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Erkennen Sie die Rechtsanwaltskammer?

donkey-618972_640Die Rechtsanwaltskammer beim BGH lassen wir mal außen vor.

Wobei mich deren Beschwerdestatistik interessieren würde.

Wer mag wohl solchen Unsinn verzapfen, wie er unten im Schnipsel wiedergeben ist?

Es fängt schon mit dem Dr. an: Nein, ich führe keinen Doktor-Titel.

Auskunftsverlangen

So wenige Worte[1]. So viele davon falsch.

Den Unsinn mit der Auskunftsverpflichtung habe ich hier schon einmal erläutert, der Kammer schon x-mal.

Wer hatte sich denn da beschwert? Und worüber? Denn § 11 Abs. 1 BORA lautet:

§ 11 Mandatsbearbeitung und Unterrichtung des Mandanten

(1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten und den Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Dem Mandanten ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstücken Kenntnis zu geben.

Und dann beschwert sich der Schuldner einer Versicherung über deren Anwalt wie folgt:

Beschwerde

Ist doch der Knall im All, oder? Und die Kammer prüft tatsächlich, ob der Rechtsanwalt vielleicht seine Pflichten gegenüber der Versicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

Sorry, there are no polls available at the moment.

Kleine Hilfe: Die Kammer ist eine der 7 mitgliederstärksten Kammern in Deutschland. Also sehr erfahren in der falschen Bearbeitung von Beschwerden. Berlin ist es nicht, ich bin doch kein Nestbeschmutzer …

Sie brauchen noch einen Tip? Dieselbe Kammer sieht auch einen Anfangsverdacht wegen Umgehung des Gegenanwaltes, wenn der Mahnbescheid nicht dem gegnerischen Kollegen zugestellt wurde. Vielleicht könnnen darüber auch nur die ReNos lachen? „Welche Zeile war das nochmal?“

Aber so haben Sie auf einer Seite wenigstens die Websites der Rechtsanwaltskammern in Deutschland aufgeführt. Dort finden Sie die Kontaktdaten.

  1. [1]„im Hinblick auf §“ ziehen wir vier ab, sind doppelt – würde Hans Rosenthal gesagt haben hätte.

Viel Erfolg bei der Suche – Beauty Contest

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Herr Jede, was soll ich mit dieser eMail machen?

An: Anwalt
Betreff:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich suche einen Anwalt, der mich in einer Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht vertritt. (Erstberatung nicht erforderlich, da schon viele erfolgt):
Ich erwarte, dass die Deckungsanfrage(n) bis zur endgültigen Zu -/ Absage der Versicherung kostenlos durchgeführt wird.
Ich habe zwei Versicherungen. Die Reihenfolge der Abfrage lege ich fest, da ich Höherstufungen verhindern möchte. Falls keine haftet, werde ich den Prozess nicht führen. Alle Kosten müssen von der RSV abgegolten werden; ich erwarte, dass keine privat zu tragenden anfallen und nur mit einer Versicherung abgerechnet wird.
Bei einer Versicherung kann bei Ablehnung ein Gutachten auf Kosten der Versicherung geschrieben werden; danach entscheidet mein Anwalt. Ich erwarte, dass Sie bereit sind, es zu schreiben. Bei einer ist ein Stichentscheid versichert.
Es muss verfügt werden.
Das Mandat muss aufgrund der Entfernung telefonisch, brieflich oder per Mail durchgeführt werden.
Ich erwarte Kopien aller Schriftsätze (unserer, die der Gegenseite und des Gerichts); brieflich oder per Mail.
Hintergrundinformationen liegen als Anhang bei; Sie können mich (fast immer) telefonisch erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Susi Sorglos

Nicht ausgedacht. Realität.

Krieger schläft

Ich liebe Baden

Es geht mir hier nicht um Hygiene.

Ich wurde in Baden sozialisiert. Ich weiß: Es gibt Badische und Unsymbadische.

