Verkehrsunfall – Haftpflichtversicherung und die Kosten der Wasserbehörde
Das Verwaltungsgericht Stade (Urteil vom 01. April 2015 – 1 A 3418/13) hat entschieden, dass der Verursacher eines Verkehrsunfalls (an Ende seine Haftpflichtversicherung) die Kosten des Einsatzes der Wasserbehörde zu tragen hat, auch wenn diese „nur nachgeguckt“ hat. Grund des Einsatzes der Wasserbehörde war, dass bei einem Unfall geringfügig wassergefährdende Betriebsstoffe in einen Graben am […]