Großeltern haften nur ausnahmsweise auf Kindesunterhalt für Enkel
… und zwar nur ersatzweise, wenn weder der barunterhaltspflichtige Elternteil noch der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Kindesunterhalt zahlen können. Die gesetzliche Regelung, dass der betreuende Elternteil gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil seine Unterhaltspflicht im Regelfall vollständig durch Betreuung erbringt und sein Erwerbseinkommen nicht für Unterhaltszwecke einzusetzen hat, gilt nicht gegenüber den Großeltern. Denn […]