Bild: Messerschmidt-The vexed man

Nein, das ist hier keine Werbung für Markus Lanz

Ich habe nach ca. 5 Minuten ausgeschaltet.

Die Vorstellung der Gäste:

Ein Mann zu Besuch, der Anwalt von Beruf ist und allein schon deshalb eine Waffe tragen dürfte, einen Waffenschein bekäme, trotzdem …

Welcher Vollpfosten hat Herrn Lanz die Moderations-Karten geschrieben? In Deutschland bekommt man keinen Waffenschein mit dem Argument, man sei Anwalt. Das Argument taugt nicht mal für eine Waffenbesitzkarte, geschweige denn für einen Waffenschein. Rechtsanwalt ist ein Beruf, eine Berufung, aber kein Bedürfnis im Sinne des Waffenrechts.

Dieser Studiogast ist „Rechtsexperte und Anwalt„.[1]

Ich bin hochspezialisiert auf das Waffenrecht und hatte mir fest vorgenommen die Sendung anzusehen. Aber wenn mir keiner Schmerzensgeld bezahlt, geht das zu weit.

Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung: Markus Lanz am 15.05.2014

Meine Hochachtung für Frau Katja Triebel, die sich einer solchen Sendung aussetzte. Chapeau!

  1. [1] und täglich zweimal im Vormittagsprogramm bei Sat 1 zu sehen
13 Kommentare
  1. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Werbung für Anwälte ist ab und zu auch spaßig:

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Rudi Ratlos ist als promovierter Fachanwalt für Strafrecht mit Prädikat mit seiner Anwaltskanzlei strafrechtlich tätig und vertritt als Strafverteidiger oder Nebenklagevertreter Privatpersonen in allen möglichen Instanzen vor deutschen Gerichten sowie auch …

    O.K., ich gebe zu, das ist ein Insider für Juristen, insbesondere Strafverteidiger :-)

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  2. Schmidt
    Schmidt sagte:

    Ich denke von Markus Lanz darf man nicht erwarten, daß er sich über das Thema seiner Laberrunde vorab tiefgreifende Gedanken macht und sich mit dem notwendigen Wissen ausstattet, das ihn in die Lage versetzen würde, eine informative Sendung zu gestalten. Ich schätze mal, er macht sich mehr Gedanken darüber wie das ganze möglichst effekthascherisch rüberkommt. Die Selbstdarstellung dürfte da weit mehr Priorität haben als Fakten.

    Ist ja auch nicht das erste mal.

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  3. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Da fehlt mir die Erfahrung. Die ersten fünf Minuten geben Ihnen Recht. Schade, denn das Thema ist wichtig und eine Diskussion zwischen Fachleuten wäre sicherlich interessant.

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  4. RA JM
    RA JM sagte:

    Nur keinen Neid: Fachanwälte mit Prädikat sind eben selten, so selten, dass sie nicht einmal in der Fachanwaltsordnung vorkommen – oder sollte der Kollege Fachanwalt für Strafrecht mit Prädikat sein, also Spezialist für das Prädikatsstrafrecht sozusagen? Fragen über Fragen!

    Dafür ist er aber auch absoluter Spitzenreiter bei rechtsanwalt.am, derzeit 10.008 Aufrufe, die zweitplazierten Kollegen haben nur 2.514. Honi soit …

    Und der andere Kollege, naja:

    Ingo W. P. L. ist ein deutscher Jurist und Fachanwalt für Strafrecht. Bekannt wurde er als TV-Schauspieler.

    … aber nicht als erfolgreicher Anwalt, möchte man vielleicht hinzufügen. ;-)

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  5. RA Jede
    RA Jede sagte:

    @ RA JM:
    er vertritt als Strafverteidiger. Nicht schlecht. Liest man oft. Bei uns lernt jeder Referendar, daß der Strafverteidiger nicht Vertreter des Mandanten ist, wie im Zivilrecht, sondern eine Sonderstellung inne hat, eben die des Verteidigers.

    Und er vertritt Privatpersonen als Strafverteidiger. Ist ja schon fast abmahnfähig wegen Irreführung, denn das ist dem deutschen Strafrecht immanent und wäre auch witzig, eine juristische Person in den Knast zu schicken. Und er ist mit seiner Anwaltskanzlei tätig und ….

    Nun ja, 140.000 Rechtsanwälte in Deutschland. Da sind auch gute dabei!

