ALG II für Umgangsrecht
Das Umgangsrecht ist keine Gnade sondern hat Verfassungsrang! Dies ist auch im Sozialrecht zu berücksichtigen. Der Hilfebedürftige kann Arbeitslosengeld II auch für die Kosten der Ausübung des Umgangsrechts in Form von erhöhten Fahrtkosten beanspruchen, vergleiche Urteil des Bundessozialgericht vom 07.11.2006 – B 7b AS 14/06 R -. Nach dem Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 21.03.2013 […]
