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48 Stunden – Der ganz normale Wahnsinn

  • Verkehrsunfall am 02.10.2019
  • Abgabe an die Staatsanwaltschaft am 23.10.2019
  • Verfügung des Amtsanwaltes in der Verkehrssache mit geringfügigem Personenschaden, die Sache an die Bußgeldstelle abzugeben, am 25.11.2019
  • Verfügung wird am 26.11.2019 ausgeführt.
  • Akte geht bei der Bußgeldstelle am 02.12.2019 ein.
  • Die Bußgeldstelle verschickt die Akte an den Verteidiger am 09.12.2019
  • Der Verteidiger schickt die Akte mit Schreiben vom 11.12.2019 zurück, sie geht am 20.12.2019 bei der Bußgeldstelle ein.
  • Die Bußgeldstelle verschickt die Akte an die Rechtsanwälte der Geschädigten am 08.01.2020, Eingang am Freitag, den 11.01.2020, mit folgender Bestimmung:

Aufforderung binnen 48 Stunden die Akte zurückzusenden

Freitag, 13:39 ist die Akte bei uns eingetroffen. Die Frist läuft demgemäß am Sonntag, 13:38 Uhr ab. Nur 48 Stunden halt.

Was soll binnen der Zeit passieren? Rückgabe ist gefordert. Per Einschreiben. Gemeint ist wohl binnen 48 Stunden abzuschicken.

Lieber Sachbearbeiter! Ich kann Ihre Forderung nicht so richtig ernst nehmen. Ein Fristablauf droht nicht.

Ich habe am Freitagnachmittag die Akte durchgesehen und die Entscheidung getroffen, welche Aktenteile kopiert werden sollen. Am Montag oder Dienstag wird die Verfügung ausgeführt und die Akte zur Post gebracht werden.

Was machen Sie eigentlich wenn die Sache wirklich eilig ist? Ich hoffe, anrufen.

Wir sind solche unsinnigen Anschreiben gewohnt. Auch 3 x 24 Stunden kennen wir. Aber 48 Stunden war mir wirklich neu.

Wir übernehmen regelmäßig für unsere Mandanten die Abwicklung von Verkehrsunfällen. Solche Aufforderungen sind wie das Salz in der Suppe :-)

 

 

 

 

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