Geschenk zum Jahreswechsel

Den ersten fünf Einsendern schenken wir die Gebühren für jeweils eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte durch die Berliner Waffenbehörde.

Kein Scherz!

Am 03.September letzten Jahres erreichte uns (per Empfangsbekenntnis) ein Bescheid der Berliner Waffenbehörde, mit dem ein nicht geringer Betrag zu Gunsten unseres Mandanten, der mit unserer Hilfe gegen Entscheidungen der Waffenbehörde vorgegangen war, festgesetzt wurde. Trotz mehrfacher Mahnung und Aufforderung durch die vorgesetzte Behörde ist bei uns das Geld nicht eingegangen.

Die ersten fünf Blogleser, die sich bei unserem Fachmann für das Waffenrecht, Herrn Rechtsanwalt Andreas Jede, melden, erhalten von ihm einen Gutschein zu Vorlage bei der Waffenbehörde. Rechtlich gesehen ist der Gutschein eine Abtretung der bestandskräftigen Gebührenforderung der Rechtsanwälte Dr. Schmitz & Partner gegen die Waffenbehörde, den Polizeipräsidenten in Berlin.

Wir finden die Idee sehr zweckmäßig. Eintragungen kosten Geld, das nach der Gebührenordnung sofort fällig ist. Die braven Waffenbesitzer zahlen auch sofort. Unsere Gebühren sind auch sofort fällig.

Die Kostenentscheidung der Behörde ist vom 01.05.2010.
Unsere Abrechnung stammt vom 01.06.2010.
Die Festsetzung der Höhe der Kosten trägt das Datum 01.09.2010

Gesundes Neues Jahr und Spaß bei der Arbeit! ;-)

Wie bitte?

Der Kollege ist am 24.01.1985 zugelassen worden und schreibt an das Kammergericht:

… hat der Senat die Berufungsbegründung vom 03.12.2010 dankenswerterweise unverzüglich übersandt. Flapsig gesprochen merke ich einleitend dazu an, dass offensichtlich bis heute bei der Berufungsführerin und deren Vertretung nicht verstanden wurde, worauf die Kündigung gestützt wurde.

Nun ist dies allerdings keine Art der Sachäußerung, die gegenüber einem Oberlandesgericht ziemlich ist. Ich bitte deshalb um Entschuldigung und erkläre in der Sache was folgt: …

Er meint, sich mit den einleitenden Zeilen falsch zu verhalten, entschuldigt sich und schickt es ab. Glaubt er wirklich, die Senatsmitglieder entschuldigen ein derartiges Verhalten? Wieder ein Schriftsatz für die bei unseren Referendaren beliebte Sammlung Kuriositätenkabinett.

FROHE WEIHNACHT

Sie wissen noch nicht was ein Flash Mob ist? Hier ist ein besonders schönes Weihnachtsgeschenk:

Frohe Weihnachten wünscht Ihnen das Team der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schmitz & Partner

Anwaltliche Dienstleistungen und Auslandsbezug

Der Steuerrechtsausschuß der Bundesrechtsanwaltskammer weist auf die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes hin und hat an praktischen Fallbeispielen erläutert wie die Besteuerung erfolgt. Nicht nur für Anwälte interessant, sondern auch für die Mandanten mit Sitz im Ausland.

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT
ZUR UMSATZSTEUER 2010

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN
BEI AUSLANDSBEZUG

Fünf, setzen!

Rechtsanwalt Henning Krieg hat auf seinem Blog die Internet-Seiten der Mitglieder der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft auf Rechtsfehler untersucht. Das Ergebnis ist niederschmetternd:

Das Ergebnis meiner Untersuchung: Bis auf eine (!) Ausnahme weisen alle der untersuchten persönlichen Webseiten von Mitgliedern der Enquete-Kommission rechtliche Mängel auf.
Quelle: Enquete-Kommission-Internet:Fast alle persönlichen Webseiten der Kommissionsmitglieder sind rechtlich mangelhaft

Der Bundestag hat die „Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft“ eingesetzt. Sie besteht aus 17 Bundestagsabgeordneten und 17 Sachverständigen, und sie soll “für den Bundestag Informationen über die Auswirkung von technischen, ökonomischen, ökologischen oder gesellschaftlichen Entwicklungen sammeln und auswerten, um dem Parlament künftige Regelungs- und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Empfehlungen für politische Entscheidungen zu geben”

Da beraten ja die Richtigen? Der Einäugige ist König unter den Blinden!

Ein wahrhaft lesenswerter Beitrag, danke Herr Kollege Krieg.