FROHE WEIHNACHT

Sie wissen noch nicht was ein Flash Mob ist? Hier ist ein besonders schönes Weihnachtsgeschenk:

Frohe Weihnachten wünscht Ihnen das Team der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schmitz & Partner

3 Kommentare
    • RA Jede
      RA Jede sagte:

      Sorry, war falsch verlinkt. Wikepedia schreibt dazu:

      Der Begriff Flashmob (englisch: Flash mob; flash = Blitz; mob [von mobilis beweglich] = aufgewiegelte Volksmenge, Pöbel – deutsch etwa Blitzpöbel) bezeichnet einen kurzen, scheinbar spontanen Menschenauflauf auf öffentlichen oder halböffentlichen Plätzen, bei denen sich die Teilnehmer üblicherweise persönlich nicht kennen und ungewöhnliche Dinge tun. Flashmobs werden über Online-Communitys, Weblogs, Newsgroups, E-Mail-Kettenbriefe oder per Mobiltelefon organisiert. Flashmobs gelten als spezielle Ausprägungsformen der virtuellen Gesellschaft (virtual community, Online-Community), die neue Medien wie Mobiltelefone und Internet benutzt, um kollektive Direkte Aktionen zu organisieren.

      Obwohl die Ursprungsidee unpolitisch war, gibt es mittlerweile auch Flashmobs mit politischem oder wirtschaftlichem Hintergrund. Diese müssten auf Grund ihrer Sinnhaftigkeit und Zielgerichtetheit als Smart Mob bezeichnet werden.

      Aber Smart Mob paßt irgendwie auch nicht, war zwar smart aber sicher kein Mob. Einfach schön!

      Antworten

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  1. […] This post was mentioned on Twitter by Jens Raeck. Jens Raeck said: RT @AnwaltBloggt: Weihnachtsflashmob: http://drschmitz.info/frohe-weihnacht.html […]

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