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Wer sagt denn, daß Vernehmungen keinen Spaß nicht machen?

Justitia

Justitia

Im Süddeutschen gibt es die Besonderheit der doppelten Verneinung.

Frage des Vorsitzenden an den Zeugen:

Sie sind mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert?

Antwort des Zeugen:

Nein!

Nach den Gesetzen der klassischen Logik ist die doppelte Verneinung ein klares „Ja“ auf die negativ formulierte Frage. Hier hätte also die Antwort „Nein“ die Bedeutung: „Ich bin mit den Angeklagten verwandt und verschwägert.“

Meine Frage, mit welchem der Angeklagten der Zeuge verwandt und verschwägert sei und wie es dazu komme, sowohl verwandt als auch verschwägert zu sein, brachte dann ein wenig Freude in die ansonsten unerfreuliche Befragung.

Jedenfalls benötigte ich keinen Übersetzer für die Zeugenbefragungen. Das ist doch schon einmal ein Erfolg.

Gut, daß ich auch in Süddeutschland sozialisiert wurde.

Sido und der Strafbefehl

Am 28.11.2014 fand vor dem Amtsgericht Tiergarten ein von der Presse sehnsüchtig erwarteter Prozess gegen den Rapper Sido statt.

Nicht ganz!

Aufgrund der von der Verteidigung angekündigten Abwesenheit des Angeklagten stellte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, dem das Gericht auch folgte. Im Vorfeld wurde diese Vorgehensweise zwischen der Verteidigung, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft abgesprochen, so dass für den Angeklagten nicht das Risiko eines Haftbefehls bestand. Der angeklagte Sachverhalt- Sido soll unserem Mandanten, wir vertraten die Nebenklage, eine Flasche auf den Kopf geschlagen und diesem eine erhebliche Verletzung zugefügt haben- erschien nach Akteninhalt genügend aufgeklärt.

Eine Verteidigung gegen den Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung hat der Angeklagte wohl als sinnlos und nicht erfolgversprechend erkannt. Ein öffentlicher Auftritt des Angeklagten in der Hauptverhandlung und die Vernehmung der Tatzeugen wären ein gefundenes Fressen für die Regenbogenpresse geworden und hätten eher nicht zu einer Steigerung der Beliebtheit des Musikers führen können.

Das Gesetz lässt es seit der Schaffung des § 408 a StPO zu, dass auch noch nach Zulassung der Anklage in das Strafbefehlsverfahren übergegangen wird.

Für das Opfer einer Straftat ist das von Vorteil, da es das Tatgeschehen nicht erneut-nunmehr vor versammelter Presse- durchleben musste.

Für den Angeklagten ist der unabwendbare Imageschaden auf ein Minimum reduziert.

Auch wenn letztes für die Entscheidung der Verteidigung eher ausschlaggebend gewesen sein wird, verdient sie trotzdem unseren Respekt!

Wahrheitswidrige Belehrungen zur Wahrheitspflicht durch Polizei

Belehrung

Wenn ein Polizeibeamter einen Zeugen vor der Vernehmung belehrt,

Vor der Vernehmung werden die Zeugen zur Wahrheit ermahnt und über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt. Auf die Möglichkeit der Vereidigung werden sie hingewiesen. Im Fall der Vereidigung sind sie über die Bedeutung des Eides und darüber zu belehren, dass der Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung geleistet werden kann.(§ 57 StPO)

dann ist das schlicht eine falsche Belehrung! Zeugen sind nicht verpflichtet zur Vernehmung bei der Polizei zu erscheinen und zur Wahrheit sind sie auch nicht verpflichtet. Der Zeuge muß vor dem Richter und Staatsanwalt erscheinen und dort wahrheitsgemäß aussagen. Der Staatsanwalt darf ihn nicht vereidigen, die Vereidigung ist dem Richter vorbehalten.

Nun frage ich mich warum derartige falsche Belehrungen bei polizeilichen Vernehmungen erfolgen und im Vordruck vorgesehen sind. Eine wahrheitswidrige Belehrung zur Wahrheitspflicht.

Aktenführung

Die Erfüllung der Verpflichtung zur effektiven Strafverfolgung unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (§§ 172 ff. StPO) und setzt eine detaillierte und vollständige Dokumentation des Ermittlungsverlaufs ebenso voraus wie eine nachvollziehbare Begründung der Einstellungsentscheidungen.
Gorch-Fock-Entscheidung BVerfG, 2 BvR 1568/12 vom 6.10.2014

Soweit die graue Theorie des Bundesverfassungsgerichtes. Nichts Neues.

Der Grundsatz der Aktenwahrheit, Aktenklarheit und Aktenvollständigkeit ist eigentlich selbstverständlich. Eigentlich. Liest die Aktenordnung keiner mehr?

Wir haben hier immer häufiger Akten auf dem Tisch, die nicht einmal annähernd den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aktenführung entsprechen. Ab und zu bekommen wir sogar Akten übersandt, die nicht vollständig foliiert sind.

Blätter, an deren oberem rechten Rand 4 – Vier!- durchgestrichene Zahlen stehen und nicht in der Akte dokumentiert oder nachvollziehbar ist, wie es zu den Umfoliierungen gekommen ist.

Dem Verdacht, daß Manipulationen vorgenommen wurden, ist dann nur schwer zu begegnen.

Olaf Tank muß weiter auf den Freispruch warten

Verteidiger bekommen selten das, was sie beantragten.

Wir hatten die Einstellung des Verfahrens gegen Olaf Tank beantragt. Ein illustres Verfahren. Wir haben dafür eigens eine Kategorie auf diesem Blog angelegt: Olaf Tank.

Das Gericht hat unseren Antrag noch nicht beschieden, sondern beschlossen:

Das Verfahren wird ausgesetzt. Die noch anberaumten Termine werden abgesetzt.
Neuer Termin wird nach Abschluss der durchzuführenden Nachermittlungen von Amts wegen bestimmt werden.

Für das Landshuter Wochenblatt ist es ein

Paukenschlag: Landshuter Prozess um Internet-Abzocke ausgesetzt

Nach einem Dutzend Verhandlungstagen setzte die Wirtschaftsstrafkammer jetzt das Verfahren aus, weil sie, wie Vorsitzender Richter Alfons Gmelch mitteilte, dringenden Nachermittlungsbedarf sah.

Und die Neue Osnabrücker Zeitung:

Prozess um Osnabrücker Inkasso-Anwalt Olaf Tank geplatzt

Nach einem Dutzend Verhandlungstagen platzte das Verfahren nun. Richter Alfons Gmelch sieht „dringenden Nachermittlungsbedarf“ aufseiten der Staatsanwaltschaft. So sei beispielsweise die von der Anklage vorgelegte Dokumentation der Webseiten mehr als lückenhaft, wobei nach bisherigem Ergebnis der Beweisaufnahme zumindest die Hauptseite nicht zu beanstanden sei.

Nicht nur der Laie fragt sich, warum dann kein Freispruch erfolgte; die Fachleute fragen sich, warum nicht die Einstellung des Verfahrens beschlossen wurde.

Für die Angeklagten war das Verfahren, auch finanziell, eine Tortur. Die Staatsanwaltschaft hat massiv gepfuscht. Das Verfahren muß von vorne beginnen und die Angeklagten zahlen die Zeche für die von der Staatsanwaltschaft eingereichte Anklage.