Vollstreckungsportal

Wieso nur habe ich den Eindruck, was auch immer die öffentliche Hand macht, sie macht es nicht gut.

Herzlich willkommen auf dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder.
Mit diesem Portal erfüllen die Landesjustizverwaltungen die Verpflichtung aus dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (ZwVollStrÄndG) vom 29. Juli 2009, das zum 01. Januar 2013 in Kraft getreten ist (BGBl. I S. 2258). In dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder werden die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Quelle: Vollstreckungsportal der Länder

Wenn man den Zeitraum des Gesetzgebungsverfahrens nicht mitrechnet, hatten die Verwaltungen 3 1/2 Jahre Zeit zur Entwicklung des Portals:

Vollstreckungsportal

Es würde völlig ausreichen, die Flüche eines willkürlich ausgewählten Besuchers (mit seinem Einverständnis) aufzuzeichnen und die sich daraus ergebenden Antworten aufzuführen.

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4 Kommentare
  1. klabauter
    klabauter sagte:

    FAQ gibt es vermutlich erst, wenn mal Questions durch die Nutzer gestellt werden und eine gewisse Häufigkeit bestimmter Fragen (FA wie frequently asked) sich eingestellt hat? Da das Portal ohnehin die Einträge bis 31.12.2012 nicht enthält, wie sich schon aus der Startseite ergibt („Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis nach altem Recht können daher weiterhin nur über das jeweils örtlich zuständige Vollstreckungsgericht ermittelt werden.“), dürfte die Zahl der Anfragen sich mE nach 6 Wochen des neuen Jahres in Grenzen halten.
    Ansonsten ist das Portal genau so simpel gestrickt und selbsterklärend wie Insolvenzbekanntmachungen.de. Registrieren, PIN per Post (siehe Startseite oben) und los gehts.

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  2. klabauter
    klabauter sagte:

    Mal unter „Kontakt“ eine email an eines der dort genannten Zentralen Vollstreckungsgerichte („Fragen richten Sie bitte an das für Sie zuständige Zentrale Vollstreckungsgericht“) senden?
    Wie gesagt: FAQ heißt eben, dass häufig gefragt wird. Und beim Neuaufbau einer Webpräsenz dauert es etwas, bis „frequently“ gefragt wird.

    Antworten
  3. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Einfach eine Zwangsvollstreckungssachbearbeiterin, einen Inkassodienst, eine ReNo und einen Anwalt ransetzen und die Fragen notieren. Bestimmt nicht weniger als 50 Fragen.

    Antworten

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