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Nachhilfe von Anfang an benötigt

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unter der Überschrift Nachhilfe benötigt hatte ich mir Gedanken um eine Aufforderung des Vorsitzenden im NSU-Prozess gemacht, die dann eine beachtliche Eigendynamik entwickelte und die Öffentlichkeit unter dem Schlagwort Nichtexistente Nebenklägerin beschäftigt.

In meinem Focus sind immer noch die Richter.

Der Rechtsanwalt hat schriftlich gegenüber dem Gericht erklärt, daß sich seine Mandantin der erhobenen öffentlichen Klage anschließt, da sie Verletzte einer in § 395 StPO genannten rechtswidrigen Tat ist. Diese Anschlußerklärung [1] ist eine Prozeßhandlung, und der Rechtsanwalt nimmt kein Vertrauen auf seine Position als Organ der Rechtspflege in Anspruch. Er erklärt den Anschluß seiner Mandantin und nicht, daß er Gewähr für die Richtigkeit ihrer Behauptungen übernimmt. Der Rechtsanwalt ist nicht der Vorprüfungsausschuß des Gerichtes.

Das Gesetz gibt in § 396 Abs. 2 Satz 1 StPO klar vor was zu geschehen hat:

Das Gericht entscheidet über die Berechtigung zum Anschluß als Nebenkläger nach Anhörung der Staatsanwaltschaft.

Also nicht der Vorsitzende entscheidet, sondern das Gericht, und es hat zuvor die Staatsanwaltschaft anzuhören.

Und worüber entscheidet das Gericht?

Darüber, ob die Anschlußerklärung zurecht erfolgt ist.

Es muß also prüfen, ob diejenige, die den Anschluß erklären ließ, zum Personenkreis des § 395 StPO gehört. Mit anderen Worten: Ob sie Verletzte ist. Das prüft das Gericht anhand der Akten. Die Akten sind digitalisiert. Der Aufwand ist mit den vom Gericht verwandten modernen Techniken überschaubar. Den Namen in eine Suchmaske eintippen und den Rechner suchen lassen. Wenn sich in der Akte kein Bezug zur Nebenklägerin findet, ist ihre Behauptung zu verifizieren.

Was also hat das Gericht geprüft? Was hat die Staatsanwaltschaft geprüft und dem Gericht geantwortet?

Der Rechtsanwalt wird sicherlich seine gerechte Strafe erhalten, die Berufsgerichte der Rechtsanwälte sind nicht zimperlich.

Werden die Richter und die Staatsanwälte sich zu verantworten haben? Sie haben eine Schaden in Höhe von über 100.000 € zu verantworten.

Nein, sie werden sich nicht verantworten müssen und das ist auch gut so. Wichtig ist jedoch, daß es angeprangert wird.

© Bild: Bredehorn.J / pixelio.de

  1. [1]§ 396 StPO

Nachhilfe benötigt 

Die WELT berichtet

Der Richter kritisierte außerdem den Anwalt eines Kölner NSU-Opfers scharf und fragte wiederholt nach, ob und wann dieser zuletzt Kontakt zu seiner Mandantin hatte. Sie sei mehrmals als Zeugin geladen gewesen, aber nicht erschienen. Götzl drohte ein Ermittlungsverfahren an, falls er nicht bis diesen Mittwoch die gewünschten Auskünfte erhält.

Der Anwalt als Auskunftei? Drohung mit einem Ermittlungsverfahren?
Wenn der Anwalt die erpressten Auskünfte erteilt kann er sich gleich gegen ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren der für ihn zuständigen Generalstaatsanwaltschaft verteidigen.

Bin ich schon wieder der Einzige, der sich darüber aufregt?

Wahrheitserforschung und Netzpolitik.org und der Papst

Sommerloch und trotzdem interessiert sich keiner dafür?

Ist doch der Knall im All:

  1. Der Behördenleiter einer Bundesbehörde erstattet Strafanzeige.
  2. Der Generalbundesanwalt ermittelt aufgrund eines Anfangsverdachtes.
  3. Er gibt ein externes Gutachten in Auftrag, ob es sich um ein Staatsgeheimnis handelt, vgl. §§ 93 I, 94, 95, 96, 97 StGB.
  4. Der Bundesminister Maas stoppt den Gutachtenauftrag und sorgt für die Entlassung des GBA Range.
  5. Die Ermittlungen werden eingestellt, die Gründe nicht bekanntgemacht.

Entweder wurde ein Staatsgeheimnis veröffentlicht oder es ist kein Staatsgeheimnis. Ich möchte die Gründe wissen, die zur Entscheidung führen. Entweder es ist – oder es ist nicht. Philosophie pur. Wahrheit oder nicht.

In der Politik und der Presse scheint Konsens zu bestehen, daß es sich nicht um Staatsgeheimnisse handelte.

Wahrheit ist keine Mehrheitsfrage. Sie ist oder sie ist nicht. … Nicht der Konsens begründet die Wahrheit, sondern die Wahrheit den Konsens.

Quelle: Ratzinger, Einführung in das Christentum (1968)

Wer seine Politiker und die Presse über Wahrheitsfragen entscheiden läßt, gerät nicht zu Unrecht in den Verdacht, in einer Bananenrepublik zu leben.

Drei haben wir noch:
Ganz alt und unmodern
Nehmen Sie Ihren Hut, Herr Maas
Maas – geht gar nicht

Nehmen Sie Ihren Hut, Herr Maas

Sie haben genug Schaden an der Justiz, unserem Land angerichtet.

Die Bundesanwaltschaft macht, wozu sie berufen ist: Sie ermittelt, sobald der Anfangsverdacht einer Straftat gegeben ist, die zur Zuständigkeit des Oberlandesgerichtes im ersten Rechtszug gehört.

An einem Anfangsverdacht dürfte wohl keiner zweifeln. Und Zweifel sind nicht deswegen erlaubt, weil sich unter den Verdächtigen auch Journalisten befinden.

Jahrzehntelang haben sich die Justizminister davor gehütet, Weisungen im Einzelfall zu erlassen. Selbst die Einrichtung der P[1]-Abteilung in Berlin war unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Einmischung hart umstritten.

Kernpunkt der Ermittlungen ist die Frage, ob die veröffentlichten Daten Staatsgeheimnisse darstellen. Der Generalbundesanwalt Range gibt klugerweise ein externes Gutachten in Auftrag, ob es sich um Staatsgeheimnisse handelt.

Sie weisen ihn an, den Auftrag zurückzuziehen. Das für sich ist schon ein Skandal. Da mischt sich aus politischen Gründen der Minister in ein konkretes Ermittlungsverfahren ein. Das reicht, um Sie für das hohe Amt zu diskreditieren.

Es wird aber noch schlimmer. Der Generalbundesanwalt Harald Range zeigt Mut und benimmt sich wie ein preußischer Beamter: Er führt die Weisung aus und bringt klar zum Ausdruck, daß die Weisung rechtswidrig ist:

Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.

Und nun mißbrauchen Sie die Ihnen von uns eingeräumten Rechte erneut: Sie schicken den Genealbundesanwalt, der eine Orden verdient hat, in die Wüste. In den Ruhestand. Die formale Möglichkeit gibt Ihnen das Gesetz, § 54 BBG, denn der Generalbundesanwalt ist Politischer Beamter.

Die Stellung des politischen Beamten ist eine Sonderstellung und im Grunde ein Verfassungsverstoß, der der besonderen Rechtfertigung bedarf [2]. Der GBA gibt auf der Homepage der Behörde die Grundsätze zutreffend wieder:

Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet. Er kann jederzeit ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Quelle: Homepage Generalbundesanwaltschaft

Die Gründe, warum Sie ihn in die Wüste schickten, liegen klar auf der Hand: Ihnen hat nicht gefallen, daß die Ermittlungen durchgeführt werden. Und den Auftrag zu widerrufen, nachdem ein vorläufiges Ergebnis die Daten als Staatsgeheimnisse klassifizierte, ist einfach nur noch widerlicher Populismus. Genau genommen kein Populismus, sondern der unaufgeforderte Kotau vor der Presse.

Range hat mir ein wenig mein Vertauen in die Staatsanwaltschaften wiedergegeben. Andere müssen sich nun verspotten lassen: Gestern begann ich ein Plädoyer mit der Fragestellung, ob wohl das Plädoyer des Staatsanwaltes vom Justizminister Dr. Markov vorgegeben wurde.

Berufspolitiker können auch jederzeit in den Ruhestand geschickt werden. Die Genossen werden schon für Sie sorgen, vielleicht ist ja irgendwo ein Botschafterposten, der Ihnen gefällt?

Maas – geht gar nicht. Hab ich doch schon immer gesagt ;-)

Nachtrag 06.08.2015 09:52 Uhr:

Die elitäre „Vereinigung der Bundesrichter und Bundesanwälte am Bundesgerichtshof“ hat eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie den Verdacht der Strafvereitelung im Amt durch den Herrn Bundesminister a.D. in spé Maas äußert:

Aufgrund der bislang vorliegenden Informationen aus den Pressemitteilungen des Bundesministeriums des Justiz und für Verbraucherschutz vom 4. August 2014 und des Generalbundesanwalts vom 2. und 4. August 2015 ergeben sich aus Sicht des Vereins der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshofs Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Behinderung der Ermittlungen des Generalbundesanwalts, die bis hin zu dessen Entlassung geführt hat. Es ist der Eindruck entstanden, dass in die laufenden prozessordnungsgemäßen Ermittlungen eingegriffen wurde, um ein bestimmtes – politisch gewolltes – Ergebnis zu erreichen, und zwar durch eine gezielte Steuerung der Beweisaufnahme. Die Expertise eines neutralen Gutachters sollte offenbar durch ein Behördengutachten des Ministeriums ersetzt werden.
Quelle: http://www.swr.de/blog/terrorismus/2015/08/05/bundesrichter-vereinigung-fordert-ueberpruefung-des-range-rauswurfs/

Machen Sie schnell, Herr Maas. Die Diskussionen schaden dem Ansehen der Bundesrepublik – auch im Ausland.

  1. [1]Politische Abteilung bei der Staatsanwaltschaft Berlin zur Strafverfolgung politisch motivierter Delikte
  2. [2]Christian Jasper: Religiös und politisch gebundene Ämter. Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1286. Verlag Duncker & Humblot, Berlin 2015. 550 S., 99,90 €.

Aber selten erteilt die Staatsanwaltschaft Haftbefehle.

Zudem werden zwar viele Personen festgenommen, aber selten erteilt die Staatsanwaltschaft Haftbefehle.

So liest sich das heute auf der Titelseite der Berliner Morgenpost. Bei aller, mit wachsendem Vergnügen betriebenen, Journalistenbeschimpfung: Hier ist Schluß!

Ist es zu viel erwartet von einem Journalisten, daß er die Grundzüge der Gewaltenteilung verinnerlicht hat? Das ihm bewußt ist, daß die Freiheitsberaubung ein massiver Eingriff in die Grundrechte ist und grundsätzlich dem Richter vorbehalten ist? Daß es Verfassungen gibt? Wenn schon nicht das Grundgesetz, zumindest die Berliner Verfassung kennt? Zumindest die Grundrechte der Berliner Verfassung, das Grundrecht auf Freiheit der Person in Art. 8 III kennt?[1]

Jeder Verhaftete oder Festgenommene ist binnen 48 Stunden dem zuständigen Richter zur Entscheidung über die Haft oder Festnahme vorzuführen.

Das ist nicht mehr schlampig. Das ist offenbartes Unwissen, dokumentiertes Desinteresse. Und gelangt auf die Titelseite einer Hauptstadtzeitung. Weil keiner mehr Korrektur liest? Oder weil es der CvD auch nicht besser weiß?

Er hat ja Recht: Aber selten erteilt die Staatsanwaltschaft Haftbefehle

  1. [1]Ich fordere kein Spezialwissen, wie das Wissen um den Widerspruch zu Art. 104 III Grundgesetz, der die Vorführung spätestens am Tag nach der Festnahme fordert.