Berliner Staatssekretär fordert obligatorische Anwendung elektronischer Verfahren durch die Anwaltschaft
Hasso Lieber, Berliner Staatssekretär in der Justizverwaltung, forderte auf einer Veranstaltung am 27.05.2010 anläßlich der Einführung des EGVP (Elektronischer Gerichtsbriefkasten) in Berlin:
Elektronische Verfahren, wenn sie Medienbrüche vermeiden sollen, funktionieren nur, wenn deren Anwendung für alle Beteiligten, also auch für die Anwaltschaft obligatorisch ist.
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Ich halte es für erforderlich, dass die Nachfrage nach elektronischen Kommunikationsformen auf Seiten der Anwaltschaft durch ein entsprechendes gesetzgeberisches Handeln deutlich gesteigert wird. An der Einführung einer Verpflichtung, die vorhandenen Möglichkeiten elektronischer Kommunikation auch zu nutzen, führt meines Erachtens kein Weg vorbei.
Zwangsbeglückung. Wenn die Adressaten vom Produkt nicht durch seine Vorzüge uberzeugt werden können, müssen sie verpflichtet werden. Antatt die Nutzer zu fragen, was man verbessern könnte. Beispielsweise die qualifizierte Signatur abschaffen?