Wir sind auf dem neusten Stand im Mietrecht!

Rechtsanwältin Sabine Jede hat sich fortgebildet:

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8 Kommentare
    • RA Jede
      RA Jede sagte:

      Nun, da wir uns ständig fortbilden, ist das keine Sensation. Wir meinen aber, daß der Nachweis der Fortbildung und insbesondere die genauere Spezifikation, für manchen Mandanten interessant ist. Wir würden es zudem begrüßen, wenn auch andere Anwälte ihre Fortbildungen öffentlich dokumentieren. Wir haben bei so manchem Rechtsanwalt den Eindruck, daß er seiner Fortbildungspflicht nicht nachkommt. Bei der Gelegenheit: Die Fachanwaltsordnung schreibt lediglich 10 Stunden Fortbildung vor. Halten Sie das für ausreichend?

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  1. BV
    BV sagte:

    Die Überschrift setzt aber auch voraus, dass die Dozenten selbst auf dem neusten Stand sind und diesen Stand auch vollständig weitergegeben haben.

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  2. RA Jede
    RA Jede sagte:

    @ BV:
    Die Teilnahmebestätigung erläutert die schlagwortartige Überschrift doch hinreichend? Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin einer Mietrechtskammer ist wohl auch hinreichend kompetent für die Darstellung der aktuellen Mietrechtsprechung und Gesetzgebung. Was stört Sie an der Überschrift?

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  3. RA Jede
    RA Jede sagte:

    @ BV:

    Gegenstand des Seminares war

    Beschreibung:
    Seminarziele:
    Ausgewiesene Mietrechtsexperten sichten, gewichten und erläutern die für die Praxis wesentlichen Urteile des BGH, der OLG (einschließlich KG) sowie der Mietenkammern des LG Berlin und der Berliner AG der letzten drei Monate. Die Teilnehmer sollen regelmäßig einen kompletten Überblick über alle aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen und praktische Umsetzungshinweise erhalten. Alle Seminarteilnehmer haben die Möglichkeit, bis 14 Tage vorher schriftlich Fragen zu stellen und Themenvorschläge an die Referenten zu richten.

    Seminarinhalt:
    Heizkosten
    • Umstellung auf Funkablesung

    Mieterhöhungsverlangen
    • Welcher Mietspiegel bei Zweifamilienhaus?
    • Mietspiegel der Nachbargemeinde
    • Begründung mit Typengutachten
    • Berücksichtigung von Mietermodernisierung
    • Mieterhöhung durch juristische Person
    • Mieterhöhung der Nettokaltmiete bei vereinbarter Teilinklusivmiete
    • Mieterhöhung trotz fehlender Modernisierungsankündigung
    • Orientierungshilfe: großer Balkon; Handwaschbecken; Elektroversorgung

    Kündigung
    • Bezifferung des Zahlungsrückstands
    • Eigenbedarfskündigung: nach Begründung von Wohnungseigentum an teilvermietetem Zweifamilienhaus

    Betriebskostenabrechnung
    • Zusammenfassung von Kostenarten
    • Mieteranspruch auf Übersendung von Belegkopien
    • formelle Wirksamkeit bei Bildung von unterschiedlichen Abrechnungseinheiten

    Schönheitsreparaturen
    • Möglichkeit der Eigenleistung
    • geschuldete Umsatzsteuer

    Wohnflächenvereinbarung
    • konkludente Vereinbarung

    Miethöhe
    • nach Auslaufen der Preisbindung

    Mietgebrauch
    • Anspruch auf erhöhten Schallschutz

    Mietrückstand
    • Sonnabend kein Werktag

    Themen, in denen Frau Rechtsanwältin Jede nun auf dem neuesten Stand ist.

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