Herr Uhl, auf welcher Welt leben Sie?

Ist diese Pressemeldung vom Staatstrojaner versandt worden?

Bundes- und Landesgesetzgeber sind aufgefordert, soweit noch nicht geschehen, ebenfalls solche Rechtsgrundlagen zu schaffen. Wer dagegen wie die Bundesjustizministerin eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ verweigert und die Strafverfolgungsbehörden damit zum Rückgriff auf die allgemeine TKÜ-Rechtsvorschrift zwingt, darf nicht beklagen, dass Vorgaben nicht eingehalten würden, die es derzeit noch nicht gibt und für deren Schaffung die Justizministerin zuständig wäre. Eine Skandalsierung legitimer Maßnahmen dagegen hilft nicht weiter.“
Quelle: Pressemappe CDU/CSU Bundestagsfraktion, presseportal.de

  • Vorgaben, die es noch nicht gibt? Das BVerfG hat aufgrund der geltenden Rechtslage, der gesetzlichen und verfassungmäßigen Vorgaben, entschieden. Der vom CCC untersuchte Trojaner verstößt, ob von staatlicher oder privater Stelle angewandt, gegen geltendes Recht. Wer ihn nutzt, macht sich strafbar und kann sich aufgrund der Entscheidung des BVerfG auch nicht auf einen Verbotsirrtum berufen. Zum Nachlesen: Dosch, in: KLawtext mit vielen weiteren Nachweisen und Links auf die Entscheidung des BVerfG.
  • Vorschriften, für deren Schaffung die Justizministerin zuständig wäre? Muß ich Ihnen schreiben, wer nach unserer Verfassung Gesetze einbringen kann? Lassen Sie ‚mal hören, wie ein solches Gesetz Ihrer Meinung nach aussehen sollte! Auf dieser Welt, auf der ich lebe, würde Ihnen eine Gesetzesinitiative, die dem vom CCC untersuchten Trojaner Rechtmäßigkeit verschaffte, selbst den letzten Listenplatz versagen.
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