Geisel fordert weniger Schreckschußwaffen
Der Berliner Innensenator Geisel fordert den Kleinen Waffenschein bereits für den Erwerb von Schreckschußwaffen. Bisher ist nur das Führen dieser Waffen erlaubnispflichtig.
Rechtsanwalt Andreas Jede ist vorwiegend im (Steuer-) Strafrecht und Waffenrecht tätig und ist geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner in Berlin.
Der Berliner Innensenator Geisel fordert den Kleinen Waffenschein bereits für den Erwerb von Schreckschußwaffen. Bisher ist nur das Führen dieser Waffen erlaubnispflichtig.
Das Grundsatzprogramm Bündnis 90/Die Grünen ist beschlossen worden. Danach soll es keine tödlichen Schußwaffen mehr in privater Hand geben. Millionen von Sportschützen und als nächstes die Jäger sind betroffen. Ob diese das bei den nächsten Wahlen goutieren werden?
An manchen Amtsgerichten steht die Zeit still. In einer einfachen Sache Termin erst nach mehr als einem halben Jahr. Da kann viel passieren. Also frisch das schriftliche Verfahren beantragen und hoffen, daß dann schneller eine Entscheidung gefällt wird?
Unser Antrag bringt uns einen glatten Zeitvorteil von zwei Stunden. Das hat mit Justizgewährung nun wirklich nicht mehr viel zu tun.
Das BKA hat die BWT 47 in seinen Feststellungsbescheiden nicht als Kriegswaffen bezeichnet und demzufolge konnten diverse dieser Waffen im Umlauf kommen. So mancher hat sie im Schrank und rechtmäßig in der WBK.
Der BGH hat nun festgestellt, daß sie so leicht wieder zu einem Vollautomaten umgebaut werden können, daß sie die Kriegswaffeneigenschaft nie verloren haben. Dementsprechend werden derzeit die Waffen bei den Berechtigten sichergestellt und eingezogen.
Wieder kommen die Akten körbeweise. Die Unterlagen müssen gesichtet werden und die relevanten gescannt. Der freundliche Staatsanwalt ist großzügig und gewährt uns dafür 7 Tage. Eine Behörde würde das nie schaffen …
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