Und manchmal gehen mir die Badener [1] furchtbar auf den Keks. Beispielsweise, wenn sie Entscheidungen treffen, die mich mit dem Gefühl der Ohnmacht zurücklassen. Da gibt es so eine Kammer eines badischen Landgerichtes; Sie wollen eine Durchsuchung Live erleben?

Aber jetzt sind sie definitiv zu weit gegangen und untergraben meine Autorität in der Lehrlingsausbildung.

Insubordination!

Was bilden die sich eigentlich ein. Diese, diese, diese … Aargh!

Paginieren und foliieren – was ist der Unterschied?

Ich muß weiter ausholen, damit Sie mich verstehen:

Herr Jede, ich habe die Amtsakte kontrolliert und gescannt. Sie ist auch ordnungsgemäß paginiert!

Das letzte Wort sprach die Auszubildende mit einem unglaublichen Triumph in der Stimme aus. Sie kennt mich mittlerweile gut und wußte, was passieren wird:

Frau Brewer! Akten werden nicht paginiert, sondern foliiert!.

Mit einer unglaublichen Geste legte sie mir die unsymbadische Ermittlungsakte aus Baden auf den Tisch und zeigt mit dem Finger auf die Zahl „1“ in der oberen rechten Ecke des ersten Blattes.

 

 

Na und? Blatt 1!

Nein, Seite 1!

und blättert um zu Blatt 2 der Akte, dort findet sich die Zahl „3“ rechts oben am Blattrand. Und so fort, „5“, „7“, „9“ …

Tatsächlich. In der Akte sind nicht die Blätter numeriert, sondern die Seiten. Man war aber sparsam (auch die in Baden können sparen) und hat nur die Vorderseiten der Blätter numeriert.

Ich habe mich dann doch noch rausreden können und darauf verwiesen, daß dies ja nur meine Aussage bestätige: Man könne das Blatt (lateinisch: folium) markieren oder die Seite (lateinisch: pagina). Paginieren und Foliieren sei halt ein Unterschied.

Badischer Aktenknoten

Das Beste kommt zum Schluß:

 

Badischer Aktenknoten

Sie sehen den Badischen Aktenknoten auf der Rückseite der Akte.

In Baden werden die Akten nicht wie wohl sonst überall in der Mitte des Blattes gelocht [2], sondern am oberen Rand.

Mit dem Badischen Aktenlocher, zu beziehen über den Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen (VAW), werden zwei Löcher mit einem Durchmesser von ca. 2,5 mm und einen Abstand von 43 mm zueinander und einem Abstand zum linken Rand von ca. 15 mm und zur Oberkante von 20 mm gelocht. Also ganz weit oben links (klicken Sie oben auf den Akt des Grauens).

Mit Hilfe des Aktenstechers als Fädelhilfe wird die Badische Aktenschnur durch die Löcher geführt und auf der Rückseite der Akten mittels des Badischen Aktenknotens verbunden.

Das Ganze nennt sich Badische Aktenheftung und ist eine sehr praktische Angelegenheit und sollte dringend bundesweit, ach was, europaweit eingeführt werden. Wie der Knoten gemacht wird? Auch dafür gibt es im Internet Anleitungen: Hier

Die freundliche Mitarbeiterin auf der Geschäftsstelle hat mir zugesagt, mich den Knoten beim nächsten Besuch zu lehren. Bis dahin soll ich einfach eine Schleife machen, sie bringe das schon in Ordnung für mich.

Ich liebe Baden! [3]

Jedenfalls verteidigen wir auch erfolgreich in Baden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, gerne in badischer Mundart: Kontakt

  1. [1]Es heißt ja auch nicht Frankfurtser.
  2. [2]Selbstverständlich gibt es dafür eine ISO-Norm: ISO 838
  3. [3]Vorzugsweise im warmen Wasser – (Bodensee – aber nur die badischen Strandabschnitte)

Denk logisch, BFH!

