Beiträge

Der Anruf der Dritten Art

Es meldet sich per Telephon Rechtsanwalt Rudi Ratlos:

… Kennen Sie einen Herrn XY?

Frau Greinert reagiert deutlich freundlicher als von uns vorgegeben:

Der Name sagt mir gerade nichts …

und informiert mich über den Anruf und die Nennung des Namens, ich rufe den Kollegen zurück. Er stellt wieder die Frage, ob ich den Herrn XY kenne, er sei von ihm beauftragt worden und wolle nun mit mir über ihn sprechen.

Ich habe – unter Aufbringung aller Kräfte versucht höflich zu bleiben – und ihn auf die Rechtslage verwiesen. Schon die Tatsache, ob jemand unser Mandant ist, oder auch nicht, unterliegt der strafbewehrten Verschwiegenheitspflicht. Er kapiert es nicht:

Nun haben Sie sich doch nicht so, warum sind Sie eigentlich so garstig?

Mein Hinweis, daß er als zugelassener Rechtsanwalt das Berufsrecht kennen sollte, führte auch nicht zum Erfolg. Er gab mir dann einen Ratschlag: Ich solle doch den Herrn XY – falls ich ihn kenne – anrufen und fragen, ob ich dem Kollegen Auskunft erteilen darf.

Auf welchem Stern lebt der eigentlich? Mittlerweile weiß ich etwas mehr:

  • Er ist zum Pflichtverteidiger bestellt.
  • Er ist seit knapp 10 Jahren zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
  • Die Homepage des Herrn Rechtsanwalt verweist auf eine Adresse, die nicht mit der Anschrift übereinstimmt, die er der Rechtsanwaltskammer Berlin als seine Kanzleianschrift mitgeteilt hat[1].
  • Dem Herrn Rechtsanwalt ist das Berufsrecht wirklich völlig fremd: § 27 Abs. 2 BRAO

Warum ich mich so aufrege?

Es ist ein Alleinstellungsmerkmal der Anwaltschaft, daß sie in allen Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten darf und zur absoluten – strafbewehrten – Verschwiegenheit verpflichtet ist. Wer zu uns kommt darf ohne Ausnahme darauf vertrauen, daß alles, was uns anvertraut wurde, – dazu gehört insbesondere bereits die Information, daß jemand unseren Rat wollte – nicht nach außen gelangt.

Deshalb sollen die Mitarbeiter auf Nachfragen auch mitteilen, daß wir Rechtsanwälte sind und keine Auskunfteien.

Können Sie mir mal schnell mit der Adresse von Susi Sorglos aushelfen …

Kann im worst case in einem Familiendrama enden.

Die Charta des Mandanten ist uns eine Verpflichtung und kein Lippenbekenntnis

  1. [1]Die Daten sind in einem öffentlichen Register abrufbar.

„UNSERE“ Richter am BGH – Anwaltssenat

Für Trolle gesperrtEs ist einer der Vorzüge der verfaßten Anwaltschaft, daß Anwälte über Anwälte richten.

Auch am Bundesgerichtshof. Der Senat ist zur Zeit mit diesen Anwälten als ehrenamtlichen Beisitzern besetzt:

  • Dr. Braeuer, Rechtsanwalt
  • Dr. Frey, Rechtsanwalt
  • Dr. Hauger, Rechtsanwältin
  • Dr. Martini, Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Quaas, Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Stüer, Rechtsanwalt und Notar
  • Dr. Wüllrich, Rechtsanwalt

Wie schön, daß uns beispielsweise der Kollege Dr. Quaas mit der Rechtsprechung des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs im Jahre 2011, BRAK-Mitteilungen 2012, 46, informiert.

Dort liest man:

Der zweite Fall, über den es zu berichten gilt, betrifft nicht den vermögenslosen, sondern einen (vermutlich) außerordentlich vermögenden Anwalt, der sich zum Ziel gesetzt hat, mit dem Geld kleiner Leute reich zu werden.

Ob er vermögend ist, der Kollege, vermutet der Kollege nur. Aber er weiß um seine Motive.

Nee, ne – das muß ich nicht mehr kommentieren?

„Gerechtigkeit gibt es nur in der Hölle!…“ – Bestreiten auf Teufel komm raus

„Gerechtigkeit, meine Freunde, gibt es nur in der Hölle! …“ meint Joseph Roth und weiter: „Und wer die absolute Gerechtigkeit will, der ist der Rachsucht verfallen.“ [1].

In unserem Prozeß hat sich die Württembergische Versicherung das wohl zum Leitspruch gemacht.

Zwei junge Männer sind in ihrem motorisierten Schlauchboot auf der Havel unterwegs.

Angler, gut gelaunt und guter Dinge. Der dicke Bonze auf seiner Motoryacht zeigt was er hat: vor allem eine große Bugwelle, die das Boot der Jungs zum Kentern bringt.

Die herbeigerufene Polizei fängt den Flüchtigen wieder ein, Zeugen ziehen die Jungs aus dem Wasser und die WaschPo verwarnt den reuigen Sünder.

Nur für die versunkenen Sachen will er nicht zahlen, die Württembergische Versicherung läßt sich auf einen Prozeß ein und bestreitet, was man nur bestreiten kann. Das habe ich in über 20 Berufsjahren so noch nicht erlebt. So ziemlich jede Tatsache, die man bestreiten kann, wird vorsorglich bestritten.

