BGH Präsident sichtet nach Ablehnungsgesuchen die dienstlichen Erklärungen der Richter

Der Streit um die Benennung von Fischer zum Vorsitzenden Richter am BGH wird immer surrealer.

Wie die Süddeutsche am 03.05.2012 unter der Überschrift

Befangene Revoluzzer
– Der bizarre Streit um eine Personalie lähmt den BGH –
Juristen werfen Präsident Tolksdorf vor, die richterliche Unabhängigkeit zu missachten“

berichtete, liegen ihr die dienstlichen Erklärungen der vor dem Präsidium „angehörten“ Richter vor, aus denen sich der Verdacht unziemlicher Einflußnahme durch das Präsidium erhärte.

Und nun nimmt Päsident Tolksdorf Einsicht in die Akten mit diesen dienstlichen Erklärungen, die in Folge eines Befangenheitsgesuches abgegeben wurden, obwohl er die Präsidiumssitzung mit der „Anhörung“ der Richter leitete und damit Zeuge dieser Vorgänge ist.

Ein solcher Vorgang dürfte einmalig sein und wird sicher nicht mehr von der „allgemeinen Informations- und Beobachtungspflicht des Präsidenten“ gedeckt. Das ist ein knallharter Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit eines Richters am BGH und erschreckt mich sehr.

Das wirft kein gutes Licht auf die Zustände am BGH, wir sehen es mit Sorge und meinen, daß hier Öffentlichkeit nottut.

Welcome aboard RA Krähn

RA Nikolas KrähnRechtsanwalt Nikolas Krähn verstärkt unser Team seit dem 01.05.2012

Rechtsanwalt Krähn ist ein ausgewiesener Strafverteidiger, der seit 1997 in Berlin zugelassen ist und seit Jahren unser Team als externer Berater unterstützt.

Er wird bei DSP seiner gewohnten Tätigkeit als Strafverteidiger nachgehen und das Dezernat Opferschutz aufbauen. In Umfangsverfahren, die grundsätzlich mehrere Verteidiger erfordern, wird Rechtsanwalt Krähn in gewohnter Arbeitsteilung mit RA Jede für die optimale Verteidigung der Mandanten sorgen.

RA Nikolas Krähn

Heuchler, elende

Was für eine verlogene Diskussion um Timoschenko!

Nur ‚mal zur Klarstellung: Die Bundesrepublik Deutschland liefert auf Rechtshilfeersuchen an die Ukraine aus. Seit Jahren. Seit Jahren ist bekannt, daß die Haftbedingungen in der Ukraine nicht den Standards des Europarates entsprechen.

Auch in der Bundesrepublik sind die Haftbedingungen in einigen Gefängnissen derart übel, daß die Gerichte nicht mehr damit hinterherkommen, den Gefangenen Entschädigungen für die erlittenen unzumutbaren Haftbedingungen zuzusprechen. Die Hauptstadt gehört zu den Städten mit derartigen Haftbedingungen.

Auch in der Bundesrepublik können und werden Gefangene gegen ihren Willen behandelt. Das ist Gesetz.

Ich würde es begrüßen, wenn die Politiker nicht mehr medienwirksam auf den Tribünen des Olympiastadiums säßen – aus Protest gegen die Haftbedingungen. Aber das hat sich wohl aus anderen Gründen erledigt?

Nur mal so …

damit keiner behaupten kann, er habe es nicht gewußt:Es gibt keine Privatsphähre im Word Wide Web

Unter diesen Umständen ist es zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit nicht geboten, den Zugriff auf beim Provider gespeicherte E-Mails auf Ermittlungen zu begrenzen, die zumindest Straftaten von erheblicher Bedeutung betreffen, und Anforderungen an den Tatverdacht zu stellen, die über den Anfangsverdacht einer Straftat hinausgehen.
Quelle: BVerfG 16.06.2009 – 2 BvR 902/06

M.a.W.: Auch wenn nur ein Anfangsverdacht einer Straftat von nicht erheblicher Bedeutung besteht, dürfen beim Provider die eMails beschlagnahmt werden.

Das ist nur die Spitze des Eisberges, nämlich die Einsicht durch die Strafverfolgungsorgane.

2010 sollen die Geheimdienste mehr als 37 Millionen eMails überwacht haben.
Quelle: SPON 25.02.12

Bild: © Gerd Altmann/pixelio.de