beschluß nicht. Der Beschluß wurde vollstreckt. Unterlagen wurden nicht gefunden. Es wurde ein Handy beschlagnahmt und ausgelesen.

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