    Und der Herr Rechtsexperte und Rechsanwalt auf seinem Blog:

    Im Dezember des Jahres 2008 hat XY die im Beck-im-dtv-Verlag erschienene Ratgeber-Reihe „XA erklärt’s“ herausgegeben. Darüber hinaus schreibt der regelmäßig Rechtskolumnen für namhafte Zeitschriften, so z.B. für die TV Hören und Sehen.

    Die namhaften Zeitschriften lassen wir ihm ‚mal durchgehen ;-)
    aber:

    erklärt’s

    Das ist natürlich wirklich sprachlich erste Sahne! Paßt! Wie Faust aufs Auge! Erstklassiger Lektor!

    Antworten
  6. RA JM
    RA JM sagte:

    @ RA Jede:

    Ach ja, das „vertreten“ hatte ich zugegebenermaßen glatt übersehen. Ist so ähnlich wie Strafanzeigen „stellen“ (statt erstatten).

    Besagten Apostroph halte ich allerdings für vielleicht nicht glücklich, aber zulässig (wie wohl auch der Lektor), er ersetzt das weggelassene „e“.

    Der Kollege „erklärt“ aber auch weitere Highlights:

    Im Jahre 2009/2010 produzierte xyz mit der Neuen Moustache Production GmbH den Film „xyz der Film“, der im Jahre 2011 im Europapark Rust seine Premiere hatte und in SAT.1 ein Quotenerfolg war.

    Anderenorts (Wikipedia) ließt sich das geringfügig anders: ;-)

    Der unter der Regie von A. K. gedrehte Film sollte ursprünglich im Frühjahr 2010 in die Kinos kommen, wurde dann aber lediglich am 8. Januar 2011 in SAT.1 als deutschsprachige Erstausstrahlung gesendet. … Trotz überwiegend schlechter Kritiken war der Film die meistgesehene Sendung am 8. Januar 2011 auf SAT.1.

    Und das ist noch nicht alles, er erklärt’s :

    Seit November 2011 steht xyz für die tägliche Serie „xyz“ vor der Kamera. „xyz“ ist ab 05.03.2012 täglich in SAT1 um 18:30 Uhr zu sehen.

    Ist? Tempusfehler, s. Express vom 27.04.2012:

    Das Comeback von xyz (52) am Sat.1-Vorabend geht schneller zu Ende, als der TV-Ermittler und Jurist erwartet hatte. Bereits im Sommer wird die werktägliche Serie „xyz“ eingestellt.

    Aber don’t worry:

    Man sei aber mit xyz bereits in Gesprächen über neue Formatideen, um ihn als bekanntes Sat.1-Gesicht für den Sender zu erhalten.

    Alles wird gut! ;-)

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  7. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Mein Lob war ernst gemeint. Deshalb der Link auf die von mir sehr geschätzte Seite; – Die Quellenangabe Duden ist ja schon fast anrüchig. Das Lob gilt dem Lektor, der sich sogar das Leerzeichen vor dem Apostroph (zurecht) verkniffen hat.

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    • RA Jede
      RA Jede sagte:

      Das wird ja immer schlimmer, die BILD berichtet am 16.05.2014

      WAFFEN-EKLAT BEI MARKUS LANZ
      Händlerin vergleicht Knarren mit Bohrmaschinen

      TV-Rechtsanwalt XYZ zeigte sich schockiert über den Todesfall des 17-jährigen Austausschülers Diren im US-Bundesstaat Montana am 27. April.

      Wirklich eine Schande, daß sich die anderen nicht schockiert zeigten!

      Und zur Bohrmaschine fällt mir die Bemerkung eines Bundeskriminalamts-Beamten ein:

      Bloß weil man mit einer Bohrmaschine auch Löcher in die Wand machen kann ist sie noch keine Waffe!

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  8. RA JM
    RA JM sagte:

    Apropos Vertretung:
    Beschluss des OLG Hamm 5 RVs 11/14 vom o3.o4.2014:
    „Ebenso wie der Wahlverteidiger bedarf auch der Pflichtverteidiger zur Vertretung des Angeklagten in der Hauptverhandlung einer besonderen schriftlichen Vollmacht (m.N.)“, s. auch § 234 StPO

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    • RA Jede
      RA Jede sagte:

      Das ist nun wirklich kein Argument dafür, sich als Vertreter zu gerieren. Es handelt sich um den Sonderfall der Vertretung in der Hauptverhandlung für die der Verteidiger, da er dort tatsächlich den Angeklagten „vertritt“, eine spezielle Vollmacht zur Vertretung benötigt. Ansonsten vertritt er nämlich nicht, sondern verteidigt.

      Antworten

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