Es ist so einfach

Gesetz und Rechtsprechung sind eindeutig: Der Ermittlungsrichter hat den Antrag der Staatsanwaltschaft sorgfältig zu prüfen und selbst zu entscheiden. Das macht manchesmal viel Arbeit.

Vor mir liegt eine Akte mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, einen Arrest über mehrere Millionen Euro anzuordnen.

Soweit eine Aufstellung über die Auswertung der Datenbank gewünscht wird, kann diese
elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Ein Ausdruck unterblieb bislang, weil es sich
dabei um mindestens 750 Seiten (je nach Layout) handelt.

An das Amtsgericht XY (Ermittlungsrichter)
urschriftlich mit Sonderband „Vermögensabschöpfung“ und Hilfsakte
mit dem Antrag,
Beschluss gemäß beiliegender Anlage zu erlassen und die Überstücke auszufertigen.

Die beiliegende Anlage ist ein Entwurf mit dem Briefkopf des Amtsgerichtes mit Landeswappen und Pipapo.

Selbst die Unterschriftsleiste ist vorbereitet. Er muß nur noch unterschreiben, der fleißige Richter!

Chapeau! Der Richter war fleißig und hat sich vor einer Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft nicht gescheut.

Er blieb seinem Auftrag treu und unabhängig und wollte die Unterlagen sehen. Der Kollege Hoenig beschrieb vor ein paar Jahren das genaue Gegenteil: Oberfaule Richter, was sich nach meiner Einschätzung durchgesetzt hat.

Es ist eine Unsitte! Vielleicht sollten wir Verteidiger mal die gewünschte Entscheidung auf dem Briefkopf der Gerichte einreichen? Führt sicherlich zu einem Verfahren wegen unberechtigter Nutzung des Wappens

Eingang – Ausgang

Parkhaus MoabitImmer wenn ich dieses Werk sehe (Justitia, 1983, Ludmilla Seefried-Matejkowa) komme ich ins Grübeln.

Wie viel Einfluß habe ich auf die Hand, die die Käfige freigibt? Direkt unter dem Kunstwerk ist die Eingangskontrolle. Die kleine rote Karte habe ich mit den Richtern und Staatsanwälten gemein. Im Saal eint uns die Farbe der Robe, deren Besatz jedoch die Funktionen unterscheidet.

Ich möchte nicht mit ihnen tauschen!

Verteidiger, welch eine wundervolle Berufung! Ich bin nur an Gesetz und Recht gebunden, nicht an Weisungen. Ich bin unabhängig und habe die gewaltige Klaviatur der Strafprozeßordnung im Koffer; Zugang zu Datenbanken, moderne Hilfsmittel, von denen mancher Richter und Staatsanwalt nur träumen kann oder aus eigener Tasche bezahlt.

Eine faire Entscheidung nach hartem Kampf. Welch eine Freude! Der Käfig gibt den Mandanten frei. Die ungerechten Entscheidungen zu Gunsten meiner Mandanten erstaunen mich manchesmal, die ungerechten Entscheidungen zu Lasten der Mandanten sind schwer erträglich – hatten die Hände die Gicht?

Bundesratsinitiative E-Justice

Bundesratsinitiative E-Justice – Durchbruch für den elektronischen Rechtsverkehr
Vollmundig!

Einladung zu einer Veranstaltung des EDV-Gerichtstages und der EEAR in der Landesvertretung des Saarlandes in Berlin:

Unter Führung der Ministerialdirektorin Bettina Limpberg (Baden-Württemberg) sowie der Justizstaatssekretäre Dr. Rudolf Kriszeleit (Hessen) und Dr. Wilfried Bernhardt (Sachsen) wurde von einer Arbeitsgruppe verschiedener Bundesländer ein Gesetzesentwurf zur Stärkung des Elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Fallbearbeitung erarbeitet. Das Gesetz, das über den Bundesrat eingebracht wird, soll künftig wesentlicher Baustein auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen und modernen Justiz sein.

Den Entwurf des Gesetzes finden Sie hier: Bundesratsinitiative

Ziemlich starker Tobak. Anwälte werden verpflichtet – aber Öffnungsklauseln für Bundesländer, Empfangsbekenntnis mit Zugangsfiktion, Strafgelder für Telefax-Sendungen.

Wo der Nutzen nicht offensichtlich ist und die Behörden auf Trab gebracht werden sollen, muß halt eine Verpflichtung für die Nutzer her. Wir nutzen den elektronischen Rechtsverkehr, sehen einen Nutzen für unsere Mandanten und uns. Wir haben seitdem nicht ein einziges Mal erlebt, daß die Gerichte unser Postfach genutzt haben. Auch nicht als Antwort auf unseren elektronisch übermittelten Schriftverkehr.

