Präzisionsschleuder

Verbotene Waffen – Präzisionsschleudern

Das Waffengesetz enthält eine lange Auflistung von verbotenen Waffen mit erheblichen Strafvorschriften. Wir werden hier in loser Folge einige dieser Waffen vorstellen.

PräzisionsschleuderWer beispielsweise eine Präzisionsschleuder erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, muß mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe rechnen, § 52 III Nr. 1 WaffG.

Diese Zwillen sind im Katalog der verbotenen Waffen der Anlage 2 zum Waffengesetz aufgeführt:

1.3.7 Präzisionsschleudern nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände;

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie das Waffengesetz und fragen Sie Ihren Anwalt oder Abgeordneten.

Nicht nur die Geräte sind verboten, auch die Armstützen oder vergleichbaren Vorrichtungen. Die oben zitierte Anlage beschreibt sie so:

1.3 Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern) sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände.

Bisher Glück gehabt?

Ein Gast aus den USA hatte nicht so viel Glück, wir berichteten: Ein Amerikaner in Berlin

9 Kommentare
    • ernst
      ernst sagte:

      du kennst wohl die Wirkung einer solchen Schleuder nicht, sie durchschlägt mühelos einen Motorrad helm und tötet den träger immer noch

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  1. Tobias
    Tobias sagte:

    Dass Steinschleudern mit Armstützen bei uns verboten sind ist wirklich eine Sache für sich, natürlich sind Schleudern und der Schaden den sie anrichten können nicht zu unterschätzen, aber das Waffengesetz diesbezüglich ist sehr fragwürdig. Armstützen sind komplett verboten, allerdings gibt es keine Verbote in Sachen Kraftfaufwendung der Schleuder.

    Auf Ebay sind oft asiatische Verkäufer zu finden die diverse Modelle mit Handgelenksstützen anbieten, hier sollte man besonders aufpassen, da die Verkäufer die Artikel in der Regel erst von China nach Deutschland importieren, sobald man bezahlt und man kann sich immerhin denken, was für Konsequenzen damit auf einen zukommen können, gerade als Unwissender.

    Liebe Grüße

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  2. Knut
    Knut sagte:

    Das es ein Gesetz gibt das sowas regelt ist erstmal ja sehr sinnvoll. Allerdings sind so manche Abschnitte und Definitionen eher ein schlechter Scherz als wirkliche Prävention um Schaden an Personen zu vermeiden, oder gar für Sicherheit zu sorgen. Als Begeisteter Zwillenschütze bin ich natürlich froh das mein „Sportgerät“ nicht kriminalisiert ist und ich es mit mir führen darf. Kein ernst zunehmender Sportschütze würde mit einer Schleuder wie sie oben abgebildet ist schießen. Egal ob mit oder ohne Armstütze. So eine Zwille hat mit Präzision nichts zu tun. Laut Waffengesetz sind Luftgewehre bis 7,5 Joule ohne Waffenschein legal. Ein Steinschleuder kommt da durchaus auf deutlich mehr wenn man es drauf anlegt. Leider müssen sich alle Liebhaber dieses Hobby´s große Sorgen wenn wieder irgendwelche Idioten mit Zwillen auf Polizisten schießen. Wenn dann als Ergebnis unser Sportgerät verboten wird, trifft es nur die Falschen. Das würde kaum einen gewaltbereiten Demonstranten davon abhalten auch weiter mit Zwillen auf Polizisten zu schießen. Und eine Zwille kann man im Gegensatz zu einem Gewehr ganz einfach aus Alltagsgegenständen selber bauen.
    Wem helfen dann also solche Regelungen wirklich?

    Steinschleudern sind Sportgeräte oder ggf. Spielzeug und Messer sind Werkzeuge und keine Waffen.
    Ich kann alles missbrauchen und zur Waffe machen. Wieviele Menschen sterben im Verkehr weil sie vom Auto angefahren werden? Und werden deshalb Autos verboten? Nein.
    Und wenn ich es mir aussuchen dürfte, würde ich mir lieber jemanden wünschen der mich mit einer wie oben gezeigten „Präzisionsschleuder“ angreift als mit einem Radmutterschlüssel, einem Hammer oder auch nur einem einfachen Besenstiel aus Holz.
    Vieles kann ich tatsächlich nicht nachvollziehen.

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    • ernst
      ernst sagte:

      ich als ehemaliger bw Soldat kann auch nicht verstehen dass man keine sturmgewehre frei kaufen kann, nur weil Idioten damit auf Menschen schießen.
      man beachte meine ironie

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      • Andreas Jede
        Andreas Jede sagte:

        Ihr Beitrag ist grenzwertig. Auch wenn man berücksichtigt, daß er ironisch verstanden werden soll, kann ich das Gemeinsame zwischen einer Kriegswaffe und einer Zwille nicht sehen. Wo ist der Bezug zu Knuts Beitrag?

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  3. Knasl
    Knasl sagte:

    Das ist absoluter Humbug, die Schleuder an sich ist keinesfalles verboten, die Armstütze sehr wohl, weil erst durch diese wird es zur Präzisionschleuder. Unterlassen sie bitte diese Fehlinformationen und machen sie ihre Arbeit richtig!

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    • Andreas Jede
      Andreas Jede sagte:

      Ich habe Ihren Kommentar zum Anlaß genommen und die zitierten Gesetzestexte kontrolliert. Der sechs Jahre alte Beitrag ist immer noch aktuell. Gesetzeszitate werden auf diesem Blog in der Regel durch einen roten Balken links des Textes markiert. Der Gesetzestext ist eindeutig und mit Ihrem Beitrag nicht zu vereinbaren.

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