Gier macht blind – Mindestgebühr von 210 € für verdachtsunabhängige Vor-Ort-Waffenkontrolle rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 13.08.2013 -5 K 2177/12 – entschieden, daß diese Gebühr zu hoch ist. Man war sich wohl seiner Sache zu sicher, nachdem dasselbe Gericht bereits in zwei Entscheidungen die Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für derartige Kontrollen bestätigte. Damals waren es 50 € bzw. 46,67 € Eine der Entscheidungen kommentierten wir: […]