Gerichtsvollzieherin schnell! Aber ahnungslos?
Seit 01.01.2013 sind einige Änderungen im Zwangsvollstreckungsrecht in Kraft getreten, die die Zwangsvollstreckung für den Gläubiger etwas erleichtern. Eine Änderung ist, dass die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802d ZPO vom Schuldner, ohne dass Änderungen seiner Vermögensverhältnisse bekannt geworden sind, bereits nach zwei Jahren und nicht – wie früher bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung […]