Es ist denklogisch ausgeschlossen, dass ein am 3. Februar 2014 vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des BFH ausgefertigter und am frühen Nachmittag des 3. Februar 2014 von der Kanzlei des BFH per Briefpost abgesandter Zulassungsbeschluss dem P an dessen über 600 km entferntem Kanzleisitz noch am selben Tage zugestellt worden sein kann.
Quelle: BUNDESFINANZHOF Urteil vom 17.11.2015, X R 3/14

Filosofie sex, sätzen!

Sau auf dem Teufelsberg mit Funkturm im Hintergrund

Städter und Natur – Zwei Welten begegnen sich in Berlin

Ich bin in Berlin geboren und lebe jetzt seit über 35 Jahren wieder in Berlin. Hier ist alles anders.

Liebe Berliner, dieser Beitrag ist nicht für Euch geschrieben. Er ist für die anderen. Welche anderen? Die anderen!

Die anderen, die mit der Natur leben und nicht meinen, sie seien naturliebend, weil sie den BUND mit Beiträgen versorgen. Die anderen, die noch eine Eiche von einer Kastanie unterscheiden können und Wildschweine nicht nachts auf dem Parkplatz füttern.

Halten Sie das für möglich oder für einen verspäteten Aprilscherz:

Der Vermieter ist gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet, die Mietsache und den Mieter durch geeignete Maßnahmen vor dem Eindringen von Wildschweinen auf dem Grundstück zu schützen.
LG Berlin 21.12.2015 – 67 S 65/14

Es geht um eine Wohnanlage in Berlin, direkt an einem Waldgebiet gelegen. Der Mieter hat erfolgreich durchgesetzt, daß der Vermieter das gesamte Grundstück einzäunen muß.

Darüber hinaus ist die Beklagte nach dieser Vorschrift verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um das Eindringen von Wildschweinen auf das Grundstück zu verhindern. Entgegen der Ansicht des Amtsgericht erfassen die den Vermieter grundsätzlich treffenden Schutzpflichten vorliegend nicht nur den räumlichen Bereich der Mietsache, also der gemieteten Wohnung mitsamt der Terrasse als solche, sondern darüber hinaus ist er auch verpflichtet, Schutzvorkehrungen gegen eine darüber hinausgehende Gefährdung und Beeinträchtigung hinsichtlich der allgemein den Mietern zugänglichen Wohnanlage insbesondere der Gemeinschaftsflächen (Grünflächen, Bestandsflächen, Eingangsbereiche, etc.) zu ergreifen. Auch diese sind gegen das bei gewöhnlichen, der örtlichen Lage entsprechenden Verhältnissen nicht nur vereinzelt vorkommende wiederholten Eindringen von Wildschweinen zu schützen, um einen gefahrlosen Zugang zu den mit gemieteten Gemeinschaftsflächen zu gewährleisten.

Der von den Klägern substantiiert dargelegte Zustand entspricht nicht mehr dem allgemeinen Lebensrisiko – auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es sich um eine Wohnanlage am Waldrand handelt. Zum einen befindet sich die Anlage in einem Wohngebiet und nicht unmittelbar im Tegeler Forst. Ferner ist von dem sich wiederholenden Auftreten von Wildschweinen auf der Anlage auch außerhalb des Biotops auszugehen. Der diesbezügliche Klägervortrag ist ausreichend, um auch ohne Beweisaufnahme annehmen zu können, dass eine ausreichend konkrete Gefahr in dem räumlichen Bereich der Mietsache droht.

Obwohl, wenn ich richtig darüber nachdenke: Berlin hat wie alle Großstädte ein Rattenproblem. Und auch von den Tauben gehen erhebliche Gefahren für meine nicht vorhandenen Enkel aus. Vielleicht sollte ich den Vermieter verpflichten, die Mietsache und mich durch geeignete Maßnahmen vor dem Eindringen von Ratten und Tauben auf dem Grundstück zu schützen. Tür zu reicht wohl nicht.

Fast hätte ich es vergessen:

Die Revision war nicht zuzulassen, da die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 ZPO nicht vorliegen. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch bedarf es einer Überprüfung durch das Revisionsgericht im Hinblick auf die Rechtsfortbildung oder die Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung.