Nur mal so …

damit keiner behaupten kann, er habe es nicht gewußt:Es gibt keine Privatsphähre im Word Wide Web

Unter diesen Umständen ist es zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit nicht geboten, den Zugriff auf beim Provider gespeicherte E-Mails auf Ermittlungen zu begrenzen, die zumindest Straftaten von erheblicher Bedeutung betreffen, und Anforderungen an den Tatverdacht zu stellen, die über den Anfangsverdacht einer Straftat hinausgehen.
Quelle: BVerfG 16.06.2009 – 2 BvR 902/06

M.a.W.: Auch wenn nur ein Anfangsverdacht einer Straftat von nicht erheblicher Bedeutung besteht, dürfen beim Provider die eMails beschlagnahmt werden.

Das ist nur die Spitze des Eisberges, nämlich die Einsicht durch die Strafverfolgungsorgane.

2010 sollen die Geheimdienste mehr als 37 Millionen eMails überwacht haben.
Quelle: SPON 25.02.12

Bild: © Gerd Altmann/pixelio.de

3 Kommentare
  1. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Wir sind unserer Zeit voraus ;-)
    1995 liegt schon lange zurück.
    Als Dankeschön für den aufmerksamen Leser ein Fundstück zur Beschreibung der Merkmale eines Bundesrichters am Schweizerischen Bundesgericht:

    Bundesrichter erkennt man daran, dass sie jeweils ca. 5 cm über dem Boden schweben. Dies kommt daher, dass sie völlig abgehoben sind und keinerlei Verbindung mehr mit den Sterblichen haben. Bundesrichter betrachten sich selbst als Götter, die den Kontakt mit den Menschen gar nicht benötigen. Dass sie keinen haben, geht auch aus den Urteilen hervor, die nur Götter nachvollziehen koennen, da den Menschen die dazu nötige Vernunft abgeht.

    Sämtliche Ähnlichkeiten sind rein zufälliger Natur ;-)

    Antworten

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