Bestreiten auf Teufel komm raus:

  1. [1]Joseph Roth, Beichte eines Mörders, S. 48

Geheimnisverrat

Anwaltsetiquette in loser Folge für junge Kollegen. Ab und zu auch einmal ein berufsrechtlicher Hinweis. Auf Widerspruch und Hinweise für weitere Beiträge freuen wir uns.

Moderne Technik – aber richtig eingesetzt!

Als Berliner Strafverteidiger ist man auch öfter im Flieger zu auswärtigen Terminen unterwegs. Es ist schon eingenartig zu beobachten, wie sofort nach Erlöschen der Anschnallzeichen die Laptops ausgepackt werden und alle anfangen „zu arbeiten“. Ob sie nun einfach nicht fertig wurden mit der Arbeit oder dies als besonders effizient betrachten, mag dahingestellt bleiben.

Neben mir ein Zeitgenosse mit schickem ultradünnen Laptop. Innerhalb kürzester Zeit sah ich womit er sich beschäftigte – diese Texte kenne ich bestens: Ein Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft München in einer Korruptionssache.

Ich habe den Kollegen darauf angesprochen und der Rest des Fluges verlief in ausgesprochen frostiger Atmosphäre. Auch mein Hinweis auf sogenannte Blickschutzfilter hat die Stimmung nicht verbessern können. Ich habe mir den Namen des Kollegen nicht merken können, wiedererkennen werde ich ihn auch nicht und die anderen Daten sind mir auch nicht erinnerlich, aber:

§ 43a II BRAO
(2) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

Dies umfasst auch die Tatsache, wer Mandant des Anwaltes ist. Verstöße werden hart nach § 203 StGB bestraft.

Als Anwälte sollten wir sehr vorsichtig mit den Daten unserer Mandanten umgehen. Die vielfach unfreiwillig mitgehörten Mobiltelephongespräche und im Intercity bearbeiteten Akten, auf deren Deckeln die Daten der Beteiligten erfaßt sind, schaffen kein Vertrauen in diese schwarzen Schafe der Anwaltschaft.

Die von der Bundesrechtsanwaltskammer auf der 90 Hauptversammlung verabschiedete Charta der Mandanten Volltext auf unserer Website stellt unmißverständlich fest:

Der Mandant hat
4. das Recht auf einen der absoluten Verschwiegenheit – auch gegenüber Gerichten und Behörden – verpflichteten Anwalt, dessen Vertraulichkeit im persönlichen, telefonischen und schriftlichen Verkehr gewährleistet ist,

Da wird doch eine Folie für einen Hunderter kein Hindernis sein?

Versäumnisurteil

Anwaltsetiquette in loser Folge für junge Kollegen. Ab und zu auch einmal ein berufsrechtlicher Hinweis. Auf Widerspruch und Hinweise für weitere Beiträge freuen wir uns.

Unhöfliche Unterlassungen

Es sind doch immer dieselben: Mein „alter Freund“ Willi d.A. meldet sich auf die Klage für den Beklagten und bestreitet wenig substantiiert unseren Sachvortrag. Das Gericht lädt zum Termin an die Rechtsanwendungstheke und nach der obligatorischen Viertelstunde wird klar, daß er sich nicht nur wieder verspätet, sondern wahrscheinlich gar nicht kommt, Willi d.A.

§ 13 der Berufsordnung für Rechtsanwälte bestimmt:

Der Rechtsanwalt darf bei anwaltlicher Vertretung der Gegenseite ein Versäumnisurteil nur erwirken, wenn er dies zuvor dem Gegenanwalt angekündigt hat; wenn es die Interessen des Mandanten erfordern, darf er den Antrag ohne Ankündigung stellen.

Kurz vor Weihnachten 1999 erklärte das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1327/98) die Bestimmung für unwirksam. Im Interesse des Mandanten habe ich die Vorschrift schon immer so verstanden, daß ich den Antrag ankündige und dem gegnerischen Kollegen damit die Gelegenheit gebe das Versäumnisurteil zu verhindern. Natürlich kommt im Interesse des Mandanten eine Vertagung oder das Ruhen des Verfahrens regelmäßig nicht in Frage. Es bleibt eine sinnvolle gute Sitte, sich entsprechend zu verhalten.

Genauso, wie es eigentlich selbstverständlich sein sollte, daß Willi d.A. das Gericht und den Kollegen rechtzeitig vor dem Termin (zumindest am Tag davor) darüber unterrichtet, daß er nicht beabsichtigt, den Termin wahrzunehmen. Ich hätte einen Kollegen bitten können, für uns den Antrag auf Erlaß des Versäumnisurteils zu stellen und mir den Weg und die Zeit erspart. Aber auch bei Willi d.A. verfahren viele Kollegen und ich wie folgt:

  1. Vor der Tür warten und knurren, selbstverständlich ist der Kollege auch nie im Anwaltszimmer, so daß es sich nicht empfiehlt, dort auf ihn zu warten.
  2. In der Kanzlei des Kollegen anrufen und fragen, ob der Kollege kommt.
  3. Anbieten, die Kanzlei soll im Anwaltszimmer einen Kollegen beauftragen, ansonsten nehme ich das Versäumnisurteil.
  4. In Gerichten ohne Anwaltszimmer biete ich an, einen Kollegen zu vermitteln, der mit mir auf einen der nächsten Termine wartet.