Definitionshoheit

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Der bisherige OLG-Richter Alexander Meyberg wurde zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er wird Mitglied des IX. Zivilsenats.

titelte die LTO Legal Tribune Online. Sie erklärte dem Leser dann auch das Aufgabengebiet:

Der IX. Zivilsenat, dem Meyberg vom Präsidium zugeteilt wurde, befasst sich vornehmlich mit dem Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht sowie dem Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater.

Herzlichen Glückwunsch, Herr Meyberg!

Stimmt halt nicht alles, was so in den Zeitungen steht.

Ansprüche von und gegen Rechtsanwälte und Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte wegen Pflichtverletzungen (IX. Senat) sind zivilrechtliche Ansprüche und haben mit Berufsrecht wenig zu tun.

Für das Berufsrecht ist der Senat für Anwaltssachen zuständig.

Aberr woher sollte der Autor der LTO das auch wissen, er hat aus der Pressemitteilung des BGH zitiert.

Die Pressestelle sollte es allerdings besser wissen. Obwohl, ein Zyniker schrieb in seinem Berufsrechtskommentar, daß die Bezahlung der Fachliteratur keine Berufspflicht im Sinne des § 43 BRAO darstelle (weder Satz 1 noch Satz 2).

Irgendwann lassen es sich die Kammermitglieder nicht mehr gefallen

wird dem abermaligen Verlegungsantrag des Klägervertreters widersprochen. Die Angelegenheit wurde bereits einmal vertagt. Es ist nicht ersichtlich, dass die Angelegenheit nicht vertretbar ist.

Vorstand der Rechtsanwaltskammer
i.A.
RA Rudi Ratlos
Geschäftsführer

Die Abteilung des Vorstandes hatte keine Rüge verhängt, sondern will die Sache wg. der grundsätzlichen Bedeutung vor den BGH bringen und hat deshalb eine mißbilligende Belehrung ausgesprochen.

Der Geschäftsverteilungsplan des AGH war fehlerhaft, worauf ich vor der Verhandlung verwiesen habe. Es erfolgte die Aufhebung des Termins, die Bekanntgabe eines geänderten Geschäftsverteilungsplanes und ein neuer Termin wurde anberaumt, der in eine fünftägige von mir gebuchte Fortbildungsveranstaltung fällt. Auf meinen deswegen gestellten Verlegungsantrag gibt die Kammer diese Stellungnahme ab.

Falsch. Dumm. Eine Frechheit.

Die Rechtsanwälte haben die Vertretung, die sie verdienen (gewählt) haben und die Kontrolle der Geschäftsführung (des Präsidenten) obliegt dem Vorstand.

In Berlin wird am 08.03.2017 gewählt.

Schauen Sie hier: ProKammer.de

Na gut, Klammeranwalt.de klappt auch :-)

SoIsses

Terminsbericht Anwaltsgerichtshof Berlin Wahlanfechtung

hahn-1307980_640Heute fand die Verhandlung der Klage zweier Berliner Anwälte vor dem Anwaltsgerichtshof Berlin statt. Beklagter ist die Rechtsanwaltskammer Berlin und die betroffenen Klammeranwälte wurden beigeladen.

Die Rechtsanwälte hatten die Wahlen 2015 angefochten. Heute fand die Verhandlung vor dem 1. Senat statt. Die neue Präsidentin des AGH führte in den Prozeßstoff ein und die Beteiligten hatten die Gelegenheit zu ausschweifenden Erläuterungen.

Am besten gefiel mir das Argument, daß alle Kammern so verfahren würden. Diese Behauptung wurde auch mit einem Beweisantrag untermauert.

Den Klägern wurde eine Schriftsatzfrist gewährt und Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde anberaumt.

Wir haben einen Terminsbericht erstellt und werden ausnahmsweise auch den Verkündungstermin besuchen.

Den Terminsbericht finden Sie: Hier

PartGmbB – Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Da flattert mir die Klage einer größeren deutschen Stadt auf den Tisch. Vertreten durch den Oberbürgermeister.