Ein anderes Beispiel: Der Gesetzentwurf enthält die Einführung eines Schutzschriftenregisters. Nur: Das gibt es schon seit 2007. Es wird allerdings nur von einem Bruchteil der Gerichte genutzt; die Zahl der Gerichte, die sich zum Abruf verpflichtet haben, ist gering. Dabei unterliegt dies dem Organisationsrecht und könnte in jedem Bezirk par Ordre du Mufti angeordnet werden. Selbst zu solch einfachen Anordnungen ist die Politik nicht in der Lage – ein Gesetz muß es schon sein.

Die Piratenpartei hat einen Referentenentwurf aus dem Bundesministerium des Innern geleakt: Referentenentwurf.

Verteterinnen des BMI waren auch auf der Veranstaltung in der Saarländischen Vertretung.

Originalton:

Wir betrachten die Bundesratsinitiative als vorweggenommene Stellungnahme zum Gesetzentwurf E-Government

Eine Einbeziehung der Anwaltschaft in die Entwicklung der Gesetzentwürfe findet nach meiner Kenntnis nicht statt. Die Entwürfe werden den Verbänden übermittelt und mit der typischen für ehrenamtliche Vetreter zu kurzen Stellungnahmefrist übersandt. Die Stellungnahmen gehen dann mit ein wenig Glück in die Überlegungen ein. Ich habe den Eindruck, sie werden nur als Makulatur gesehen.

Nun, ich nehme Wetten entgegen: Die Gesetzentwürfe werden der Diskontinuität anheimfallen.

† P. Norbert Plogmann OFM

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Pace e bene

Die Franziskaner trauern um Ihren Mitbruder

Provinzialminister Norbert Plogmann OFM
* 20.10.1954 +26.02.2012

Norbert Plogmann trat 1976 in den Franziskanerorden ein. Er legte am 17.05.1980 die Feierliche Profeß ab und wurde am 28.03.1981 in Münster zum Priester geweiht. Tätig war er unter anderem als Kaplan in St. Ludwig, Berlin-Wilmersdorf und als Guardian (Hausoberer) des Franziskanerklosters Pankow, wo er die Suppenküche maßgeblich mit aufbaute. Zusammen mit Pfarrerin Dorothea Strauß gründete er auch die ökumenische AIDS-Initiative KirchePositHIV.

Von 2001 an war P. Norbert Provinzialminister der Sächsischen Franziskanerprovinz vom Heiligen Kreuz. In dieser Funktion hat er sich über die Maßen für die Vereinigung der vier Franziskanerprovinzen Deutschlands eingesetzt, die am 01.07.2010 durch den Generalminister des Franziskanerordens als „Germania“ errichtet wurde. P. Norbert wurde zu ihrem ersten Provinzialminister mit Sitz in München ernannt.

Im April 2011 wurde eine schwere Krebserkrankung festgestellt, von der er nicht genesen konnte.

In den frühen Morgenstunden des 26.02.2012 starb P. Norbert in einem Münchner Krankenhaus.

Wir Franziskaner verlieren einen liebenswürdigen, engagierten, kompetenten und couragierten Mitbruder. Sein Tod macht uns und viele, die ihn kannten und ihm freundschaftlich verbunden waren, traurig.

Das Datum seiner Beerdigung wird noch bekannt gegeben. Wir werden dann auch ein Requiem für ihn in St. Ludwig feiern.

Wir bitten um Ihr begleitendes Gebet.

Für die Franziskaner in St. Ludwig
P. Hans-Georg Löffler,ofm
Guardian

Waffensteuer in Bremen

Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben einen Antrag in die Bremische Bürgerschaft eingebracht:

Waffenbesitz minimieren und Waffenbesitzsteuer in Bremen einführen
Quelle: DrS: 18/206 v.18.01.2012

300 € pro Jahr und Waffe. Ohne Hemmungen wollen die Fraktionen das Steuerrecht zur Durchsetzung ihrer Idelologie mißbrauchen.

Gutachten, wonach diese Waffensteuer rechtlich unzulässig wäre, sind hinreichend bekannt und veröffentlicht, z.B.Gutachten Dietlein. Gegenargumente sind nicht zu finden.

Dem Interessierten sei der obige Link auf den Antrag und das Gutachten empfohlen und zur Meinungsbildung und -Äußerung auch die Petition zur Bremischen Bürgerschaft.

Dort kann auch der Nichtbremer die Petition unterstützen und die Diskussion verfolgen. Wenn jemand einen substantiellen Hinweis zur Verteidigung des Antrages entdeckt, bin ich für eine Verlinkung im Kommentar zu Dank verbunden.