RAK Berlin bestimmt neue Mindestsätze für Azubi-Vergütung
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin hat die Mindestsätze für neue Ausbildungsverträge ab dem 01.07.2013 festgesetzt: Erstes Ausbildungsjahr 500 € Zweites Ausbildungsjahr 580 € Drittes Ausbildungsjahr 650 €