Extrem schlecht gemachte Klage. Ich bin aber über den Streitwert begeistert: 1,5 Mio.

Kann mir jemand erklären, warum eine Stadt eine Kanzlei beauftragt, die stolz im Briefkopf die Bezeichnung

X, Y & Partner PartGmbB

trägt? Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

Na klar, werden jetzt einige sagen. Mindestens 2,5 Mio € Versicherungssumme pro Partner.

Das kann man aber auch versichern, wenn man trotzdem mit Kopf und Kragen haftet.

Ich bin dafür zu altmodisch. Wir haften hier mit Kopf und Kragen. Versichert sind wir auch. Wir haften unseren Mandanten unbeschränkt.

Vielleicht motiviert uns das zu besonderen Leistungen? Eine Klage wie diese, wäre bei uns nicht aus dem Haus gegangen.

Am 01.01.2015[1] gab es bundesweit 3.716 Partnerschaftsgesellschaften mit Beteiligung von Rechtsanwälten, darunter 843 PartGmbB.

In Berlin 392 Partnerschaftsgesellschaften und 88 erklären ihren Mandanten auf dem Briefpapier, daß sie für ihre Fehler nicht haften wollen.

Man muß sich das doch auf der Zunge zergehen lassen: Da kommt ein Mandant und zahlt Geld dafür, daß der Rechtsanwalt für ihn eine Leistung erbringt. Der sagt aber:

Das Geld nehme ich gerne. Wenn ich aber etwas falsch mache und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht, dann zahle ich nicht dafür.

Lassen Sie jemanden Ihr Auto fahren, der nicht für einen eventuellen Schaden aufkommen will? Aber Sie geben ihm Ihren Rechtsfall? 1,5 Mio?

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  1. [1]Große Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer

Erkennen Sie die Rechtsanwaltskammer?

donkey-618972_640Die Rechtsanwaltskammer beim BGH lassen wir mal außen vor.

Wobei mich deren Beschwerdestatistik interessieren würde.

Wer mag wohl solchen Unsinn verzapfen, wie er unten im Schnipsel wiedergeben ist?

Es fängt schon mit dem Dr. an: Nein, ich führe keinen Doktor-Titel.

Auskunftsverlangen

So wenige Worte[1]. So viele davon falsch.

Den Unsinn mit der Auskunftsverpflichtung habe ich hier schon einmal erläutert, der Kammer schon x-mal.

Wer hatte sich denn da beschwert? Und worüber? Denn § 11 Abs. 1 BORA lautet:

§ 11 Mandatsbearbeitung und Unterrichtung des Mandanten

(1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten und den Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Dem Mandanten ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstücken Kenntnis zu geben.

Und dann beschwert sich der Schuldner einer Versicherung über deren Anwalt wie folgt:

Beschwerde

Ist doch der Knall im All, oder? Und die Kammer prüft tatsächlich, ob der Rechtsanwalt vielleicht seine Pflichten gegenüber der Versicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

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Kleine Hilfe: Die Kammer ist eine der 7 mitgliederstärksten Kammern in Deutschland. Also sehr erfahren in der falschen Bearbeitung von Beschwerden. Berlin ist es nicht, ich bin doch kein Nestbeschmutzer …

Sie brauchen noch einen Tip? Dieselbe Kammer sieht auch einen Anfangsverdacht wegen Umgehung des Gegenanwaltes, wenn der Mahnbescheid nicht dem gegnerischen Kollegen zugestellt wurde. Vielleicht könnnen darüber auch nur die ReNos lachen? „Welche Zeile war das nochmal?“

Aber so haben Sie auf einer Seite wenigstens die Websites der Rechtsanwaltskammern in Deutschland aufgeführt. Dort finden Sie die Kontaktdaten.

  1. [1]„im Hinblick auf §“ ziehen wir vier ab, sind doppelt – würde Hans Rosenthal gesagt haben hätte.