Armatix Erbwaffenblockierung

Die Armatix GmbH ist aufgelöst und stellt zum 31.05.2022 ihren Geschäftsbetrieb ein.

Damit sind für sehr viele gängige Kaliber keine Blockiersysteme für Erbwaffen mehr erhältlich. Die zugelassenen Systeme finden Sie hier. Armatix hielt für sehr viele Kaliber die Zulassung, diese Kaliber sind jetzt im wesentlichen verwaist.

Was also tun, wenn die Waffenbehörde von Ihnen die Blockierung der Erbwaffen fordert und es keine zugelassenen Systeme gibt? Die Antwort finden Sie in § 20 Abs. 6 Satz 1 WaffG:

Die Waffenbehörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern, zuzulassen, wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen ein entsprechendes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist.

Das „noch nicht“ wird man wohl so interpretieren können/müssen, daß auch „nicht mehr“ davon umfaßt ist.

Die gesetzgeberische Entscheidung zur Erbwaffenblockierung war schon zu ihrer Einführung eine Totgeburt. Nun ist das System im wesentlichen bankrott.

Was macht nun aber derjenige, der ein Blockiersystem von Armatix erworben hat und die Waffe entblockieren möchte, beispielsweise, da er nun selbst über ein Bedürfnis verfügt oder die Waffe doch verkaufen möchte? Der Waffenhändler benötigt einen Zahlencode für die Entsperrung der Sperrelemente. Woher nehmen wenn doch Armatix aufgelöst ist und keinen Geschäftsbetrieb mehr unterhält?

Dankenswerterweise hat sich der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.VDB – des Problems angenommen und die Verwaltung der Sperrcodes übernommen. (VDB-Nachricht v. 29.04.2022)

Sie erhalten Ihren Code beim VDB unter:

Telefon: MO-FR von 08:00 bis 14:00 Uhr unter +49 6421 48075-12

e-mail: entsperrung@vdb-waffen.de

Natürlich erhält den Code nur ein Waffenhändler, der über die erforderliche Berechtigung verfügt.

 

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