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48 Stunden – Der ganz normale Wahnsinn

  • Verkehrsunfall am 02.10.2019
  • Abgabe an die Staatsanwaltschaft am 23.10.2019
  • Verfügung des Amtsanwaltes in der Verkehrssache mit geringfügigem Personenschaden, die Sache an die Bußgeldstelle abzugeben, am 25.11.2019
  • Verfügung wird am 26.11.2019 ausgeführt.
  • Akte geht bei der Bußgeldstelle am 02.12.2019 ein.
  • Die Bußgeldstelle verschickt die Akte an den Verteidiger am 09.12.2019
  • Der Verteidiger schickt die Akte mit Schreiben vom 11.12.2019 zurück, sie geht am 20.12.2019 bei der Bußgeldstelle ein.
  • Die Bußgeldstelle verschickt die Akte an die Rechtsanwälte der Geschädigten am 08.01.2020, Eingang am Freitag, den 11.01.2020, mit folgender Bestimmung:

Aufforderung binnen 48 Stunden die Akte zurückzusenden

Freitag, 13:39 ist die Akte bei uns eingetroffen. Die Frist läuft demgemäß am Sonntag, 13:38 Uhr ab. Nur 48 Stunden halt.

Was soll binnen der Zeit passieren? Rückgabe ist gefordert. Per Einschreiben. Gemeint ist wohl binnen 48 Stunden abzuschicken.

Lieber Sachbearbeiter! Ich kann Ihre Forderung nicht so richtig ernst nehmen. Ein Fristablauf droht nicht.

Ich habe am Freitagnachmittag die Akte durchgesehen und die Entscheidung getroffen, welche Aktenteile kopiert werden sollen. Am Montag oder Dienstag wird die Verfügung ausgeführt und die Akte zur Post gebracht werden.

Was machen Sie eigentlich wenn die Sache wirklich eilig ist? Ich hoffe, anrufen.

Wir sind solche unsinnigen Anschreiben gewohnt. Auch 3 x 24 Stunden kennen wir. Aber 48 Stunden war mir wirklich neu.

Wir übernehmen regelmäßig für unsere Mandanten die Abwicklung von Verkehrsunfällen. Solche Aufforderungen sind wie das Salz in der Suppe :-)

 

 

 

 

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Verkehrsrecht

Bild Dampflok

Das Verkehrsrecht ist ein Sammelbegriff für die vielfältigsten Problemstellungen rund um den Straßenverkehr. Es betrifft vom Fußgänger über den Radfahrer auch Fahrzeuge aller Art, die am Verkehr teilnehmen.

Einen groben Überblick kann diese Aufstellung geben:

  • Verkehrszivilrecht
  • Versicherungsrecht
  • Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Recht der Fahrerlaubnis

Verkehrszivilrecht

Auch beim Verkehrszivilrecht handelt es sich um einen Sammelbegriff. Er ist wenig aussagekräftig. Der Jurist würde es im Wesentlichen mit Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht beschreiben. womit es begrifflich aber auch nicht besser wird.

Im Wesentlichen handelt es sich bei dem Verkehrshaftungsrecht um die Abwicklung von Verkehrsunfällen gegenüber dem Unfallgegner, dem Halter des Unfallfahrzeugs oder seiner Haftpflichtversicherung.

Den Begriff Verkehrsvertragsrecht ist noch komplexer. Denn es geht hierbei u.a. um das Kaufrecht bei Neu- oder Gebrauchtfahrzeugkäufen aller Art, der Abwicklung der Sachmangelhaftung falls das gekaufte Fahrzeug fehlerhaft ist oder falsch beworben wurde oder auch die Rückgabe eines Fahrzeugs wegen eines Mangels.

Aber nicht nur beim Kauf, sondern auch bei der Reparatur von Fahrzeugen kann es zu Problemen kommen, die gelöst werden müssen.

Obendrein sind die Finanzierung und das Leasing von Fahrzeugen aller Art hier inbegriffen.

Versicherungsrecht

Hierunter fallen Fahrzeughaftpflicht-, Teil- und Vollkasko aber auch Personenversicherungen, die für Insassen oder den Fahrers des eigenen Fahrzeugs abgeschlossen wurden.

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Dies ist weites Feld, mit dem fast jeder am Verkehr teilnehmende Kraftfahrer zwangsläufig in Konflikt gerät.

Das Verkehrsstrafrecht reicht von einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsrecht über die Unfallflucht bis zur Trunkenheitsfahrt und kann schwerwiegende Sanktionen nach sich ziehen.

Hiervon zu unterscheiden sind die Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. das zu schnelle Fahren, der Rotlichtverstoß oder auch nur das Falschparken.

Aber auch bei Ordnungswidrigkeiten können hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, sodass damit nicht zu spaßen ist.

Recht der Fahrerlaubnis

Hierunter sind alle Fragen rund um den Führerschein zu verstehen.

Rechtliche Fragen stellen sich am häufigsten, wenn eine Fahrerlaubnis entzogen wurde und sie wiedererlangt werden will. Von Interesse ist hier z.B., welche Fahrerlaubnisklassen wiedererteilt werden, wenn ursprünglich eine nach altem Recht (Klassen 1-5) erteilte Fahrerlaubnis entzogen wurde. Die „neue“ Fahrerlaubnis wird nämlich anhand der neueren EU-weit geltenden Fahrerlaubnisklassen (Klassen AM – T) erteilt.

Verkehrsunfall

Ob Fußgänger, Rad-, Motorrad-, Kfz- oder LKW-Fahrer; jedem kann im Straßenverkehr ein Unfall widerfahren.

Oft passiert wenig oder zum Glück nur den Fahrzeugen etwas.

Jedoch gilt es in jedem Fall, kompetent beraten zu werden.

Auch wenn Sie keine Schuld an einem Unfall trifft:

Sobald eine gegnerische Haftpflichtversicherung Ihnen gegenüber den Schaden reguliert, verfolgt diese nicht Ihre, sondern eigene Interessen.

Denn je weniger die Haftpflichtversicherung an Sie zahlt, desto günstigere Prämien wird sie im nächsten Jahr ihren Kunden anbieten können. Die gegnerische Versicherung wird Ihnen deshalb nicht verraten, welche Ansprüche Sie wirklich haben.

Sagen Ihnen die in diesem Zusammenhang gebräuchlichen Ausdrücke wie merkantiler Minderwert, abstrakter Nutzungsausfall, Schadensminderungspflicht, Betriebsgefahr oder unabwendbares Ereignis etwas?

Wissen Sie, welche Verpflichtungen Sie im Falle eines Unfalls treffen, wenn Sie Ihr Fahrzeug geleast haben? Das böse Erwachen kann bei der Leasingrückgabe in Form einer hohen Leasingnachforderung auf Sie warten.

Oft müssen sich die aufnehmenden Polizeibeamten den Unfallhergang zusammenreimen, sodass es zu allem Überfluss vorkommt, dass nach einem Unfall ein Bescheid der Bußgeldstelle im Briefkasten landet.

Wir sind in jedem Fall für Sie da!