Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit
Eine lange Trennungszeit kann zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen. Dabei kommt insbesondere ein Teilausschluss in der Weise in Betracht, dass die Zeit, seit der das Trennungsjahr abgelaufen war bzw. eine vollständige Entflechtung der Eheleute stattgefunden hat bis zum Ende der Ehezeit, herausgerechnet wird und sich dadurch die zu berücksichtigenden Anrechte und Ausgleichwerte verringern. Ob eine […]
