Bild Fragezeichen

Kleiner Waffenschein und Straftaten

Statistik zu Straftaten mit Schreckschußwaffen

Die AfD hat die Bundesregierung gefragt, wie viele Straftaten seit 2013 mit Schreckschußwaffen begangen wurden.

Die Antwort schlüsselt ziemlich genau nach Delikten und Gesamtzahlen auf: BTDrS 19/11388

  • 2013 wurden 236 Waffen sichergestellt.
  • 2014 waren es 219 Waffen und
  • 2015 waren es nur noch 216 sichergestellt Waffen.

Das Erschreckende ist jedoch für mich, daß für die Folgejahre keine Zahlen vorliegen. Ständig wird am Waffenrecht „rumgeschraubt“ und keiner hat Zahlen, geschweige denn verlässliche Zahlen.

Erklärt wird das von der Bundesregierung wie folgt:

Die der Beantwortung zugrunde liegenden Informationen basieren auf dem vormaligen kriminalpolizeilichen Meldedienst Waffen-/Sprengstoffkriminalität, der im Mai 2016 durch die operative Komponente des Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes (PIAV) abgelöst wurde.
Die in Rede stehenden Informationen werden seitdem nicht mehr zentral durch das Bundeskriminalamt erfasst, sondern durch die einzelnen Verbundteilnehmer als eigene Daten im PIAV-Operativ bereitgestellt und können derzeit nicht statistisch ausgewertet werden.

Versagen des polizeilichen Meldedienstes PIAV

Hinter PIAV versteckt sich der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV).

Auf Police-IT findet sich ein interessantes Dossier zum Thema PIAV, das wir Ihnen nicht vorenthalten wollen. Die Überschrift zum Dossier:

ein sehr teurer und weitgehend gescheiterter Versuch der Realisierung einer Bund-Länder-Verbundlösung für die kriminalpolizeilichen Meldedienste

Da geht eine neues Polizeiliches Informationssystem und Analysemittel in Betrieb (zunächst nur die Stufe des PIAV für Waffen- und Sprengstoffkriminalität) und das System leistet dann noch nicht einmal die Möglichkeit zur statistischen Auswertung. Gruselig!

Wir sind keine Fachleute für IT. Aber mit dem Waffenrecht kennen wir uns aus: Kontakt

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert