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Grundrechtsabwägung zu lasten des Verteidigers

Es ist schon die zweite Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG v. 03.04.2009 – 1 BvR 654/09) mit der das Interesse der Presse an einer Bildberichterstattung über den Verteidiger höher bewertet wurde als das Interesse des Verteidigers, nicht abgelichtet zu werden.

Die angegriffene Entscheidung des Vorsitzenden einer großen Strafkammer in Berlin:

Ferner ordnete er an, dass der Angeklagte und sein Verteidiger auch weiterhin nicht gezwungen werden, sich vor Aufruf der Sache im Sitzungssaal aufzuhalten und sich Foto- oder Filmaufnahmen zu stellen.

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Kindersicherung für Staatsanwälte?

Sie kennen diese Programme, mit denen Eltern verhindern, daß Kinder im Internet Seiten betrachten, die sie (noch) nicht sehen sollten?

Ich bin jedenfalls wie der Kollege Hoenig dazu übergegangen, die URL unseres Beitrages „Last not least“ den die Strafverteidigervollmacht anfordernden Stellen mitzuteilen. Darin haben wir ausführlich mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen dargestellt, warum wir die Vollmacht nicht übersenden: Es kann dem Mandanten schaden!

Vielleicht sollten wir nun doch einen Sonderdruck herstellen und den Staatsanwältinnen und -anwälten in Berlin senden? Uns erreichten diese Zeilen aus der Staatsanwaltschaft Berlin:

Soweit Sie auf Ihren Beitrag unter einer Internetadresse hinweisen, kann ich dies leider nicht nachvollziehen, da die Staatsanwaltschaft Berlin nur einen eingeschränkten Internetzugang hat.

Bestimmt hat es nichts mit unserer Seite zu tun, sie ist bestimmt nicht auf einen Index der Staatsanwaltschaft gesetzt worden ;-)

Aber neugierig bin ich! Welche Seiten darf denn wohl ein ausgewachsener Staatsanwalt im Internet angucken? Sind alle „privaten“ Seiten gesperrt oder nur „Anwaltsseiten“ Oder doch handverlesene „Anwaltsseiten“?