Einträge von Andreas Jede

Kaliberidentische Munition

Kaliberidentische Munition. Eigentlich kann man es nicht mehr hören. Uneigentlich auch nicht. Aber … es gibt immer noch Zeitgenossen, die die Auffassung vertreten, daß sich die Erlaubnis für Munition nur auf exakt diejenige benannte Munition bezieht, die in der Erlaubnisurkunde aufgeführt ist. Jedem Kenner fallen sofort „Ehren-Zitronen“ und vor Jahrzehnten geführte Diskussionen ein. Worum geht’s? […]

Erhöhung der Gebühren

Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts sind vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuß geschickt worden [1. BR-Drucks.381/13 (B) v. 07.06.2013; 2.BR-Drucks. 382/13 (B) v. 07.06.2013], da die Landeshaushalte nicht ausreichend entlastet werden. Mit anderen Worten: Der Zugang zu den Gerichten soll teurer werden. Letztlich wird angestrebt, daß die Gebühren die […]

Hochwasser, Bundeswehr und Aachener Friedenspreis

Der Aachener Friedenspreis 2013 geht an drei Schulen, die der Bundeswehr Werbeveranstaltungen und Auftritte im Unterricht untersagen. Siehe den Beitrag Bankrotterklärung der Friedensbewegung Rund 20.000 Soldaten der Bundeswehr leisten neben den Diensten des Katastrophenschutzes einen unverzichtbaren Beitrag für die Opfer des Elbe-Hochwassers in einem der größten Einsätze seit Jahren, größer als 2002, dem letzten „Jahrhunderthochwasser“. […]

Flucht in die Krankheit – kein Ausweg!

Es ist ein Dauerbrenner in der anwaltlichen Beratungspraxis als Fachanwalt für Familienrecht: Kann der für den Kindesunterhalt barunterhaltspflichtige Elternteil seiner Erwerbsobliegenheit durch Flucht in Krankheit entgehen? Davor kann ich nur warnen. Zum einen verrennt sich der barunterhaltspflichtige Elternteil (oftmals immer noch der Kindesvater) damit oft ins wirtschaftliche Abseits. Zum anderen geht diese Flucht in die Krankheit in den allermeisten Fällen schief, hilft unterhaltsrechtlich also nicht.

Vergessen Sie nicht den Ehevertrag vor der Eheschließung!

Dabei sind Regelungen zum ehelichen Güterrecht einer ehevertaglichen Gestaltung im Hinblick auf die nachrangige Bedeutung im System der Scheidungsfolgen weiter als Regelungen zum nachehelichen Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich zugänglich, so der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, zuletzt in seinem Urteil vom 21.11.2012 – XII ZR 48/11 -. Es gilt insoweit weitgehend Vertragsfreiheit.