Parken auf behördisch

Mit einem ausreichenden Zeitpolster fahre ich zum Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg im bequemen Pkw. Das Gericht verfügt über ein Parkhaus. Selbstverständlich nicht für das ordinäre rechtsuchende Publikum, aber Anwälte dürfen rein. Der Pkw wird unbequem als links und rechts in der Einfahrt nur noch wenige Zentimeter Platz verbleiben und in einem Wachhäuschen in der Einfahrt zur Tiefgarage eine uniformierte Bedienstete kontrolliert. Ich brauche einen Parkschein!

Den kann man in der Zahlstelle des Amtsgerichtes käuflich erwerben. An der Tür findet sich der Hinweis, daß die Zahlstelle geschlossen sei und man sich bitte zur Zahlstelle des benachbarten Familiengerichtes begeben möge. Die befindet sich im Erdgeschoß und ist an der langen Menschenschlange leicht zu erkennen. Dort erhält man dann gegen ein Entgelt von 2,50 € einen in der Mitte perforierten Parkschein, dessen eine Hälfte an der Einfahrt abzugeben ist. Er berechtigt zur einmaligen Einfahrt in das Parkhaus. Die andere Hälfte ist für unsere Buchhaltung. Noch Fragen?

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Falschparker auf Privatgrundstücken

Da zahlt man in der City oft ein kleines Vermögen für die Anmietung der Parkplätze und dann steht auf dem teuren Grund und Boden ein fremdes Kfz. Mißgestimmt sucht man einen der raren Parkplätze auf öffentlichem Straßenland und füttert die Parkuhr, leider noch nicht mittels Kreditkarte.

Wir haben bisher schon diesen Nassauern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung geschickt. Nun zeigte uns das Urteil des BGH vom 05.06.2009 – V ZR 144/08 einen weiteren Weg auf: Abschleppen lassen und mit dem Abschleppunternehmer vereinbaren, daß er das Fahrzeug nur gegen Zahlung der Abschleppkosten herausgibt.

Ich meine, daß dieses Urteil meinungsbildend bei den Falschparkern wirken wird :-)

Wo war ich 2

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Mit einem befreundeten Kollegen über punitive damages gesprochen. Nicht nur das Schadensersatzrecht ist anders; mir fielen ganz andere Dinge ins Auge als ihm ;-)

Warum macht das nicht die Polizei?

Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur

analysierte mit automatischen Verfahren die diversen europäischen Sperrlisten und schrieb die Provider an, auf deren Servern sich laut der Listen kinderpornographisches Material befinden soll. Mit beeindruckender Resonanz: Innerhalb der ersten 12 Stunden nach Aussenden der Mails wurden bereits 60 Webauftritte gelöscht.
Quelle: AK-Zensur.de

Drei der jetzt vom Netz genommenen Webauftritte befanden sich auf Servern in Deutschland. Wieso hat die Polizei nichts dagegen unternommen?

Das macht nachdenklich:

Bei der überwiegenden Mehrheit der Webseiten, darunter einigen aus Deutschland, zeigte sich bei der Überprüfung durch den Provider, dass die Webseiten kein kinderpornographisches, teils überhaupt kein irgendwie beanstandbares Material enthielten – die Webauftritte waren folglich zu Unrecht gesperrt. In Finnland werden zudem auch mehrere inländische Webseiten blockiert, die sich kritisch mit den dortigen Internet-Sperren auseinandersetzen.

BGH läßt LG FfM entscheiden: Entwickelte der Iran Atomwaffen?

Der BGH hat entschieden: Das LG Frankfugt a.M. muß sich davon überzeugen, ob der Iran 2007 Atomwaffen entwickelte.

Was für eine Bühne für die Verteidigung. Ich habe im Geiste schon den Beweisantrag formuliert und bin sicher, daß der Zeuge glaubwürdig die Frage nach der Entwicklung von Atomwaffen verneinen wird. Ob die Erkenntnisse der Geheimdienste BND und CIA wohl zur Überzeugungsbildung des Gerichtes ausreichen werden? Dem OLG Frankfurt hat dies nicht ausgereicht, es hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt; der BGH sah das anders:

Eine derartige Wahrscheinlichkeit ist hier insgesamt zu bejahen; sie ergibt sich dafür, dass der Iran im Jahre 2007 an der Entwicklung von Atomwaffen arbeitete, insbesondere aus den aktenkundigen Angaben des Bundesnachrichtendienstes.

Wieso habe ich ein so komisches Gefühl?