Was ist „Hähnchen Kebab“ ? Danke OVG!

Das OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 10.07.2014, OVG 5 N 27.12) wurde kulinarisch tätig und hat die Verbrauchererwartung an ein Tiefkühlprodukt, dass als „Hähnchen Kebab“ verkauft wird definiert:

„Mit der Produktbezeichnung „Kebab“, gleichzusetzen mit „Döner Kebab“, verbindet der Verbraucher die Erwartung, es handele sich bei dem Erzeugnis um – wenn auch dünn geschnittene – Streifen aus Hähnchenfleisch „wie gewachsen“.“

„Danach weisen u.a. „Hähnchen-Döner Kebab“ als besondere Merkmale dünne Fleischscheiben, auf Drehspieß aufgesteckt, auf. Ferner wird bei Hähnchen-Döner Kebab kein wie Hackfleisch zerkleinertes Fleisch eingesetzt“

„Vor diesem Hintergrund erwartet der Verbraucher bei einem (Döner) Kebab Fleisch „wie gewachsen“, und bei einem Tiefkühlprodukt wie dem vorliegenden mit „arttypisch“ gewürzten gegarten Hähnchenfleisch-Teilchen geht seine Erwartung dahin, dass es nach dem Aufbraten so schmeckt wie das direkt vom Döner-Drehspieß abgesäbelte Hähnchenfleisch, das keine strukturellen Veränderungen gegenüber dem Fleisch „wie gewachsen“ aufweisen darf.“

Dementsprechend durfte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg auf Veranlassung der Lebensmittelaufsicht davon ausgehen, dass ein aus zerkleinertem Hühnerfleisch hergestelltes und als „Hähnchen Kebab“ bezeichneten Tiefkühlprodukt eine irreführende Bezeichnung ist und eine Strafanzeige gegen den Produzenten erstatten.

Ich (RA Hahn) halte ein solches Produkt jedoch aus eher persönlichen Gründen für fragwürdig ;), bedankte mich jedoch bei dem OVG Berlin-Brandenburg für die „juristische Aufarbeitung“ des Sachverhaltes!

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